Baubetriebswirtschaft Dual (B.Eng.)
Studieren mit Berufsausbildung
Veranstaltungen zur Information
Infos für Studieninteressierte – Duales ausbildungsintegrierendes Studium
Informationen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie:
Voraussetzung für den Zugang zum Studiengang „Baubetriebswirtschaft (dual)“ ist ein abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag in einem Ausbildungsberuf des Bauhaupt- und Nebengewerbes. Weitere mögliche Ausbildungsberufe sind die des/der Bauzeichner*in sowie des/der Technischen Zeichners*in.
Informationen zu verschiedenen möglichen Berufsbildern finden Sie z.B. im Online-Angebot „Berufenet“ der Agentur für Arbeit:
Bauzeichner*in
Beton-und Stahlbetonbauer*in
Kanalbauer*in
Maurer*in
Rohrleitungsbauer*in
Straßenbauer*in
Zimmerer und Zimmerin
Industriekaufmann und Industriekauffrau (im Baugewerbe/in der Bauindustrie)
Von unseren „Partnern der Praxis“ werden immer wieder Ausbildungsplätze angeboten. Das duale Studium der Baubetriebswirtschaft ist dort bereits bekannt und Sie können sich bei diesen Unternehmen direkt um einen Ausbildungsplatz bewerben.
Natürlich ist eine Ausbildung auch bei jedem anderen Unternehmen möglich und wir freuen uns über weitere interessierte Firmen, die als Partner der Praxis auch auf unserer Website auftreten wollen. Bewerben Sie sich auch direkt in Ihrer Region bei einem potentiellen Ausbildungsbetrieb.
Möglicherweise finden Sie auf den Seiten des Bauindustrieverbandes Niedersachsen ein Unternehmen, das Sie ausbilden möchte.
Eine weitere Möglichkeit, z.B. in der Region Osnabrück einen Ausbildungsplatz zu finden, ist die Lehrstellenbörse der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.
Die fachbezogene Zugangsvoraussetzung zum Studium ist ein abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag mit einem Unternehmen, das nach § 27 BBiG nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist. Die eingetragene Ausbildungsdauer beträgt 30 Monate (Mindestausbildungszeit nach §§30 BBVT von 95 Wochen).
Mit dem Ausbildungsbetrieb schließen Sie daher
• den Ausbildungsvertrag (erhalten Sie bei der zuständigen Kammer) über eine Dauer von 30 Monaten und
• die Zusatzvereinbarung ab. Diese Zusatzvereinbarung beinhaltet die einzuhaltenden Regelungen für dieses duale Studium; ermöglicht aber auch individuelle Vereinbarungen.
Beides muss in dreifacher Ausfertigung ausgestellt werden (jeweils für den Betrieb, die Hochschule und den Studierenden).
Ab 1. Mai bis voraussichtlich Mitte Juli 2023 (genaue Angaben folgen) können Sie sich auf dem Online-Bewerbungsportal der Hochschule Osnabrück bewerben. Das Studium Baubetriebswirtschaft Dual beginnt nur zum Wintersemester.
Für das Bewerbungsverfahren benötigen Sie
• den Ausbildungsvertrag und die Zusatzvereinbarung (in dreifacher AUsführung siehe Schritt 3) und die
• Hochschulzugangsberechtigung.
Das erste Ausbildungsjahr beginnt zum 1. August. Bis zum Beginn des 3. Fachsemester im September des Folgejahres findet die Ausbildung im Betrieb, in der Berufsschule (Einstieg in die F1) und ggf. in den überbetrieblichen Ausbildungszentren (bspw. der HWK Osnabrück oder im Bau-ABC Rostrup) statt. Zusätzlich besuchen Sie etwa im Zweiwochenrhythmus Samstags die Hochschule Osnabrück, um dort das erste Modul „Grundlagen der Mathematik“ zu erlernen.
Vom 3. bis 5. Semester studieren Sie während der Vorlesungszeiten an der Hochschule Osnabrück. In den vorlesungsfreien Zeiten wechseln sich betriebliche und überbetriebliche Ausbildung sowie Berufsschulzeiten ab. Dabei beginnt nach Abschluss des 4. Semesters und zu Beginn des 5. Semesters eine längere berufspraktische Phase, in der Sie entweder überbetriebliche Lehrgänge absolvieren oder in Ihrem Ausbildungsbetrieb lernen.
Nach 30 Monaten Ausbildung werden Sie ab dem 6. Semester während der Vorlesungszeiten die Hochschule besuchen und in Abhängigkeit der getroffenen Zusatzvereinbarung u.U. während der vorlesungsfreien Zeiten in Ihrem Ausbildungsbetrieb arbeiten.
Nach einer Regelstudienzeit von 8 Semestern schließen Sie nach der Bachelorarbeit mit dem B. Eng. (Bachelor of Engineering) ihr Studium ab.
- Studienfinanzierung im dualen Studium
- Da der Studiengang grundsätzlich förderungswürdig ist, raten wir bei Bedarf einen Antrag auf BAFÖG zu stellen. Ob die weiteren Förderungsvoraussetzungen gegeben sind, müssen Sie im Einzelfall mit dem Berater vor Ort klären. Sie erhalten vom Studentenwerk nützliche Tipps und persönliche Hilfe - kostenfrei und ohne Verpflichtungen. Informationen und Kontakte finden Sie auf der Seite Finanzierung.
- Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung