Wahlausschreibung Nachwahl Institutsrat für Musik

Wahlausschreibung für die Nachwahlen zum Institutsrat für Musik der Hochschule Osnabrück in den Gruppen der Professorinnen und Professoren und wiss. Mitarbeiterinnen und wiss. Mitarbeiter

1. Nach Beschluss des Wahlausschusses vom 09.12.2024 findet für den Institutsrat für Musik in der Gruppe der Professorinnen und Professoren und in der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Nachwahl als Onlinewahl in der Zeit vom 16.01.2025 (Do), 9:00 Uhr – 24.01.2025 (Fr), 18:00 Uhr statt.

2. Wahlberechtigt und wählbar ist nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Es gilt das bereits festgestellte Wählerverzeichnis.

3. Alle Professorinnen und Professoren sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Musik werden aufgefordert Wahlvorschläge für die Wahlen zum Institutsrat für Musik einzureichen. Bereits im Oktober eingereichte Wahlvorschläge sind nochmals einzureichen.

Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschläge mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern oder als Einzelwahlvorschläge mit nur einer Bewerberin oder einem Bewerber eingereicht werden.

Es können nur Wahlvorschläge für die Wahl des Institutsrates eingereicht werden.

Formblätter für die Wahlvorschläge stehen hier zum Download bereit (Einzelwahlvorschlag, Listenwahlvorschlag). Sie sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Wahlleitung (persönlich im Präsidialbüro – AF 303 oder digital über die eigene Hochschul-Emailadresse an hochschulwahlen@hs-osnabrueck.de) einzureichen und müssen dieser spätestens bis Freitag, 20.12.2024, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist), vorliegen.
Näheres über Form und Inhalt der Wahlvorschläge entnehmen Sie der Wahlordnung der Hochschule Osnabrück.

Abweichende Fristen für die Nachwahl wurden vom Wahlausschuss am 09.12.2024 beschlossen.

4.  Übersicht über die zu wählenden Kollegialorgane und die auf die einzelnen Gruppen entfallenden Sitze:
4.1 Institutsrat
4.1.1 Institut für Musik

  • Professoren-Gruppe: 7
  • Wiss. Mitarbeiter*innen-Gruppe: 2

5. Nach der Wahlordnung der Hochschule Osnabrück sind die öffentlichen Bekanntmachungen der Wahlleitung durch das Internet zu veröffentlichen.

6. Informationen über alle die Wahl betreffenden Fragen erteilen auf Wunsch Frau Köppe (2104) und Frau Heider (3593).