Ungültigerklärung für die Wahl zum Senat in der Gruppe der Studierenden
der Hochschule Osnabrück
- Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 einem Einspruch gegen die Wahl der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter für den Senat stattgegeben und die Hochschulwahl dieser Gruppe von November/Dezember 2024 für ungültig erklärt. Die Wahl war für ungültig zu erklären, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass ein amtlicher Wahlaufruf per E-Mail das Wahlergebnis beeinflusst hat.
- Die Wahl zum Senat in der Gruppe der Studierenden muss entsprechend der Regelungen zur Nachwahl wiederholt werden.
- Nach der Wahlordnung der Hochschule Osnabrück sind die öffentlichen Bekanntmachungen der Wahlleitung durch das Internet zu veröffentlichen.