Privatrecht 1 und juristische Methodenlehre

Fakultät

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)

Version

Version 1 vom 19.09.2024.

Modulkennung

22B1281

Niveaustufe

Bachelor

Unterrichtssprache

Deutsch

ECTS-Leistungspunkte und Benotung

10.0

Häufigkeit des Angebots des Moduls

Winter- und Sommersemester

Dauer des Moduls

1 Semester

 

 

Kurzbeschreibung

Dieses Modul behandelt nach Art eines Grundkurses die Einführung der Studierenden in das System des bürgerlichen Rechts und das juristische Arbeiten. Dabei geht es um die Vermittlung der Fähigkeit, juristische Probleme aus den Grundlagenbereichen des Wirtschaftsprivatrechts selbstständig lösen zu können.

Lehr-Lerninhalte

Methodenlehre, insbesondere :
Auslegung von Gesetzen (Wortlaut, Systematik, Historie, Teleologie, Europarechtskonformität),
juristische Argumentationstechniken (Analogie, Erst-Recht-Schluß, Umkehrschluß, teleologische Extension und Reduktion); Rechtsfortbildung; Subsumtionstechnik.

Einführung in das rechtswissenschaftliche Arbeiten, insbesondere:
Erschließung einschlägiger Literatur und Rechtsprechung;
Umgang mit juristischen Datenbanken;
Systematisierung vorhandenen Materials;
Umgang mit Meinungsstreitigkeiten / Bedeutung der "herrschenden Meinung";
Rechtswissenschaftliche Zitierweisen.

Einführung in die Rechtsordnung, insbesondere: Begriff und Aufgaben des Rechts,
Einteilung des Rechts und der Rechtsquellen, Gewaltenteilung und Aufbau der deutschen Gerichtsbarkeit.


Rechtssubjekte: natürliche und juristische Personen.

Rechtsgeschäft: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte sowie Grundlagen der Übereignung; Willenserklärung: Tatbestandselemente, Wirksamwerden, Form und Auslegung.

Vertrag: Begriff und Aufgaben, Zustandekommen, kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Handelsgeschäft, unzulässige Rechtsgeschäfte, Anfechtung von Willenserklärungen. Stellvertretung: Voraussetzungen und Rechtsfolgen, Prokura, Vertretung ohne Vertretungsmacht, Verjährung.

Verantwortlichkeit des Schuldners: Prinzip der Verschuldenshaftung am Beispiel der unerlaubten Handlung, Haftung für Verrichtungsgehilfen, Produkthaftung.

Gesamtarbeitsaufwand

Der Arbeitsaufwand für das Modul umfasst insgesamt 300 Stunden (siehe auch "ECTS-Leistungspunkte und Benotung").

Lehr- und Lernformen
Dozentengebundenes Lernen
Std. WorkloadLehrtypMediale UmsetzungKonkretisierung
90VorlesungPräsenz-
Dozentenungebundenes Lernen
Std. WorkloadLehrtypMediale UmsetzungKonkretisierung
160Veranstaltungsvor- und -nachbereitung-
50Prüfungsvorbereitung-
Benotete Prüfungsleistung
  • Klausur oder
  • Klausur oder
  • Portfolio-Prüfungsleistung
Bemerkung zur Prüfungsart

Die Portfolio-Prüfung umfasst 120 Punkte und besteht aus einer zweistündigen Klausur (K2) und einer Hausarbeit (HA). Die Klausur wird mit 80 Punkten, die Hausarbeit mit 40 Punkten gewichtet.

Prüfungsdauer und Prüfungsumfang

Klausur: siehe jeweils gültige Studienordnung. Die Klausur kann als zweistündige oder als dreistündige Klausur durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Lehrende unter Anwendung der jeweils gültigen Studienordnung.

Hausarbeit: ca. 15 Seiten

Die Anforderungen werden in der jeweiligen Veranstaltung konkretisiert.

Empfohlene Vorkenntnisse

Keine

Wissensverbreiterung

Studierende, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, verfügen über die Fähigkeit, eine ihnen vorgegebene Sachverhaltskonstellation rechtlich zu durchschauen und die relevanten Anspruchsgrundlagen richtig anzuwenden und zu prüfen. Diese Sachverhalte stammen aus den wesentlichen Bereichen des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs, den Grundlagen des Handelsrechts sowie aus dem Recht der unerlaubten Handlung und der Produkthaftung. Bezogen auf diese Rechtsbereiche haben die Studierenden ein breit angelegtes Wissen erworben.

Wissensvertiefung

Studierende kennen den Stand der Forschung im Deliktsrecht und im allgemeinen Vertragsrecht. Sie kennen in Einzelfragen den Stand der aktuellen Diskussion und deren Argumente und können sich unter Berücksichtigung der juristischen Methodenlehre eine juristisch fundierte eigene Meinung dazu bilden.

Wissensverständnis

Studierende können die Sinnhaftigkeit rechtlicher Regeln vor dem Hintergrund der diesen zugewiesenen sozialen Aufgabe kritisch hinterfragen. Sie können auf dieser Grundlage juristisch zulässige Erweiterungen und Beschränkungen bestehender Regeln entwickeln, aber auch die Grenzen solchen Vorgehens aufzeigen.

Nutzung und Transfer

Die Studierenden können das erworbene Theoriewissen auf praktische Fälle anwenden. Sie erkennen in gegebenen Situationen, welche rechtlichen Fragen sich stellen und können diese auf Grundlage des erworbenen Theoriewissens und unter Anwendung der erlernten Methoden einer fundierten Lösung zuführen. 

Wissenschaftliche Innovation

Die Studierenden sind in der Lage, die hinter den gesetzlichen Regelungen steckenden Wertungen zu erkennen und zu benennen. Sie können diese Überlegung für die Lösung von Fällen jenseits des Anwendungsbereichs der betreffenden Regelungen fruchtbar machen. 

Kommunikation und Kooperation

Die Studierenden sind in der Lage, sich untereinander über rechtliche Fragen auszutauschen. Sie bedienen sich dabei der anerkannten Terminologie und helfen sich gegenseitig, Kommunikationsprobleme (beispielsweise durch die Verwendung unzutreffender Begriffe) zu beseitigen.

Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität

Die Studierenden reflektieren ihren Lernprozess und Erkenntnisstand. Sie erkennen, welche rechtlichen Probleme sie schon selbständig erkennen und lösen können. Sie erkennen auch, wo dabei ihre Grenzen liegen und deshalb zunächst weiterer Erwerb von Wissen und/oder Fertigkeiten erforderlich ist. 

Literatur

In jeweils aktueller Auflage eines der folgenden Lehrbücher jeweils zum bürgerlichen Recht und Handelsrecht: Aunert-Micus, Güllemann, Streckel, Tonner und Wiese, Wirtschaftsprivatrecht, Luchterhandverlag Rüthers, Bernd / Stadler, Astrid, Allgemeiner Teil des BGB, Beck Verlag Köhler/Lange, BGB Allgemeiner Teil, C.H.Beck Wagner, Deliktsrecht Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft

Zusammenhang mit anderen Modulen

Das Modul dient als Grundlage für die darauf aufbauenden weiteren privatrechtlichen Module (Privatrecht 2, Privatrecht 3). Gleichzeitig bildet der vermittelte Methodenteil die Grundlage aller anderen (deutschen) Rechtsmodule im gesamten Studium.

Verwendbarkeit nach Studiengängen

  • Wirtschaftsrecht (Bachelor)
    • Wirtschaftsrecht, LL.B. (01.09.2024)

    Modulpromotor*in
    • Sutschet, Holger
    Lehrende
    • Sutschet, Holger