Gesellschaftsrecht

Fakultät

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)

Version

Version 1 vom 06.01.2025.

Modulkennung

22B0790

Niveaustufe

Bachelor

Unterrichtssprache

Deutsch

ECTS-Leistungspunkte und Benotung

5.0

Häufigkeit des Angebots des Moduls

Winter- und Sommersemester

Dauer des Moduls

1 Semester

 

 

Kurzbeschreibung

Das wirtschaftliche Leben wird entscheidend von den privatrechtlichen Gesellschaftsformen geprägt. Für die Lösung rechtlicher und strategischer Probleme in einem Unternehmen benötigen Wirtschaftsjuristen ebenso wie Manager im Bereich der öffentlichen Verwaltung eine umfassende Ausbildung insbesondere zu den zulässigen Organisationsformen, internen Strukturen sowie externen Rechtsbeziehungen von Gesellschaften zu anderen Wirtschaftspartnern.

Lehr-Lerninhalte

1. Grundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts 2. Die Personengesellschaften: BGB-Gesellschaft, OHG, KG, stille Gesellschaft jeweils: 2.1 Begriff und Erscheinungsform 2.2 Gründungsvoraussetzungen 2.3 Geschäftsführung und Vertretung 2.4 Haftung 2.5 Gesellschafterwechsel 2.6 Beendigung 3. Die Kapitalgesellschaften: GmbH und AG jeweils: 3.1 Begriff und Bedeutung 3.2 Gründungsvoraussetzungen 3.3 Organisation 3.4 Organe 3.5 Haftung 4. Besondere Gesellschaftsformen in Grundzügen: die GmbH & Co. KG und die Partnerschaftsgesellschaft.

Gesamtarbeitsaufwand

Der Arbeitsaufwand für das Modul umfasst insgesamt 150 Stunden (siehe auch "ECTS-Leistungspunkte und Benotung").

Lehr- und Lernformen
Dozentengebundenes Lernen
Std. WorkloadLehrtypMediale UmsetzungKonkretisierung
60VorlesungPräsenz-
Dozentenungebundenes Lernen
Std. WorkloadLehrtypMediale UmsetzungKonkretisierung
60Veranstaltungsvor- und -nachbereitung-
30Prüfungsvorbereitung-
Benotete Prüfungsleistung
  • Hausarbeit oder
  • Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung) oder
  • Klausur
Prüfungsdauer und Prüfungsumfang

Hausarbeit: 15 Seiten.

Referat: 10 Seiten, 15 Minuten Vortrag.

Klausur: Siehe jeweils gültige Studienordnung

Die Anforderungen werden in der jeweiligen Veranstaltung konkretisiert.

Empfohlene Vorkenntnisse

Besuch der Veranstaltungen Privatrecht 1 - 3

Wissensverbreiterung

Studierende, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, haben die unterschiedlichen Gesellschaftsformen des deutschen Rechts umfassend im Hinblick auf ihre kennzeichnenden Merkmale und Zielsetzungen verstanden und sind deshalb in der Lage, eine sachgerechte Abwägung der geeigneten Gesellschaftsformen unter Beachtung der entscheidenden tatsächlichen Gegebenheiten vorzunehmen. Darüber hinaus haben sie ein breites Wissen zu dem Bereich der Haftung der Gesellschaften und ihrer Gesellschafter, neben den grundlegenden Fragen der jeweiligen Gründung, Struktur, Geschäftsführung, Vertretung und Beendigung.

Wissensvertiefung

Die Studierenden kennen die wichtigsten Gesellschaftsformen mit ihren unterschiedlichen Anforderungen an Gründung und Führung. Sie kennen die unterschiedlichen Kapitalanforderungen und Haftungsrisiken.

Wissensverständnis

Die Studierenden können nach Abwägung der Kriterien
- erforderliches Startkapital
- Managementaufwand
- Haftungsrisiken
abwägen, welche die für ein geplantes Unternehmen passende Gesellschaftsform ist. Ebenso können sie anhand der Gesellschaftsform von Geschäftspartnern abschätzen, ob zusätzliche Sicherheiten erforderlich sind, wenn sie in Vorleistung gehen.

Nutzung und Transfer

Die Studierenden können mit gesellschaftsrechtlichen Alltagsfragen umgehen, Haftungsgefahren erkennen und im Wege der Vertragsgestaltung oder durch Abschluss entsprechender Versicherungen vermeiden.

Wissenschaftliche Innovation

Bei diesem Modul handelt es sich um eine Einführung in das Gesellschaftsrecht. Die Studierenden werden mit den Grundlagen des Gesellschaftsrechts vertraut gemacht. Das Modul hat in erster Linie anwendungsorientierten Bezug. Ein rechtswissenschaftlicher Anspruch auf Innovation im Sinne dogmatischer Weiterentwicklung des Fachs, kritischer Auseinandersetzung mit der Gesetzeslage und Rechtsprechung oder dem Aufstellen rechtspolitischer Forderungen ist damit nicht verbunden.

Kommunikation und Kooperation

Die Studierende können ihre Kenntnisse anhand der Gesetzeslage nachprüfbar wieder- und weitergeben und damit innerhalb von Unternehmen, zwischen Unternehmen und gegenüber Behörden auf Faktenbasis kompetent kommunizieren.

Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität

Die Studierenden können ihre Handlungen und Planungen mit theoretischem Wissen begründen, überprüfbare Argumente liefern und damit auch ihre eigenen Standpunkte reflektieren und hinterfragen. Ihnen ist bewusst, dass die Rechtslage nicht in Stein gemeißelt ist, sondern sich ständig wandelt, so dass ihnen auch bewusst ist, dass sie ihre rechtliche Wissensbasis dauernd aktualisieren müssen.

Literatur

In jeweils aktueller Auflage: Güllemann/Tonner/Bachert/Becker/Miras: Wirtschaftsprivatrecht, Verlag Vahlen; Grunewald, Barbara: Gesellschaftsrecht, Verlag Mohr Siebeck; Windbichler, Christine: Gesellschaftsrecht, Verlag C.H.Beck.

Zusammenhang mit anderen Modulen

Das Modul Gesellschaftsrecht knüpft an die Inhalte der Module Privatrecht 1-3 an.

Verwendbarkeit nach Studiengängen

  • Wirtschaftsrecht (Bachelor)
    • Wirtschaftsrecht, LL.B. (01.09.2024)

    Modulpromotor*in
    • Miras, Antonio
    Lehrende
    • Miras, Antonio