Vertrags- und Haftungsrecht/Sozialleistungsrecht
- Fakultät
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)
- Version
Version 1 vom 10.05.2024.
- Modulkennung
22B1216
- Niveaustufe
Bachelor
- Unterrichtssprache
Deutsch
- ECTS-Leistungspunkte und Benotung
5.0
- Häufigkeit des Angebots des Moduls
nur Sommersemester
- Dauer des Moduls
1 Semester
- Kurzbeschreibung
Das Vertragsrecht und das Haftungsrecht haben im Gesundheitswesen elementare Bedeutung. Ohne einen Vertrag kann, abgesehen von einzelnen Sonderkonstellationen, keine medizinische Behandlung und Pflege erfolgen. Bei einer fehlerhaften Behandlung greifen die Grundsätze der vertraglichen Haftung und/oder auch der gesetzlichen Haftung.
Auch das Sozialrecht ist von grundlegender Bedeutung.
Der deutlich überwiegende Teil der Bevölkerung ist gegen die Risiken einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit in der Sozialversicherung abgesichert. Im Fall der Krankheit findet regelmäßig das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung. Bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit greift regelmäßig das Leistungsrecht der sozialen Pflegeversicherung. Für Pflegemanager in allen Gesundheitsbereichen sind fundierte Kenntnisse im Sozialleistungsrecht zentrale Grundbedingungen für die Qualitätssicherung der Versorgung und für die Gestaltung von Versorgungsübergängen.
- Lehr-Lerninhalte
A. Grundlagen des Vertragsrechts im BGB
1. Zustandekommen eines Vertrags; Wirksamkeitserfordernisse und Formfreiheit; Anforderungen an die rechtsgeschäftliche Vertretung beim Vertragsschluss. Fehler beim Vertragsschluss u. a. aufgrund Irrtums; die Anfechtungsvoraussetzungen beim Irrtum oder bei Täuschung. Grundlagen der AGB-Kontrolle von Vertragsklauseln im Gesundheitsbereich.
2. Abgrenzung des Dienstvertrages im Verhältnis zu anderen Vertragsarten. Vertragliche Grundlagen der Behandlung in Medizin und Pflege/ Vertragsarten und deren Regelungsinhalte bei ambulanter und stationärer Behandlung und Pflege, u. a. der medizinische Behandlungsvertrag gemäß § 630a BGB; Behandlungsverträge im Krankenhaus; der Pflegevertrag und der Heimvertrag
3. Leistungsinhalte und Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen
B. Grundlagen der Haftung im Gesundheitswesen
1. Grundlagen der Haftung, u.a. aufgrund Vertragspflichtverletzung und deliktischer Haftung
2. Grundlagen der Beweislast, der Beweiserleichterung, der Beweislastumkehr nach dem Gesetz und nach der Rechtsprechung
3. Spezielle Haftungsnormen, u. a. Haftung für Verrichtungsgehilfen; Haftung für Erfüllungsgehilfen; Haftung bei Aufsichtspflicht; Verkehrssicherungspflicht; Haftung aufgrund Organisationsverschulden, Grundlagen der Organhaftung
C. Sozialleistungsrecht
1. Einführung und Überblick zum Sozialrecht/ Verfassungsrechtliche Grundlagen des Sozialrechts
2. Aufbau und Struktur des Sozialgesetzbuchs; Grundlagen der Sozialversicherungspflicht, insbesondere nach dem SGB V und SGB XI
3. Grundlagen des Sozialverwaltungsverfahrens und Grundlagen zum Sozialgerichtsverfahren
4. Grundlagen zu den Strukturen und Steuerungselemente des Sozialleistungsrechts sowie der Leistungsansprüche, insbesondere im SGB V und SGB XI
- Gesamtarbeitsaufwand
Der Arbeitsaufwand für das Modul umfasst insgesamt 150 Stunden (siehe auch "ECTS-Leistungspunkte und Benotung").
- Lehr- und Lernformen
Dozentengebundenes Lernen Std. Workload Lehrtyp Mediale Umsetzung Konkretisierung 30 Vorlesung Präsenz - 15 Übung Präsenz - Dozentenungebundenes Lernen Std. Workload Lehrtyp Mediale Umsetzung Konkretisierung 30 Veranstaltungsvor- und -nachbereitung - 25 Hausaufgaben - 50 Prüfungsvorbereitung -
- Benotete Prüfungsleistung
- Hausarbeit oder
- Klausur
- Prüfungsdauer und Prüfungsumfang
Klausur: siehe jeweils gültige Studienordnung
Hausarbeit: ca. 12–15 Seiten zuzüglich Deckblatt und Literaturverzeichnis
Die Anforderungen werden in der jeweiligen konkreten Veranstaltung präzisiert.
- Empfohlene Vorkenntnisse
keine
- Wissensverbreiterung
Die Studierenden verfügen über einen breit angelegten Überblick über das Vertrags- und Haftungsrecht sowie über das Sozialleistungsrecht mit speziellen Bezug auf das Gesundheitswesen.
- Wissensvertiefung
Die Studierenden verstehen den Unterschied und die Bedeutung zwischen den Rechtsgebieten und können spezielle Rechtsfragen mit Bezug zum Gesundheitswesen verstehen und einordnen
- Wissensverständnis
Die Studierenden können auf der Grundlage ihres Wissens spezielle Rechtsfragen mit Bezug zur Berufsgruppe der Pflege beurteilen.
- Nutzung und Transfer
Die Studierenden können auf der Grundlage ihres Wissens spezielle Rechtsfragen mit Bezug zur Berufsgruppe der Pflege strukturieren und Lösungswege aufzeichnen.
- Wissenschaftliche Innovation
Die Studierenden können für rechtliche Fragestellungen mit Bezug auf die Berufsgruppe der Pflege innovative Lösungsansätze entwickeln.
- Kommunikation und Kooperation
Die Studierenden können rechtliche Fragestellungen strukturiert darstellen und mögliche Lösungswege zusammenhängend vermitteln.
- Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität
Die Studierenden können rechtliche Fragestellungen speziell mit Bezug auf die Berufsgruppe der Pflege kritisch reflektieren.
- Literatur
BGB und Sozialgesetzbuch, jeweils aktuelle Auflage der Gesetzestexte
- Zusammenhang mit anderen Modulen
Das Modul zeigt in Bezug auf das Vertrags- und Haftungsrecht den Rechtsrahmen für das Pflegehandeln auf. Das Modul weist in Bezug auf das Sozialrecht Zusammenhänge zu den gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen auf.
- Verwendbarkeit nach Studiengängen
- Pflegemanagement
- Pflegemanagement, B.A. (01.03.2024)
- Modulpromotor*in
- Bachert, Patric
- Lehrende
- Bachert, Patric