Auf dem Weg zum Lehrauftrag
Lehrauträge ermöglichen den Einbezug von externen Personen in die Lehre der Hochschule. Expert*innen aus Organisationen, Unternehmen und Verbänden können dank eines Lehauftrages ihr Wissen an die Studierenden weitergeben und Praxisbezüge herstellen. Damit verknüpfen Lehrbeauftragte Theorie und Praxis, bringen aktuelle Erfahrungen aus der beruflichen Welt ein und bereichern das Studium mit vielfältigen Perspektiven. Dies hilft den Studierenden, sich auf das Berufsleben vorzubereiten und eröffnet wertvolle Netzwerkmöglichkeiten. Dadurch leisten Lehrbeauftragte einen wichtigen Beitrag zur praxisnahen, anwendungsorientierten Lehre an unserer Hochschule.
Wenn Sie sich für einen Lehrauftrag interessieren, setzen Sie sich gerne mit dem Studien- bzw. Lehrangebot der Hochschule auseinander und informieren sich, in welchen Studiengängen bzw. Lehrgebieten Ihre Expertise gefragt ist. Unter dem Bereich Studium/Studiengänge A-Z finden Sie detaillierte Informationen zu den verschiedenen Studiengängen. Dort können Sie die Modulbeschreibungen einsehen, indem Sie den Reiter „Studienverlauf“ auswählen.
Wege zum Lehrauftrag
Um an einen Lehrauftrag an der Hochschule Osnabrück zu gelangen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen:
Seit Kurzem besteht an folgenden Fakultäten die Möglichkeit, sich initiativ um einen Lehrauftrag zu bewerben:
- Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik
- Fakultät Management, Kultur und Technik am Institut für Duale Studiengänge, Insitut für Management und Technik sowie Institut für Theaterpädagogik
Bitte füllen Sie die Bewerbungsmaske Initiativbewerbung um einen Lehrauftrag aus und folgen dem Bewerbungsprozess. Ihre eingegebenen Daten und beigefügten Dokumente erleichtern es den zuständigen Personen, Ihre Expertise einzuschätzen und passende Lehraufträge zu identifizieren. (Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie in den Datenschutzinformationen einsehen.)
Bitte beachten Sie, dass Lehraufträge in der Regel vor Semesterbeginn vergeben werden. Bei Bedarf wird die Hochschule Osnabrück direkt auf Sie zukommen. Die entsprechende Ansprechperson wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die nächsten Schritte zur Übernahme des Lehrauftrags besprechen. Bitte beachten Sie, dass Absagen in der Regel nicht erteilt werden. Wenn Sie daran interessiert sind, können wir Sie gerne in unseren Pool für Lehrbeauftragte aufnehmen (siehe Ankreuzmöglichkeit im Formular), um Sie auch für zukünftige Semester als potenzielle Lehrbeauftragte in Betracht zu ziehen.
Lehraufträge werden je nach Fakultäten auf unterschiedliche Arten vergeben. Sollten Sie bereits Kontaktpersonen in einer fachlich passenden Fakultät kennen, ist es möglich, Ihr Interesse dort direkt zu bekunden.
Häufig gestellte Fragen und weitere Informationen
Einen Lehrauftrag kann erhalten, wer über die für die Lehrtätigkeit erforderliche fachliche Qualifikation verfügt und pädagogische Eignung besitzt. Diese ist in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachzuweisen. Sollten Sie noch keine Lehrerfahrung haben, so ist das Lehrmentoringprogramm Try it! Lehre ein sehr guter Einstieg.
Zu den Aufgaben von Lehrbeauftragten gehören neben der Durchführung von Lehrveranstaltungen alle damit verbundenen Tätigkeiten, wie beispielsweise Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Erstellung, Abnahme und Korrektur von Prüfungen sowie Teilnahme an internen Konferenzen und Besprechungen. Dies ist bei dem zu erwartenden Aufwand zu berücksichtigen. Lehrbeauftragte nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben selbständig wahr. Sie konzipieren ihre Lehrveranstaltungen in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Festlegungen im Lehrauftrag inhaltlich und methodisch unter Berücksichtigung der Prüfungs- und Studienordnungen. Detaillierte Informationen finden Sie in der „Richtlinie zur Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen“ der Hochschule Osnabrück.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) kann das Präsidium auf Antrag einer Fakultät/des IfM befristete Lehraufträge erteilen. Ein Lehrauftrag wird im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses (selbständiges Dienstverhältnis) wahrgenommen.
Für einen Lehrauftrag wird ein sogenanntes Pauschalhonorar gezahlt, das im Voraus festgelegt wird. Details zur Vergütung von Lehraufträgen sind in der "Anlage 1 der Richtlinie der Hochschule Osnabrück zur Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen: Hinweise für die Beschäftigung von Lehrbeauftragten an der Hochschule Osnabrück" geregelt. Mit dem Pauschalhonorar ist sowohl die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen (Vorbereitung, die Erstellung von Prüfungsaufgaben sowie ggf. Wiederholungsprüfungen) nach dem Veranstaltungsplan der jeweiligen Fakultät als auch die Abnahme von bis zu 35 Studien- und Prüfungsleistungen abgegolten.
Weitere Informationen und die erwähnte Anlage 1 finden Sie in der „Richtlinie zur Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen“ der Hochschule Osnabrück.
Die Hochschule Osnabrück legt großen Wert auf Vielfalt und Inklusion. Im CarLa-Projekt sind die Teammitglieder davon überzeugt, dass eine vielfältige Lehrendenschaft mit unterschiedlichen Hintergründen und Erfahrungen die Qualität der Lehre bereichert und zu einer offeneren und inklusiveren Lernumgebung beiträgt. Wir ermutigen daher Menschen aller Geschlechter, ethnischer Herkünfte, Altersgruppen, Weltanschauungen und mit unterschiedlichen Fähigkeiten, sich initiativ um einen Lehrauftrag zu bewerben. Ihre einzigartigen Perspektiven sind eine wertvolle Ressource für unsere akademische Gemeinschaft und die Studierenden, die von Ihrer Expertise profitieren werden.
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