Hochschulzugang
Informationen zum Hochschulzugang für ein Studium an der Hochschule Osnabrück
Für den Zugang zum Studium an einer niedersächsischen (Fach-) hochschule müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen.
Nachfolgend sind die Bildungsabschlüsse benannt, die an der Hochschule Osnabrück den Hochschulzugang eröffnen. Entsprechende Nachweise sind bei der Online-Immatrikulation bei der Hochschule Osnabrück in das Bewerbungsportal hochzuladen.
Rückfragen zur Hochschulzugangsberechtigung richten Sie bitte rechtzeitig an das Studierendensekretariat der Hochschule Osnabrück.
Bildungsabschluss/Qualifikation | Beschreibung | Einzureichender Nachweis |
Allgemeine Hochschulreife | Erfolgreich abgeschlossene Abiturprüfung. | Abiturzeugnis |
Abschlüsse mit Ausweisung des Erwerbs der (ggf. fachgebundenen) Fachhochschulreife |
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zu einem Studium in der entsprechenden Fachrichtung. Ohne Fachbindung berechtigt die Fachhochschulreife zum Studium aller Fachrichtungen. | Abschlusszeugnis mit Ausweisung der (fachgebundenen) Hochschulreife.
Hinweis: Eine in anderen deutschen Bundesländern erworbene Fachhochschulreife wird in der Regel in Niedersachsen anerkannt, sofern nichts Abweichendes ausgewiesen ist. |
Fachhochschulreife bestehend aus schulischem und praktischem Teil der Fachochschulreife |
| Bescheinigung der zuständigen Stelle über den Erwerb der vollen Fachhochschulreife, wenn der schulische Teil und der praktische Teil der Fachhochschulreife zuvor separat erworben wurden. Sofern Ihr Zeugnis einen Vermerk trägt, dass der „schulische Teil der Fachhochschulreife“ erfüllt ist, muss zusätzlich ein praktischer Teil der Fachhochschulreife erfüllt sein, um eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Insgesamt müssen Sie einen Nachweis über die volle Fachhochschulreife erbringen. Es genügt nicht, Zeugnisse und Nachweise über die schulische und praktische Ausbildung separat vorzulegen. Je nach Bundesland wird die vollständige Fachhochschulreife von den dafür zuständigen Stellen bescheinigt. Bei Schulabschlüssen aus Niedersachsen stellt die Schule, bei der der schulische Teil der FH-Reife erworben wurde eine Bescheinigung über die vollständige Fachhochschulreife aus, wenn der praktische Teil der FHR entsprechend nachgewiesen wurde. |
Hochschulzugang in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung |
| Urkunde/Zeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung und Nachweis über eine sich der Ausbildung anschließende, mindestens dreijährige Berufstätigkeit im erlernten Beruf. |
Hochschulzugang zu einem Studium aller Fachrichtungen aufgrund einer abgeschlossenen, besonderen berufliche Vorbildung |
| Abschlussurkunde/Zeugnis
Bestätigung/Zertifikat über Fortbildungsabschluss
Bestätigung/Zertifikat über Fortbildungsabschluss |
Hochschulzugangsprüfung | Studieninteressierte, die keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, haben die Möglichkeit, über eine Hochschulzugangsprüfung (Z-Prüfung) abzulegen legen und damit den fachgebundenen Zugang zum begehrten Studiengang erwerben. Die Hochschulzugangsprüfung setzt sich aus einem allgemeinen und einem besonderen Prüfungsteil zusammen. Die Prüfungen des allgemeinen Teils finden bei bei den Institutionen der Erwachsenenbildung statt. Die Prüfungen des besonderen Teils werden an der Hochschule Osnabrück abgelegt. Weitere Informationen finden Sie hier . | Nachweis der bestandenen Hochschulzugangsprüfung an der Hochschule Osnabrück. |
Wenn Sie einen bestimmten Studiengang studieren möchten, aber noch keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können Sie eine Hochschulzugangsprüfung (Z-Prüfung) ablegen und damit den fachgebundenen Zugang zur Hochschule erwerben. Voraussetzung ist ein Schulabschluss der Sekundarstufe 1, der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer entsprechenden fünfjährigen Berufstätigkeit und ein Nachweis über die Prüfungsvorbereitung für den allgemeinen Teil.
Die Hochschulzugangsprüfung setzt sich aus einem allgemeinen und einem besonderen Prüfungsteil zusammen. Die Prüfungen des allgemeinen Teils finden bei bei den Institutionen der Erwachsenenbildung statt. Die Prüfungen des besonderen Teils werden an der Hochschule Osnabrück abgelegt.
Die Bewerbung zur Hochschulzugangsprüfung wird über das zuständige Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) organisiert. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zum Ablauf der Prüfungen und den Bildungsträgern.
Ansprechpartner beim Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) sind:
Sabine Ocklitz-Sichermann und Sascha Maning
Keßlerstraße 52
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 1695-311 bzw. -224
Hier geht´s zur Web-Seite des NLQ
Informationen zum besonderen Teil der Hochschulzugangsprüfung finden Sie hier:
Einzelheiten finden Sie unter www.studieren-in-niedersachsen.de/voraussetzungen.htm.
- Hilfe erhalten Sie vom ServiceDesk
Telefon: 0541 969-7100
E-Mail: servicedesk@hs-osnabrueck.de