Privatrecht 2
- Fakultät
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)
- Version
Version 1 vom 19.09.2024.
- Modulkennung
22B0893
- Niveaustufe
Bachelor
- Unterrichtssprache
Deutsch
- ECTS-Leistungspunkte und Benotung
5.0
- Häufigkeit des Angebots des Moduls
Winter- und Sommersemester
- Dauer des Moduls
1 Semester
- Kurzbeschreibung
Absolventinnen und Absolventen benötigen vertiefte Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht. Auf der Grundlage ihres Wissens aus dem Modul Privatrecht 1 werden sie mit den Instrumenten des Leistungsstörungsrechts vertraut gemacht, die sie im Rahmen des Tagesgeschäfts eines Unternehmens anzuwenden haben. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs, der Unmöglichkeit sowie der Allgemeinen Pflichtverletzung werden ebenso untersucht wie das Gewährleistungsrecht im Kauf- und Werkvertragsrecht.
- Lehr-Lerninhalte
1. Überblick über die Pflichten aus einem rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnis
2. Ermittlung der Pflichten
3. Leistungsverweigerungsrechte des Schuldners
4. Verletzung schuldrechtlicher Pflichten
4.1 Unmöglichkeit
4.2 Schuldnerverzug
4.2.1 Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz des Verzögerungsschadens = Schadensersatz neben der Leistung
4.2.2 Nichtleistung nach Fristsetzung: Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt
4.3 Verletzung sonstiger Pflichten, § 241 Abs. 2 BGB
4.4 Gläubigerverzug.
5. Gestaltung der Rechtsbeziehung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
6. Gewährleistungsrecht im Kaufrecht
7. Gewährleistungsrecht im Werkvertragsrecht
- Gesamtarbeitsaufwand
Der Arbeitsaufwand für das Modul umfasst insgesamt 150 Stunden (siehe auch "ECTS-Leistungspunkte und Benotung").
- Lehr- und Lernformen
Dozentengebundenes Lernen Std. Workload Lehrtyp Mediale Umsetzung Konkretisierung 60 Vorlesung Präsenz - Dozentenungebundenes Lernen Std. Workload Lehrtyp Mediale Umsetzung Konkretisierung 90 Literaturstudium -
- Benotete Prüfungsleistung
- Klausur
- Prüfungsdauer und Prüfungsumfang
Klausuren: siehe jeweils gültige Studienordnung
Die Anforderungen werden in der jeweiligen Veranstaltung konkretisiert.
- Empfohlene Vorkenntnisse
Privatrecht 1
- Wissensverbreiterung
Studierende, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, ordnen die verschiedenen Leistungsstörungen dem Allgemeinen Schuldrecht sowie dem besonderen Gewährleistungsrecht beim Kauf- und Werkvertrag zu. Sie grenzen die Arten der Leistungsstörungen in Form der Unmöglichkeit, des Verzugs und der Allgemeinen Pflichtverletzungen voneinander ab. Ferner verdeutlichen sie die Ansprüche, die das Unternehmen als Gläubiger aus den unterschiedlichen Leistungsstörungen eines Schuldners haben kann und erkären die dafür erforderlichen Voraussetzungen.
- Wissensvertiefung
Absolventinnen und Absolventen grenzen die Leistungsstörungen voneinander ab und erläutern, wie das Unternehmen vorgehen muss, um solche zu vermeiden. Sie verdeutlichen, welche Pflichten und Rechte sich aus einem vertraglichen Schuldverhältnis ergeben. Dafür legen sie dar, welche vertraglichen Regelungen oder Umstände beim Vertragsschluss zu beachten sind. Ferner beschreiben sie welche Pflichten sich aus den gesetzlichen Vorschriften des BGB und HGB ergeben könnnen. Für den Fall einer Pflichtverletzung zeigen sie, aus welchem Grund eine solche vorliegt und wie nunmehr damit umzugehen ist.
- Wissensverständnis
Absolventinnen und Absolventen analysieren in allen Phasen eines Vertragsverhältnisses die Rechte und Pflichten des Unternehmens. Sie überprüfen die Ordnungsgemäßheit des Verhaltens zur Erfüllung der Pflichten und kritisieren, sobald sie erkennen, dass vertragliche oder gesetzliche Regelungen nicht beachtet worden sind. Sie würdigen das Forderungsmanagement des Unternehmens und entscheiden, in welchen Bereichen Verbesserungen notwendig sind und wie diese vorgenommen werden sollten.
- Nutzung und Transfer
Absolventinnen und Absolventen analysieren die vertraglichen Standardregelungen zu den Leistungsstörungen im Unternehmen unter Einbeziehung der AGB. Sie passen diese Regelungen an, soweit die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einer Reform unterzogen worden sind. Sie modifizieren und vereinfachen die Vorgehensweise des Unternehmens im Falle vertragswidrigen Verhaltens der Vertragspartner. Sie entwickeln beispielsweise wiederkehrende Formulierungen für Mahnung, Fristsetzung oder Rücktritt vom Vertrag.
- Wissenschaftliche Innovation
Absolventinnen und Absolventen organisieren die Kontrolle der Einhaltung vertraglicher Pflichten durch das Unternehmen wie durch seine Vertragspartner. Sie entwickeln und optimieren dafür im eigenen Unternehmen die Verfahren zur Überprüfung, ob und in welcher Weise übernommene Pflichten erfüllt worden sind. Sie ermitteln für das Forderungsmanagement in rechtlicher Hinsicht die Zahlungsmoral der Vertragspartner und modifizieren die bisherigen Reaktionen dazu im eigenen Unternehmen.
- Kommunikation und Kooperation
Absolventinnen und Absolventen berichten fachfremden KollegInnen von der Notwendigkeit der rechtlichen Kontrolle eines pflichtengemäßen Forderungsmanagements. Sie erläutern ihnen die Rechte und Pflichten des Unternehmens, die sich aus einem vertraglichen Schuldverhältnis ergeben. Dabei kommentieren sie insbesondere solche möglichen Verstöße, die zu finanziellen Einbußen führen können, wie z.B. Schadensersatzansprüche eines Vertragspartners wegen Pflichtverletzungen des Unternehmens. Dabei berücksichtigen sie die Notwendigkeit, Missverständnisse zu vermeiden, indem sie sprachliche Besonderheiten einer rechtlichen Beurteilung erläutern und konkretisieren.
- Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität
Absolventinnen und Absolventen begründen im Unternehmen wie auch gegenüber Vertragspartnern Rechtsauffassungen zu Leistungsstörungen des Vertragspartners unter Berücksichtigung der Gesetze und der aktuellen Rechtsprechung. Sie kommentieren die von ihnen veranlasste Vorgehensweise z.B. zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Vertragspartner. Vorher hinterfragen sie die wirtschaftlichen Aspekte, die sich aus dieser Vorgehensweise ergeben können und begründen ihre Entscheidung sowohl nach innen wie auch gegenüber Dritten.
- Literatur
Lehrbuch in aktueller Auflage: Aunert-Micus, Güllemann, Streckel, Tonner, Wiese: Wirtschaftsprivatrecht, Verlag Vahlen
Arbeitsmaterialien: BGB und HGB in aktueller Auflage.
- Zusammenhang mit anderen Modulen
Das Modul knüpft an vorausgehende Module an, in denen die unter dem Punkt „Empfohlene Vorkenntnisse“ aufgeführten Kenntnisse und Fertigkeiten gefördert werden.
- Verwendbarkeit nach Studiengängen
- Wirtschaftsrecht (Bachelor)
- Wirtschaftsrecht, LL.B. (01.09.2024)
- Modulpromotor*in
- Aunert-Micus, Shirley
- Lehrende
- Aunert-Micus, Shirley