Ablauf eines Berufungsverfahrens
Berufungsverfahren an der Hochschule Osnabrück
Die Berufungsverfahren an der Hochschule Osnabrück sind Kriterien gestützt, mehrstufig und zeitintensiv.
Die Besonderheiten liegen vor allem in der Festlegung der Auswahlkriterien ohne eine vorherige Sichtung der Bewerbungen und in der zeitlichen Trennung von Auswahlgespräch und Probelehrveranstaltungen (sog. Osnabrücker Modell). Hierbei hat die Berufungskommission die Möglichkeit, die Bewerbenden zweimal zu erleben und so ein umfassenderes Bild zu erhalten. Sie bietet den Bewerbenden auch die Möglichkeit, sich in zwei verschiedenen Situationen zu präsentieren und die Hochschule besser kennen zu lernen. Die Einbindung der Gleichstellungbeauftragten sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung erfolgt frühzeitig und umfassend in jedem Verfahren.
Die Arbeitsgrundlage für das Berufungsverfahren bilden vor allem die Berufungsordnung, die Richtlinie zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrags der Hochschule Osnabrück sowie das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der Ablauf eines Berufungsverfahrens
Um mit einem Berufungsverfahren beginnen zu können, bedarf es einem Profilpapier, einer Ausschreibung und einer Berufungskommission. Diese bilden das Fundament des Verfahrens.
Zur Erarbeitung der Denomination, des Profilpapiers und der Ausschreibung wird eine Arbeitsgruppe von der*m Dekan*in eingesetzt. Die Arbeitsgruppe entwirft einen Vorschlag der Unterlagen für den Beschluss im Fakultätsrat bzw. Institutsrat. Der Denomination, dem Profilpapier und der Ausschreibung müssen neben dem Fakultätsrat bzw. Institutsrat auch der Senat, das Präsidium und der Stiftungsrat zustimmen. Erst dann erfolgt die Ausschreibung einer Professur auf der Homepage der Hochschule und in weiteren Online- und Printmedien.
Die konstituierende Sitzung bildet die Auftaktveranstaltung der Berufungskommissionsarbeit. Hierbei geht es um die Abstimmung von Sitzungsdaten, der Vorstellung des Profils sowie des Zuschnittes der zu besetzenden Professur innerhalb der Fakultät bzw. des Instituts, der Bestätigung der Auswahlkriterien aus dem Profilpapier und der Vorstellung der Datenschutz- und Befangenheitsrichtline. Erst nach der konstituierenden Sitzung bekommt die Berufungskommission Zugriff auf die Bewerbungsunterlagen.
Die Berufungskommission setzt sich in der Regel aus drei internen professoralen Mitgliedern der Hochschule, zwei bis drei externen professoralen Mitglieder, einer Vertretung der studentischen Gruppe, einer Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeitenden und einer Vertretung der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung zusammen. Darüber hinaus nehmen die (dezentrale) Gleichstellungsbeauftragte, ggf. die Schwerbehindertenvertretung sowie das Berufungsmanagement an der Sitzung beratend teil.
Nach der konstituierenden Sitzung folgt die Auswahlsitzung. In dieser Sitzung werden alle Bewerbungen bewertet. Grundlegend ist hierfür Art. 33 II Grundgesetz, aus dem die sogenannte Bestenauslese abgeleitet wird. Das bedeutet, dass Bewerbende das grundgesetzliche Recht haben, nach Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt zu werden. Auf Grundlage der in der Konstituierenden Sitzung abgestimmten formalen und fachinhaltlichen Kriterien, entscheidet die Kommission, welche Person einschlägig, bedingt oder gar nicht geeignet ist. Der Auftrag der eingesetzten Kommission ist es, die geeignetste Kandidatin oder den geeignetsten Kandidaten für die ausgeschriebene Professur zu finden.
Befangenheiten dürfen nicht vorliegen und sind vorab offenzulegen und zu entscheiden. Anschließend erfolgt eine Abstimmung über die Einladung zum Auswahlgespräch und die Vorabstimmung der Fragen für das Auswahlgespräch.
Das Auswahlgespräch muss transparent, kriterienorientiert sowie chancengerecht erfolgen. Darüber hinaus dient es dazu, sich gegenseitig kennenzulernen.
Die Bewerbenden haben die Möglichkeit, sich persönlich zu präsentieren und unter anderem Fragen zur Hochschule, Fakultät, Professur, Anforderungen und Ausstattung zu klären. Das Gespräch kann ca. 45 Minuten bis zu einer Stunde dauern. Über die Eckpunkte informiert Sie die Berufungskommission im Einladungsschreiben.
Die Bewerbenden können in der Probelehrveranstaltung zeigen, wie ihre Lehre und Interaktion mit den Studierenden aussehen. Die Berufungskommission gibt das Format und die zu bearbeitende Thematik im Einladungsschreiben vor. Das Format der Probelehrveranstaltung gestaltet sich von Fakultät zu Fakultät bzw. dem Institut für Musik unterschiedlich. Es kann unter anderem Anteile in englischer Sprache, seminaristische Einheiten, einen performativen Vortrag und/oder einen Fachvortrag beinhalten. Die Probelehrveranstaltung wird von den anwesenden Studierenden und von der Berufungskommission evaluiert.
Anschließend erfolgt i.d.R. die Abstimmung über die Listenfähigkeit und die Liste.
Nach der Erstellung des Berufungsvorschlags durch die Berufungskommission wird ein Berufungsbericht angefertigt. Dieser Bericht dokumentiert den gesamten Verlauf des Verfahrens. Der Bericht wird dem Fakultätsrat vorgelegt. Stimmt dieser dem Bericht zu, wird er auch vom Senat, dem Präsidium und dem Stiftungsrat der Hochschule abgestimmt. Liegen alle Zustimmungen vor, kann ein Ruf erfolgen.
Nachdem alle Gremien dem Berufungsbericht zugestimmt haben, erhält die an Platz 1 stehende Person den Ruf durch die Personalabteilung an der Hochschule Osnabrück. Es folgen die Berufungsverhandlungen mit der*dem Präsidenten*in und dem*der Dekan*in der entsprechenden Fakultät. Wird der Ruf angenommen, bekommen alle anderen Bewerber*innen die Information über den Namen und das Ernennungsdatum (sog. Konkurrentenmitteilung).
Die Einstellung neuer Professor*innen erfolgt in der Regel zu Beginn eines neuen Semesters, entsprechend zum 01.03. im Sommersemester oder zum 01.09. für das Wintersemester.
Neben verschiedenen Services für Neuberufene bietet die Hochschule Osnabrück zur Weiterentwicklung der Lehrpersönlichkeit das Programm PROFHOS an. Dieses Programm bietet die Chance, neben der Weiterentwicklung der eigenen Lehrpersönlichkeit auch Kolleg*innen in ähnlichen Berufssituationen über Fakultätsgrenzen hinweg kennenzulernen und sich über Erfahrungen und die ersten Eindrücke an der Hochschle Osnabrück auszutauschen.