Familien- und Jugendrecht für die Soziale Arbeit

Fakultät

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)

Version

Version 1 vom 22.07.2024.

Modulkennung

22B0172

Niveaustufe

Bachelor

Unterrichtssprache

Deutsch

ECTS-Leistungspunkte und Benotung

5.0

Häufigkeit des Angebots des Moduls

Winter- und Sommersemester

Dauer des Moduls

1 Semester

 

 

Kurzbeschreibung

Sowohl Familien- als auch Jugendhilferecht durchzieht die meisten Tätigkeitsbereiche der Sozialen Arbeit. Diese Rechtsgebiete bilden unerlässliche Bestandteile professionellen Handelns, um sozialwissenschaftliche Kompetenzen wirksam umsetzen zu können und auch Aspekte von Gender, Migration und demografischem Wandel zu beachten. Bei vielen jugendlichen Klienten sind darüber hinaus weitere Bereiche des Jugendrechts relevant. Das Modul dient der Vermittlung entsprechender rechtlicher Kompetenzen. 

Lehr-Lerninhalte

Familienrecht mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung, z. T. nur Überblick, insbesondere relevante Bereiche aus:

  • Ehe und Familie in der Verfassung und im Privatrecht
  • Eherecht
  • Kindschaftsrecht einschließlich Vormundschaft, Pflegschaft
  • Betreuung; auch öffentlich rechtliche Unterbringung
  • Internationales / Europäisches Privatrecht

Jugendrecht mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung, z. T. nur Überblick, insbesondere relevante Bereiche aus:

  • Jugendhilferecht im Rechtssystem
  • Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe
  • Rechte und Berechtigte, Schutzauftrag, Verfahren, Rechtsschutz, Datenschutz in der Jugendhilfe
  • Träger und Organisation der Jugendhilfe und Leistungserbringung durch freie Träger
  • Leistungen der Jugendhilfe
  • Andere Aufgaben der Jugendhilfe
  • Adoptionsvermittlung und Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Kostenerstattung und Kostenbeteiligung
  • Kinder- und Jugendschutz außerhalb des Sozialgesetzbuches
  • Einführung in das Jugendstrafrecht

Gesamtarbeitsaufwand

Der Arbeitsaufwand für das Modul umfasst insgesamt 150 Stunden (siehe auch "ECTS-Leistungspunkte und Benotung").

Lehr- und Lernformen
Dozentengebundenes Lernen
Std. WorkloadLehrtypMediale UmsetzungKonkretisierung
60SonstigesPräsenzVortrag, Lehrgespräch, Fallübungen, Lernfortschrittsüberprüfungen
Dozentenungebundenes Lernen
Std. WorkloadLehrtypMediale UmsetzungKonkretisierung
60Veranstaltungsvor- und -nachbereitung-
30Prüfungsvorbereitung-
Benotete Prüfungsleistung
  • Klausur
Prüfungsdauer und Prüfungsumfang

Klausur: siehe jeweils gültige Studienordnung

Die Anforderungen werden in der jeweiligen konkreten Veranstaltung präzisiert.

Empfohlene Vorkenntnisse

Lerninhalte des Moduls „Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit“

Wissensverbreiterung

Die Studierenden verfügen über ein breiteres, teilweise detailliertes Wissen in den für die Soziale Arbeit relevanten Bereichen des Familien- und Jugendhilferechts, jeweils mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung; teilweise verfügen sie über Überblickswissen. Sie haben Überblickswissen über Jugendschutz und Kenntnisse und Verständnis über Jugendstrafrecht. 
In für die Soziale Arbeit relevanten Bereichen des Familien- und Jugendhilferechts können sie insbesondere wichtige Begriffe und Prinzipien (Regeln, Theorien), Zusammenhänge (Strukturen, Aufbau, Systeme), Abgrenzungen (Unterschiede) und Funktionen (Bedeutung, Aufgaben) nennen, erkennen und definieren.

Wissensvertiefung

In für die Soziale Arbeit relevanten Bereichen des Familien- und Jugendhilferechts können sie insbesondere wichtige Begriffe und Prinzipien (Regeln, Theorien), Zusammenhänge (Strukturen, Aufbau, Systeme), Abgrenzungen (Unterschiede) und Funktionen (Bedeutung, Aufgaben) darstellen und erläutern.

Wissensverständnis

Sie können in einfacheren bzw. üblichen Fällen unbestimmte Rechsbegriffe auslegen und so einer Definition zuführen. Die Studierenden erkennen, ob der Rat eines Juristen notwendig ist.

Nutzung und Transfer

Sie können die erworbenen Kenntnisse auf praktische Sachverhalte anwenden und insbesondere einfachere bzw. übliche rechtliche Probleme und Fragestellungen erkennen und darstellen und unter Anwendung der juristischen Rechts- und Methodenlehre Lösungen entwickeln.

Wissenschaftliche Innovation

Im Rahmen sozialarbeiterischer Forschung können sie rechtliche Grundlagen ermitteln und beachten.

Kommunikation und Kooperation

Die Studierenden können erarbeitete rechtliche Standpunkte vertreten und erläutern. Sie können mit Jurist*innen zusammenarbeiten.

Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität

Sie reflektieren, dass rechtliche Regelungen der Lösung gesellschaftlicher Konflikte und der Umsetzung von Werten und Interessen dienen. Sie begreifen ihre besondere politische Verantwortung als StaatsbürgerInnen und SozialarbeiterInnn, bei der Generierung und Anwendung rechtlicher Regeln zugunsten von Jugendlichen und Familien mitzuwirken.

Literatur

Münder, Johannes/Rüdiger, Ernst/Behlert, Wolfgang/Tammen, Britta: Familienrecht für die Soziale Arbeit, 8. Aufl., Baden-Baden 2021

Münder, Johannes/Trenczek, Thomas/von Boetticher, Arne/Tammen, Britta: Kinder- und Jugendhilferecht, 9. Aufl., Baden-Baden 2020

Schwab, Dieter: Familienrecht, 29. Aufl., München 2021

Wabnitz, Reinhard: Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit, 7. Aufl., München 2021

Weitere Literatur wird zu Veranstaltungsbeginn genannt

Zusammenhang mit anderen Modulen

Das Modul baut auf „Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit“ auf. Es hat Bezüge u. a. zu „Mentorenprogramm I - Zielgruppen Sozialer Arbeit“, „Mentorenprogramm II – Organisation Sozialer Arbeit“, „Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit: Case Management und Dokumentation“, „Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit: Multiperspektivische Fallarbeit und Beratung“, „Organisationsbezogene und ökonomische Grundlagen Sozialer Arbeit, Schwerpunktmodule, das „Praxisprojekt“.

Verwendbarkeit nach Studiengängen

  • Soziale Arbeit
    • Soziale Arbeit, B.A. (01.09.2024)

    Modulpromotor*in
    • Heußner, Hermann
    Lehrende
    • Heußner, Hermann