Wahlergebnis WS 2024/25 - Senat, Fakultätsräte, Institutsrat

Das vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 09.12.2024 festgestellte Ergebnis für die Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten, Institutsrat ist hier einsehbar.

Für den Institutsrat Musik in der Gruppe der Professoren und für den Institutsrat Musik in der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen ist die Wahl nicht zustande gekommen. Es findet eine Nachwahl statt. Darüber erfolgt eine erneute Wahlausschreibung in einer gesonderten Veröffentlichung.

Wahlprüfung:
Die Wahl kann durch schriftlichen Einspruch, der die Gründe angeben muss, angefochten werden.
Der Wahleinspruch kann nicht mit der Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses begründet werden. Er ist begründet, wenn Wahlrechtsbestimmungen verletzt worden sind und diese Verletzungen zu einer fehlerhaften Feststellung der Gewählten und der Ersatzleute geführt haben oder geführt haben können.
Der Wahleinspruch des Leiters der Hochschule oder der Wahlleitung ist unmittelbar an den Wahlausschuss zu richten.
Der Wahleinspruch anderer Hochschulmitglieder muss damit begründet werden, dass die Wahl Gruppenvertreter betrifft, zu deren Wahl das Hochschulmitglied wahlberechtigt ist, ein solcher Wahleinspruch ist beim Wahlleiter einzureichen und mit dessen Stellungnahme unverzüglich dem Wahlausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
 
Ende der Einspruchsfrist gem. § 21 Abs. 1  WO: 17. Dezember 2024