Schutzrechte, Patente, Technologieangebote
Schutzrechte und Erfindungen
Zu Schutzrechten zählen Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken und das Urheberrecht. Sie alle schützen das geistige Eigentum und bilden für Wissenschaft und Hochschulen eine zunehmend wichtige Rolle. Mehr als 80 Prozent des weltweiten technischen Wissens sind in Patenten niedergeschrieben. Damit sind sie ein bedeutender wissenschaftlicher Beitrag zum Stand der Technik, an dem Hochschulen maßgeblich mitwirken. Dass die Thematik auch für nicht-technische Disziplinen relevant ist, zeigt die zunehmende Anzahl an Anmeldungen von Designs und Marken.
Die Hochschule Osnabrück schätzt das von ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern generierte geistige Eigentum als wertvolles Gut und als wertvollen Beitrag zur Wissenschaft. Sein nachhaltiger Schutz und seine bestmögliche Verwertung in Kombination mit einer professionellen Beratung ist daher ein zentrales Anliegen.
Auch jene Ideen, die sich nicht direkt in ein Schutzrecht überführen lassen, werden im Kontext einer Beratung bestmöglich einer Weiterentwicklung und Vermarktung zugeführt. Dies alles geschieht in engem Austausch und Abstimmung zwischen den Erfinderinnen und Erfindern und dem IP-Management sowie in einer Atmosphäre der absoluten Vertraulichkeit.
Um das erfinderische Potential der Forschungsergebnisse identifizieren und noch besser erkennen, bewerten und schützen zu können, steht Ihnen das IP-Management mit kompetenter Beratung und Unterstützung zur Seite.
ERFINDUNGSMELDUNGEN
Grundsätzlich gilt, dass jede Erfindung, welche eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Hochschule Osnabrück in dienstlicher Eigenschaft macht, eine sogenannte Diensterfindung ist. Diensterfindungen sind der Hochschulleitung bzw. dem IP-Management nach dem Entstehen in schriftlicher Form als Erfindungsmeldung mitzuteilen. Hierfür steht ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung. Sie können sich auch direkt an den IP-Manager Dr. Christian Newton wenden und eine individuell gestaltete Erfindungsmeldung per Mail einreichen.
Sobald die Erfindungsmeldung per Mail oder postalisch eingegangen ist, wird ein persönliches Gespräch mit der Erfinderin oder dem Erfinder vereinbart, in dem das Wesen, der Inhalt und die Perspektiven der Erfindung besprochen werden. Der persönliche Austausch im Zuge der Erfindungsmeldung ist ein zentraler Bestandteil in der Wertschätzung für die Innovationskraft, die hinter Erfindungen steckt.
SCHUTZRECHTBERATUNG und -ANMELDUNG
Es ist der Anspruch des IP-Managements die Erfinderinnen und Erfinder persönlich kennenzulernen und die Erfindung zu verstehen. Dafür werden im Kontext einer Erfindungsmeldung Erfindergespräche vor Ort geführt.
Sobald die Erfindungsmeldung eingegangen ist und das persönliche Gespräch stattgefunden hat, wird in Zusammenarbeit mit einer Patentverwertungsagentur eine detaillierte Analyse der Patentierbarkeit durchgeführt. Bei positivem Ergebnis nimmt der Arbeitgeber i.d.R. die Erfindung nach §6 Arbeitnehmererfindergesetz in Anspruch und meldet sie zu einem Patent an. Die Erstellung der Patentschrift und die Patentanmeldung wird durch einen Patentanwalt durchgeführt, der in enger Abstimmung zu der Erfinderin oder dem Erfinder steht.
In dem Anmeldeprozess steht das IP-Management als Koordinator des gesamten Prozesses stets beratend und unterstützend zur Seite. Neben Patentanmeldungen erfolgen Beratungen zu allen anderen Schutzrechten wie Marken und Designs, innovativen Ideen, die nicht einer direkten Schutzrechtssicherung zugänglich sind, sowie Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) und Lizenzverträgen. Die Gespräche finden in vertraulicher Atmosphäre statt. Darüber hinaus wird einmal wöchentlich eine Erfindersprechstunde angeboten.
PATENTVERWERTUNG | TECHNOLOGIEBESCHREIBUNGEN
Es ist das Ziel, die Ergebnisse aus Schutzrechten im Sinne des Wissens- und Technologietransfers einer Verwertung zuzuführen und einen technologischen Mehrwert für die Wirtschaft und Gesellschaft zu erzeugen. Hierfür arbeiten wir eng mit einer Patentverwertungsagentur zusammen.
Erfinderinnen und Erfinder profitieren im Fall einer erfolgreichen Verwertung mit 30% der Verwertungseinnahmen. Das IP-Management steht im Kontext der Verwertung stets in engem Kontakt zu der Erfinderin oder dem Erfinder, da dort häufig langjährige Kontakte zu potentiell interessierten Unternehmen bestehen. Das bestehende IP-Portfolio der Universität und Hochschule ist in den Abstracts der Technologiebeschreibungen einsehbar.