Familien- und Jugendrecht für die Soziale Arbeit
- Fakultät
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)
- Version
Version 1 vom 22.07.2024.
- Modulkennung
22B0172
- Niveaustufe
Bachelor
- Unterrichtssprache
Deutsch
- ECTS-Leistungspunkte und Benotung
5.0
- Häufigkeit des Angebots des Moduls
Winter- und Sommersemester
- Dauer des Moduls
1 Semester
- Kurzbeschreibung
Sowohl Familien- als auch Jugendhilferecht durchzieht die meisten Tätigkeitsbereiche der Sozialen Arbeit. Diese Rechtsgebiete bilden unerlässliche Bestandteile professionellen Handelns, um sozialwissenschaftliche Kompetenzen wirksam umsetzen zu können und auch Aspekte von Gender, Migration und demografischem Wandel zu beachten. Bei vielen jugendlichen Klienten sind darüber hinaus weitere Bereiche des Jugendrechts relevant. Das Modul dient der Vermittlung entsprechender rechtlicher Kompetenzen.
- Lehr-Lerninhalte
Familienrecht mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung, z. T. nur Überblick, insbesondere relevante Bereiche aus:
- Ehe und Familie in der Verfassung und im Privatrecht
- Eherecht
- Kindschaftsrecht einschließlich Vormundschaft, Pflegschaft
- Betreuung; auch öffentlich rechtliche Unterbringung
- Internationales / Europäisches Privatrecht
Jugendrecht mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung, z. T. nur Überblick, insbesondere relevante Bereiche aus:
- Jugendhilferecht im Rechtssystem
- Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe
- Rechte und Berechtigte, Schutzauftrag, Verfahren, Rechtsschutz, Datenschutz in der Jugendhilfe
- Träger und Organisation der Jugendhilfe und Leistungserbringung durch freie Träger
- Leistungen der Jugendhilfe
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Adoptionsvermittlung und Schwangerschaftskonfliktberatung
- Kostenerstattung und Kostenbeteiligung
- Kinder- und Jugendschutz außerhalb des Sozialgesetzbuches
- Einführung in das Jugendstrafrecht
- Gesamtarbeitsaufwand
Der Arbeitsaufwand für das Modul umfasst insgesamt 150 Stunden (siehe auch "ECTS-Leistungspunkte und Benotung").
- Lehr- und Lernformen
Dozentengebundenes Lernen Std. Workload Lehrtyp Mediale Umsetzung Konkretisierung 60 Sonstiges Präsenz Vortrag, Lehrgespräch, Fallübungen, Lernfortschrittsüberprüfungen Dozentenungebundenes Lernen Std. Workload Lehrtyp Mediale Umsetzung Konkretisierung 60 Veranstaltungsvor- und -nachbereitung - 30 Prüfungsvorbereitung -
- Benotete Prüfungsleistung
- Klausur
- Prüfungsdauer und Prüfungsumfang
Klausur: siehe jeweils gültige Studienordnung
Die Anforderungen werden in der jeweiligen konkreten Veranstaltung präzisiert.
- Empfohlene Vorkenntnisse
Lerninhalte des Moduls „Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit“
- Wissensverbreiterung
Die Studierenden verfügen über ein breiteres, teilweise detailliertes Wissen in den für die Soziale Arbeit relevanten Bereichen des Familien- und Jugendhilferechts, jeweils mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung; teilweise verfügen sie über Überblickswissen. Sie haben Überblickswissen über Jugendschutz und Kenntnisse und Verständnis über Jugendstrafrecht.
In für die Soziale Arbeit relevanten Bereichen des Familien- und Jugendhilferechts können sie insbesondere wichtige Begriffe und Prinzipien (Regeln, Theorien), Zusammenhänge (Strukturen, Aufbau, Systeme), Abgrenzungen (Unterschiede) und Funktionen (Bedeutung, Aufgaben) nennen, erkennen und definieren.
- Wissensvertiefung
In für die Soziale Arbeit relevanten Bereichen des Familien- und Jugendhilferechts können sie insbesondere wichtige Begriffe und Prinzipien (Regeln, Theorien), Zusammenhänge (Strukturen, Aufbau, Systeme), Abgrenzungen (Unterschiede) und Funktionen (Bedeutung, Aufgaben) darstellen und erläutern.
- Wissensverständnis
Sie können in einfacheren bzw. üblichen Fällen unbestimmte Rechsbegriffe auslegen und so einer Definition zuführen. Die Studierenden erkennen, ob der Rat eines Juristen notwendig ist.
- Nutzung und Transfer
Sie können die erworbenen Kenntnisse auf praktische Sachverhalte anwenden und insbesondere einfachere bzw. übliche rechtliche Probleme und Fragestellungen erkennen und darstellen und unter Anwendung der juristischen Rechts- und Methodenlehre Lösungen entwickeln.
- Wissenschaftliche Innovation
Im Rahmen sozialarbeiterischer Forschung können sie rechtliche Grundlagen ermitteln und beachten.
- Kommunikation und Kooperation
Die Studierenden können erarbeitete rechtliche Standpunkte vertreten und erläutern. Sie können mit Jurist*innen zusammenarbeiten.
- Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität
Sie reflektieren, dass rechtliche Regelungen der Lösung gesellschaftlicher Konflikte und der Umsetzung von Werten und Interessen dienen. Sie begreifen ihre besondere politische Verantwortung als StaatsbürgerInnen und SozialarbeiterInnn, bei der Generierung und Anwendung rechtlicher Regeln zugunsten von Jugendlichen und Familien mitzuwirken.
- Literatur
Münder, Johannes/Rüdiger, Ernst/Behlert, Wolfgang/Tammen, Britta: Familienrecht für die Soziale Arbeit, 8. Aufl., Baden-Baden 2021
Münder, Johannes/Trenczek, Thomas/von Boetticher, Arne/Tammen, Britta: Kinder- und Jugendhilferecht, 9. Aufl., Baden-Baden 2020
Schwab, Dieter: Familienrecht, 29. Aufl., München 2021
Wabnitz, Reinhard: Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit, 7. Aufl., München 2021
Weitere Literatur wird zu Veranstaltungsbeginn genannt
- Zusammenhang mit anderen Modulen
Das Modul baut auf „Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit“ auf. Es hat Bezüge u. a. zu „Mentorenprogramm I - Zielgruppen Sozialer Arbeit“, „Mentorenprogramm II – Organisation Sozialer Arbeit“, „Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit: Case Management und Dokumentation“, „Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit: Multiperspektivische Fallarbeit und Beratung“, „Organisationsbezogene und ökonomische Grundlagen Sozialer Arbeit, Schwerpunktmodule, das „Praxisprojekt“.
- Verwendbarkeit nach Studiengängen
- Soziale Arbeit
- Soziale Arbeit, B.A. (01.09.2024)
- Modulpromotor*in
- Heußner, Hermann
- Lehrende
- Heußner, Hermann