Ungültigerklärung für die Wahl zum Senat in der Gruppe der Studierenden

der Hochschule Osnabrück

  1. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 einem Einspruch gegen die Wahl der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter für den Senat stattgegeben und die Hochschulwahl dieser Gruppe von November/Dezember 2024 für ungültig erklärt. Die Wahl war für ungültig zu erklären, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass ein amtlicher Wahlaufruf per E-Mail das Wahlergebnis beeinflusst hat.
     
  2. Die Wahl zum Senat in der Gruppe der Studierenden muss entsprechend der Regelungen zur Nachwahl wiederholt werden.
     
  3. Nach der Wahlordnung der Hochschule Osnabrück sind die öffentlichen Bekanntmachungen der Wahlleitung durch das Internet zu veröffentlichen.