Outgoing
Lust auf einen Auslandsaufenthalt?
Ganz gleich, ob Sie planen, ein Semester, ein Praktikum, einen Sprachkurs oder eine Summer School im Ausland zu absolvieren, wird es eine unvergessliche Zeit. Neben Ihrer fachlichen Weiterentwicklung können Sie Ihre Sprachkenntnisse sowie Ihre interkulturellen Kompetenzen voranbringen und viele interessante Menschen aus aller Welt treffen. Sie werden sich austauschen, viele neue Eindrücke gewinnen, Ihren Horizont erweitern und sicherlich auch viel Spaß haben. Nutzen Sie die Gelegenheit während Ihres Studiums oder als Graduierte. Die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes können Sie selbst bestimmen.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die verschiedenen Möglichkeiten, Auslandserfahrungen während und nach Ihrem Studium zu sammeln.
Planung
Bei der Organisation eines Auslandsaufenthaltes sind einige Dinge zu beachten. Faktoren wie die Lebenshaltungskosten des Gastlandes, die Beantragung geeigneter Visa, Absprachen über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen oder eventuelle Studiengebühren an der Gasthochschule sollten in Ihre Planung mit einfließen. Aber auch die gewöhnlichen Erfordernisse einer Reise wie die Klärung von notwendigen Versicherungen und Impfungen und die Organisation einer Transportmöglichkeit sollten bedacht werden. Nutzen Sie die Informationsangebote Ihres International Faculty Office (IFO). Bei Fragen zur Finanzierung und zu hochschulweiten Kooperationen etc. steht Ihnen das Center for International Mobility (CIM) zur Verfügung.
Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt an einer ausländischen Hochschule verbringen möchten, können Sie bei der Wahl einer Hochschule gerne auf unser Netzwerk von Partnerhochschulen zurückgreifen.
Bei der Suche nach einem geeigneten Zielland können die Länderinformationen des DAAD hilfreich sein. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung auch die Hinweise und Empfehlungen des Auswärtigen Amtes.
Für Auslandsaufenthalte gibt es unterschiedliche Finanzierungs- und Stipendienmöglichkeiten. Je nachdem, ob Sie ein Studium, Praktikum, eine Abschlussarbeit oder einen Sprachkurs im Ausland absolvieren möchten, informieren Sie sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
Der finanzielle Aspekt kann bei Auslandsaufenthalten von elementarer Bedeutung sein. Faktoren wie die Länge des Aufenthalts, Lebenshaltungskosten im Ausland, Studiengebühren und Reisekosten sind bei der finanziellen Planung zu berücksichtigen.
Eine Übersicht zur gezielten Recherche von Stipendien finden Sie im Intranet.
Studierende, die einen Auslandsaufenthalt in einem Land der Europäischen Union absolvieren möchten, benötigen kein Visum. Stattdessen müssen sie in den meisten EU-Ländern während der ersten drei Monate eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die genauen Bestimmungen der einzelnen EU-Länder finden Sie bei den Länderinformationen des DAAD.
Für einen Auslandsaufenthalt außerhalb der Europäischen Union kann eine Visumsbeantragung nötig sein. Jedes Land hat andere Visa-Bestimmungen. Für Praktika können zusätzlich arbeitsrechtliche Anforderungen bestehen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig im Konsulat beziehungsweise in der Botschaft des von Ihnen gewünschten Ziellandes.
Die Informationsseiten der häufigsten Zielländer für Auslandsaufenthalte finden Sie nachfolgend:
Viele Studierende, die ein Studien- oder Praxissemester im Ausland planen, stellen sich die Frage, ob sie für dieses Semester an der Hochschule Osnabrück die Semesterbeiträge zahlen müssen.
Folgende Regelungen gelten für Auslandsaufenthalte:
für ein obligatorisches (also in der Studienordnung vorgesehenes) Auslandsstudiensemester:
- es kann kein Urlaubssemester beantragt werden
- es ist der Semesterbeitrag zu zahlen (nach der Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt mit einer Mindestdauer von 5 Monaten und 14 Tagen besteht die Möglichkeit, beim AStA die Erstattung des Semestertickets zu beantragen); die CampusCard darf und sollte validiert werden
- ein "Learning Agreement" muss vor Ausreise abgeschlossen werden
- die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt an der Hochschule Osnabrück nach dem in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegten Verfahren
für einen freiwilligen Studienaufenthalt im Ausland (Mindestaufenthalt 3 Monate):
- ein Urlaubssemester kann beantragt werden (im Studierendensekretariat zum 15.01. für das Sommersemester bzw. zum 15.07. für das Wintersemester), dafür sind vorzulegen: Bestätigung der zuständigen Studiendekanin / des zuständigen Studiendekans bzw. der/des Studiengangsbeauftragten, dass der Studienaufenthalt im Ausland förderlich für das Studium ist, und eine Bestätigung über die Art und Dauer des Studienaufenthaltes im Ausland
- wird ein Urlaubssemester beantragt, ist ein Teil-Semesterbeitrag zu zahlen (Semesterbeitrag reduziert um den Verwaltungskostenbeitrag)
- ein "Learning Agreement" muss vor Ausreise abgeschlossen werden
- die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt an der Hochschule Osnabrück nach dem in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegten Verfahren
für ein obligatorisches Praxissemester/Praktikum (das Praxissemester/Praktikum – egal ob im Ausland oder in Deutschland – ist in der Studienordnung vorgesehen):
- es kann kein Urlaubssemester beantragt werden
- es ist der Semesterbeitrag zu zahlen (nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt mit einer Mindestdauer von 5 Monaten und 14 Tagen besteht die Möglichkeit, beim AStA die Erstattung des Semestertickets zu beantragen); die CampusCard darf und sollte validiert werden
- ein Praxissemestervertrag zwischen Studierender/Studierendem, der Hochschule Osnabrück und der Firma muss abgeschlossen werden
- die Anerkennung an der Hochschule Osnabrück erfolgt nach dem in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegten Verfahren
für ein nicht in der Studienordnung vorgesehenes Praktikum, sofern es mehr als die Hälfte der Vorlesungszeit beansprucht:
- ein Urlaubssemester kann beantragt werden (im Studierendensekretariat zum 15.01. für das Sommersemester bzw. zum 15.07. für das Wintersemester); dafür sind vorzulegen: Bestätigung der zuständigen Studiendekanin / des zuständigen Studiendekans bzw. der/des Studiengangsbeauftragten, dass das Praktikum förderlich für das Studium ist, und eine Bestätigung der Praktikumsstelle über die Art und Dauer des Praktikums
- wird ein Urlaubssemester beantragt, ist ein Teil-Semesterbeitrag zu zahlen (Semesterbeitrag reduziert um den Verwaltungskostenbeitrag)
- ein freiwilliges Praktikum im Studium wird nicht als Studien- oder Prüfungsleistung an der Hochschule Osnabrück anerkannt, es wird nicht in das Abschlusszeugnis aufgenommen
Studierende, die freiwillig ihr letztes Semester (oder Teile ihres letzten Semesters) im Ausland verbringen, um dort ihre Abschlussarbeit (Bachelor, Master) anzufertigen:
- es kann kein Urlaubssemester beantragt werden
- es sind die vollen Semesterbeiträge zu zahlen (nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt mit einer Mindestdauer von 5 Monaten und 14 Tagen besteht die Möglichkeit, beim AStA die Erstattung des Semestertickets zu beantragen); die CampusCard darf und sollte validiert werden
Studierende, die aufgrund eines Auslandssemesters ein Urlaubssemester nehmen, sind berechtigt, auch während dieses Urlaubssemesters Prüfungen an der Hochschule Osnabrück abzulegen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Sachbearbeitenden im Studierendensekretariat.
Aktuelles
Hier halten wir Sie auf dem Laufenden und informieren Sie über aktuelle Veranstaltungen und ausgewählte Förderprogramme, für die Sie sich bewerben können:
bei folgenden Programmen können Sie sich für eine finanzielle Unterstützung bewerben:
- Erasmus+ Stipendien für Studiensemester und finanzielle Förderung in Europa
- 01.02.-01.03. bei den IFOs Ihrer Fakultät/Institut für das folgende Wintersemester
- 01.08.-15.09. bei den IFOs Ihrer Fakultät/Institut für das folgende Sommersemester
- HAW.International - Stipendien für Studiensemester, Abschlussarbeiten und Praktika weltweit:
- bis zum 30.06. (für Stipendienbeginn zwischen November und Februar)
- bis zum 31.10. (für Stipendienbeginn zwischen März und Juni)
- bis zum 28./29.02. (für Stipendienbeginn zwischen Juli und Oktober)
- PROMOS - Stipendien für Studiensemester und Abschlussarbeiten weltweit, Praktika außerhalb Europas:
- bis zum 15.05.(für Auslandsvorhaben beginnend zwischen Juli und Dezember des gleichen Jahres)
- bis zum 15.11.(für Auslandsvorhaben beginnend zwischen Januar und Juni des Folgejahres)
- KITABU - Stipendien für Studien-/Praxisaufenthalte ind en USA:
- bis zum 31.07. (für Stipendienbeginn zwischen Juli und Dezember des Folgejahres)
- bis zum 31.01. (für Stipendienbeginn zwischen Januar und Juli des Folgejahres)
KONTAKT CENTER FOR INTERNATIONAL MOBILITY (CIM)
Das Center for International Mobility (CIM) hilft Ihnen bei Fragen zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten, bei Bewerbungen an Hochschulen innerhalb hochschulweiter Kooperationen. Interessierte Studierende können sich zu den Beratungszeiten telefonisch beraten lassen.
Unterlagen sollten per E-Mail bzw. per Post gesendet werden oder der Briefkasten am oberen Eingang des AB-Gebäudes kann genutzt werden
Kontakt International Faculty Office
In den International Faculty Offices stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für eine umfangreiche Beratung bezüglich der Planung, Wahl der Partnerhochschule, Organisation und Leistungsanerkennung Ihrer Auslandsaufenthalte zur Verfügung.
IFO Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur | Lea Klöppel | ||
IFO Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik | Maria Kiebert |
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IFO Fakultät Management, Kultur und Technik | Katharina Freitag | ||
IFO Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | Britta Horstmann-Koopmann | Heike Reichel |
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IFO Institut für Musik | Martin Löcherbach |