Arbeitsrecht im Gesundheitswesen
- Fakultät
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)
- Version
Version 1 vom 10.05.2024.
- Modulkennung
22B1217
- Niveaustufe
Bachelor
- Unterrichtssprache
Deutsch
- ECTS-Leistungspunkte und Benotung
5.0
- Häufigkeit des Angebots des Moduls
nur Wintersemester
- Dauer des Moduls
1 Semester
- Kurzbeschreibung
Ein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht ist für das Management in der Organisation, der Führung und der strategischen Entwicklung in Gesundheitseinrichtungen von grundlegender Bedeutung. Die Gesundheitsversorgung umfasst ein breites Spektrum von Leistungen durch verschiedene Berufsgruppen. Die Versorgungsleistungen werden vor allem durch angestelltes Personal auf der Grundlage von Arbeitsverhältnissen erbracht. Fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für einen rechtssicheren Einsatz des Personals und damit für die Sicherstellung der Patientenversorgung eine grundlegende Voraussetzung. Arbeitsrechtliches Wissen u.a. zu den Rechten und Pflichten ist aber auch für die Beschäftigten selbst in der Ausübung ihrer Aufgaben und im Arbeitsverhältnis wichtig. Das Arbeitsrecht hat daher große praktische Bedeutung in den Gesundheitseinrichtungen.
Das Modul dient dem Erwerb von grundlegendem Wissen im Arbeitsrecht und der Vertiefung spezifischer im Gesundheitswesen relevanter arbeitsrechtlicher Themen
- Lehr-Lerninhalte
1. Grundlagen des Arbeitsrechts, u.a. Rechtsquellen und Systematik/ Individualarbeitsrecht und Kollektives Recht/ Tarifrecht; Grundzüge der Arbeitsgerichtsbarkeit
2. Merkmale des Arbeitsverhältnisses: Der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberbegriff; Abgrenzung zu Leitenden
3. Zustandekommen und Regelungsinhalte des Arbeitsverhältnisses, u.a. Anbahnung, Abschluss, Grundlagen des AGG sowie der AGB-Kontrolle von Arbeitsbedingungen
4. Inhalte des Arbeitsverhältnisses, u. a. Rechte und Pflichten der Parteien einschließlich Schutzpflichten/ Störungen im Arbeitsverhältnis (u. a. Leistungsstörung bei Krankheit und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall); Unmöglichkeit der Leistungserbringung / Leistungsverweigerungsrechte/ Folgen bei Verhinderung); Haftung bei Schäden einschließlich der Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung/die Betriebs- und Wirtschaftsrisikoverteilung
5. Das Teilzeit- und Befristungsrecht in den Anforderungen an die Befristung und die Beschäftigung in Teilzeit und mögliche Gestaltungsformen
6. Grundlagen des Arbeitsschutzrechts mit Relevanz für den Gesundheitsbereich
7. Grundlagen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
8. Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, u.a. zur Mitbestimmung und zu den Grundlagen im Gesundheitswesen/Regelungsinhalte und Wirkungen des Tarifrechts auf Arbeitsverhältnisse in Gesundheitseinrichtungen anhand von Beispielen
- Gesamtarbeitsaufwand
Der Arbeitsaufwand für das Modul umfasst insgesamt 150 Stunden (siehe auch "ECTS-Leistungspunkte und Benotung").
- Lehr- und Lernformen
Dozentengebundenes Lernen Std. Workload Lehrtyp Mediale Umsetzung Konkretisierung 20 Vorlesung Präsenz - 10 Übung Präsenz - Dozentenungebundenes Lernen Std. Workload Lehrtyp Mediale Umsetzung Konkretisierung 60 Veranstaltungsvor- und -nachbereitung - 60 Prüfungsvorbereitung -
- Benotete Prüfungsleistung
- Klausur oder
- Hausarbeit
- Prüfungsdauer und Prüfungsumfang
Klausur: siehe jeweils gültige Studienordnung
Hausarbeit: ca. 12 – 15 Seiten zuzüglich Deckblatt und Literaturverzeichnis
Die Anforderungen werden in der jeweiligen konkreten Veranstaltung präzisiert.
- Empfohlene Vorkenntnisse
Grundkenntnisse im Vertragsrecht
- Wissensverbreiterung
Die Studierenden verfügen über ein breit angelegtes Wissen im Arbeitsrecht und haben Kenntnisse zu den arbeitsrechtlichen Wirkungen im Gesundheitswesen.
- Wissensvertiefung
Die Studierenden sind in der Lage sich mit arbeitsrechtlichen Fragen kritisch auseinanderzusetzen sowie Fragen zu formulieren und zu bewerten.
- Wissensverständnis
Die Studierenden können auf der Grundlage ihres Wissens arbeitsrechtliche Fragen mit Bezug zur Berufsgruppe der Pflege beurteilen.
- Nutzung und Transfer
Die Studierenden können auf der Grundlage ihres Wissens arbeitsrechtliche Fragestellungen mit Bezug zur Berufsgruppe der Pflege strukturieren und Lösungswege aufzeichnen.
- Wissenschaftliche Innovation
Die Studierenden können für arbeitsrechtliche Problemstellungen mit speziellen Bezug auf die Berufsgruppe der Pflege innovative Lösungsansätze entwickeln.
- Kommunikation und Kooperation
Die Studierenden können arbeitsrechtliche Problemstellungen strukturiert darstellen und mögliche Lösungswege zusammenhängend vermitteln.
- Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität
Die Studierenden können arbeitsrechtliche Fragestellungen speziell mit Bezug auf die Berufsgruppe der Pflege kritisch reflektieren.
- Literatur
Gesetzestexte
Aktuelle Literatur wird jeweils zum Veranstaltungsbeginn empfohlen.
- Zusammenhang mit anderen Modulen
Das Modul weist sehr enge Bezüge zum Personalmanagement auf.
- Verwendbarkeit nach Studiengängen
- Pflegemanagement
- Pflegemanagement, B.A. (01.03.2024)
- Modulpromotor*in
- Bachert, Patric
- Lehrende
- Bachert, Patric