Ablauf eines Berufungsverfahrens

Berufungsverfahren an der Hochschule Osnabrück

 

Die Berufungsverfahren an der Hochschule Osnabrück sind Kriterien gestützt, mehrstufig und zeitintensiv.

Die Besonderheiten liegen vor allem in der Festlegung der Auswahlkriterien ohne eine vorherige Sichtung der Bewerbungen und in der zeitlichen Trennung von Auswahlgespräch und Probelehrveranstaltungen (sog. Osnabrücker Modell). Hierbei hat die Berufungskommission die Möglichkeit, die Bewerbenden zweimal zu erleben und so ein umfassenderes Bild zu erhalten. Sie bietet den Bewerbenden auch die Möglichkeit, sich in zwei verschiedenen Situationen zu präsentieren und die Hochschule besser kennen zu lernen. Die Einbindung der Gleichstellungbeauftragten sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung erfolgt frühzeitig und umfassend in jedem Verfahren.

Die Arbeitsgrundlage für das Berufungsverfahren bilden vor allem die Berufungsordnung, die Richtlinie zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrags der Hochschule Osnabrück sowie das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Der Ablauf eines Berufungsverfahrens