Deutschlandstipendium
Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung
Im Bewerbungsportal ist ein Bewerbungsformular auszufüllen. Hier sind außerdem folgende Unterlagen hochzuladen:
- Lebenslauf
- Leistungsnachweis (für immatrikulierte Studierende "Modulübersicht Masterbewerbung", für Studierenden im ersten Fachsemester (SoSe) eines Bachelorstudienganges sowie von Studienbewerber*innen um einen Bachelorstudienplatz das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, von Bewerber*innen um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss bzw. eine vorläufige Notenübersicht, anhand derer die Zulassung zum Masterstudiengang beantragt wird)
- Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Wintersemester (kann auch nach Ablauf des Bewerbungszeitraums nachgereicht werden)
- ggf. Nachweise für erbrachtes ehrenamtliches Engagement.
Damit die Bewerbung vollständig ist, müssen die Unterlagen zusätzlich in einer anonymisierten Version eingereicht werden. Wenn keine anonyme Version vorliegt, werden Nachweise nicht an Fördernde weitergegeben.
Beglaubigungen von Zeugnissen und Nachweisen sind nicht erforderlich.
Nachweise zu Ehrenamt oder weiteren persönlichen Angaben sind nicht zwingend erforderlich. Die Hochschule behält sich vor, stichprobenartig Originale nachzufordern. Des Weiteren behält sich die Hochschule vor, im Falle einer erfolgreichen Bewerbung die nicht nachgewiesenen Angaben (insbesondere bezüglich Ehrenamt) zu prüfen.
Bei bestimmten Mail-Anbietern (wie web.de oder gmx) kann es vorkommen, dass der Aktivierungslink des Bewerbungsportals nicht zugestellt werden kann. Wenn Sie auch im Spam-Ordner keine Nachricht finden können, nehmen Sie die Registrieung noch einmal mit Ihrer Hochschul-Mailadresse vor.
Die Modulübersicht ist im Intranet unter eCampus >>Studienservice >>Selfservice Dokumente zu finden.
In diesem Dokument ist auch automatisch eine Durchschnittsnote errechnet.
Für die Studiengänge Bachelor Freiraumplanung und Bachelor Landschaftsentwicklung der Fakultät AuL kann erst ab dem 5. Semester ein annähernder Durchschnittswert berechnet werden. Für Studierende des IfM gilt die Berechnung ab Einschreibung in das 1. Fachsemester im WiSe 2020/21.
Sollte Sie zu den oben genannten Ausnahmen gehören, können Sie die Durchschnittsnote eigenständig anhand der Angaben im besonderen Teil der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs berechnen: https://www.hs-osnabrueck.de/de/wir/organisation/amtsblatt/ordnungen/.
Um allgemein eine Durchschnittsnote zu errechnen, muss die Note mit den entsprechenden Credits multipliziert werden. Die Summe aller Leistungen wird dann durch die Summe der Credits dividiert.
Siehe § 7, Abs. 4 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück; Zweckgebundenes Auswahlverfahren:
„Nach Beschluss der Fakultät/des Instituts für Musik kann die Hochschulförderung die Fördernden beratend in den Auswahlprozess einbeziehen. Dazu kann die Hochschulförderung die Bewerbungsunterlagen der entsprechenden Kandidat*innen in anonymisierter Form an die Fördernden übermitteln, soweit die Bewerber*innen eingewilligt haben.“
Zur Sicherstellung der Objektivierbarkeit und aus zwingend einzuhaltenden Gründen des Datenschutzes ist von den Zeugnissen, den Leistungsnachweisen und dem Lebenslauf ein zweites anonymisiertes Exemplar beizufügen, bei dem alle Daten geschwärzt sind, die Rückschlüsse auf die antragstellende Person zulassen. Dies sind zum Beispiel Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und das Foto. Die Anlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen (nicht-anonymisiert und anonymisiert). Die anonyme Version kann einer Förderorganisation im Zuge des Auswahlprozesses vorgelegt werden. Das Bewerbungsformular erhalten die Fördernden in einer durch die Hochschulförderung anonymisierten Ausfertigung.
Nein, es ist kein Motivationsschreiben erforderlich. Die relevanten Angaben werden im Online-Bewerbungsformular abgefragt.
Nein, das Bewerbungsverfahren läuft ausschließlich online. Ein Versand per Post ist nicht notwendig. Den Link zum Bewerbungsportal finden Sie unter dem Punkt Bewerbung unter Informationen für Studierende.
Ja. Das Bewerbungsformular kann auf Englisch umgestellt werden und auf Englisch ausgefüllt werden. Dies gilt auch für die einzureichenden Unterlagen. Bei ausländischen Zeugnissen sollte eine Umrechnung in das deutsche Notensystem beigefügt werden.
Die Angaben zu Hochschul- und Fachsemester können der Immatrikulationsbescheinigung entnommen werden.
Bei dem Hochschulsemester werden alle Studienzeiten summiert, die bereits an einer deutschen Hochschule (Fachhochschule, Universität (private) Hochschule) verbracht wurden, unabhängig vom Studiengang.
Bei dem Fachsemester werden die Semester summiert, die im aktuellen Studiengang verbracht wurden. Semester an anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen (z.B. von abgebrochenen Studiengängen) werden nicht erfasst.
Sind Sie Studienbewerber*in, geben Sie bitte „0“ an.
Die Durchschnittsnote kann im Intranet unter eCampus >>Studienservice >>Selfservice Dokumente automatisch berechnet werden. Bitte lassen Sie sich dazu die "Modulübersicht Masterbewerbung " anzeigen. Siehe dazu die Frage zur Modulübersicht.
Bitte geben Sie die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung an.
Siehe § 8, Abs. 1 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück:
"Die Auswahlkriterien sind
..
3. für Studierende im ersten Fachsemester (Sommersemester) eines Bachelorstudienganges zudem die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
4. für Studienbewerber*innen um einen Bachelorstudienplatz die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigun…“
Sollte Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung die Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester mit Angabe der Matrikelnummer noch nicht vorliegen, können Sie die Bewerbung im Bewerbungsportal auch ohne das Dokument abschließen/abschicken. Das Einreichen eines Nachweises über die bereits erfolgte Zahlung des Semesterbeitrages oder einer Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Sommersemester ist nicht erforderlich.
Während des laufenden Bewerbungszeitraums können Sie sich erneut im Portal einloggen um die Immatrikulationsbescheinigung nachträglich hochzuladen.
Sollten Sie die Immatrikulationsbescheinigung erst nach Ablauf des Bewerbungszeitraums erhalten, senden Sie diese bitte umgehend nach Erhalt und ohne weitere Aufforderung an deutschlandstipendien@hs-osnabrueck.de.
Nein. Die Bewerber*innen bewerben sich allgemein um ein Deutschlandstipendium an der Hochschule Osnabrück.
Siehe dazu § 7 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück; Zweckgebundenes Auswahlverfahren.
Jede*r Bewerber*in erhält nach Abgabe der Bewerbung eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
Siehe § 3, Abs. 2 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück; Förderfähigkeit:
"Eine Förderung ist für Studierende ausgeschlossen, die bereits eine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch eine Einrichtung nach § 1 Abs. 3 oder § 4 Abs. 1 StipG erhalten, deren monatlicher Förderbetrag bei 30,-€ oder mehr liegt."
Laut StipG § 1 (2) ist eine Förderung für Studierende ebenfalls nicht möglich, sofern diese Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhalten (Leistungen aus öffentlichen Mitteln, die studentische Hilfskräfte oder geringfügig Beschäftigte bekommen, sind hiervon ausgenommen).
Ausnahmen finden Sie in einer Übersicht des BMBF.
Nein. Das BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Studierende können grundsätzlich beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Das Deutschlandstipendium wird auch nicht auf eigenen Verdienst angerechnet.
Wenn es sich bei dem Urlaubssemester um ein studienbezogenes Auslandssemester handelt, hat dies keine Auswirkungen auf das Deutschlandstipendium.
Siehe § 10, Abs. 3 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück; Förderungshöchstdauer, Beurlaubung:
„Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Dies gilt nicht für eine Beurlaubung aufgrund eines studienbezogenen Auslandaufenthaltes […] Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum auf Antrag der*des Stipendiat*in um die Zeit der Beurlaubung verlängert.“
Der Auswahlprozess nimmt einige Zeit in Anspruch. Die Bescheide werden in der Regel Anfang September per E-Mail versendet.