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Projektlaufzeit:
01.05.2021 - 30.04.2024
Antragsteller/in:
Prof. Dr. Werner Dierend
Drittmittelgeber/Förderlinie:
BLE
Fakultät:
Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur
Fördersumme:
€ 233.656,00
Projektzusammenfassung:

Die Integrierte Produktion (IP) von Obst stellt neben der konventionellen und der ökologischen Erzeugung von Obst eine der drei Produktionsweisen im deutschen Erwerbsobstbau dar. Dabei sind vor allem auch Maßnahmen des Umwelt- und Verbraucherschutzes, die nicht vom Gesetzgeber gefordert werden, wichtige Zielsetzungen.

Die bundesweit geltende „Richtlinie für den kontrollierten integrierten Anbau von Obst in Deutschland“ (nachfolgend „IP-Richtlinie“ genannt) wurde erstmals im Jahr 1990 durch die Bundesfachgruppe Obstbau verfasst und letztmalig im Jahr 2006 überarbeitet. Die IP muss sich an neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren und muss deren Fortschritten entsprechend dynamisch angepasst werden. Da vor allem in den letzten Jahren viele Regelungen dieser Richtlinie gesetzlich verankert wurden, z.B. im Pflanzenschutzmittelgesetz oder in der Düngeverordnung, viele neue Themen im gesellschaftlichen Diskurs relevant sind und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Obstanbau vorliegen, stellt sich inzwischen die Frage, ob die vorhandene Richtlinie noch ausreichend aktuell ist oder an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden muss.

Ziele des beantragten Projekts sind daher die Identifikation, Dokumentation und Überprüfung der praktischen Anwendbarkeit neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen der integrierten Produktion von Obst. Dadurch sollen die Grundlagen für die notwendige Überarbeitung der IP-Richtlinie durch die Bundesfachgruppe Obstbau geschaffen werden. Wichtige Themengebiete zur Weiterentwicklung der IP-Richtlinie sollen dabei sein: Pflanzenschutz, Bienen-/Nützlingsschutz, Gewässerschutz, Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie Biodiversität. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse sind dabei so zu definieren, dass sie zu Maßnahmen in der integrierten Obstproduktion führen, die in der Praxis noch nicht üblich oder verbreitet sind und über gesetzliche Vorgaben hinausgehen, also ein Alleinstellungsmerkmal der IP sind.

Die so weiterentwickelte und überarbeitete IP-Richtlinie gilt bundesweit als Anbauleitfaden und für die Zertifizierung von mehr als 80 % der Obstbaubetriebe in Deutschland. Die im beantragten Forschungsprojekt erarbeiteten Ergebnisse fließen somit unmittelbar in die Praxis ein und haben positive Auswirkungen auf Obstbaubetriebe (u. a. ökonomisch) und Verbraucher (Umweltschutz, Gesundheit).

 

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