Urheberrecht
- Fakultät
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)
- Version
Version 1 vom 16.01.2025.
- Modulkennung
22B1287
- Niveaustufe
Bachelor
- Unterrichtssprache
Deutsch
- ECTS-Leistungspunkte und Benotung
5.0
- Häufigkeit des Angebots des Moduls
Winter- und Sommersemester
- Dauer des Moduls
1 Semester
- Kurzbeschreibung
Das Urheberrecht bildet einen wesentlichen Bestandteil des Rechts des geistigen Eigentums im Hinblick auf den Schutz kultureller Leistungen. Kulturelle Leistungen haben jedoch auch wirtschaftliche Bedeutung, da auch sie wirtschaftlich verwertet werden können. In vielen Bereichen trägt gerade das Design ganz erheblich zum Erfolg oder Misserfolg eines Produktes bei, so dass sein Schutz für das jeweilige Unternehmen von erheblicher Bedeutung ist. Daher sollten Wirtschaftsjuristen, die im Bereich des geistigen Eigentums tätig sind, auch das Urheberrecht beherrschen.
- Lehr-Lerninhalte
Urheberrecht 1. Das "Werk" als Gegenstand des Urheberrechts
2. Urheber
3. Inhalt
3.1. Verwertungsrechte
3.2. Persönlichkeitsrechte
3.3. Schranken Vervielfältigungsrechte zu Gunsten der Allgemeinheit und für den persönlichen Gebrauch
3.4. Zeitliche Grenzen
4. Verwertung des Urheberrechts
4.1. Verwertungsverträge
4.2. Verwertungsgesellschaften
5. Zivilrechtliche Folgen von Urheberrechtsverletzungen
6. Internationales Urheberrecht
- Gesamtarbeitsaufwand
Der Arbeitsaufwand für das Modul umfasst insgesamt 150 Stunden (siehe auch "ECTS-Leistungspunkte und Benotung").
- Lehr- und Lernformen
Dozentengebundenes Lernen Std. Workload Lehrtyp Mediale Umsetzung Konkretisierung 60 Vorlesung Präsenz - Dozentenungebundenes Lernen Std. Workload Lehrtyp Mediale Umsetzung Konkretisierung 90 Literaturstudium -
- Benotete Prüfungsleistung
- Hausarbeit oder
- Klausur oder
- Präsentation
- Bemerkung zur Prüfungsart
Die Prüfungsform wird vom jeweiligen Lehrenden festgelegt.
- Prüfungsdauer und Prüfungsumfang
Klausur: Siehe jeweils gültige Studienordnung
Hausarbeit: ca. 15 Seiten
Präsentation: ca. 20-40 Minuten
Die Anforderungen werden in der jeweiligen Veranstaltung konkretisiert.
- Empfohlene Vorkenntnisse
Grundlegende Kenntnisse im allgemeinen Zivilrecht
- Wissensverbreiterung
Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, verfügen über gute Grundlagenkenntnisse im Urheberecht. Sie kennen die einschlägigen Gesetze und deren Anwendungsbereiche und können einschätzen, bei welchen Verhaltensweisen das Urheberrecht relevant werden. Sie wissen, auf welche Weise Werkeim Wirtschaftsleben geschützt sind und auf welchen Wegen sich Unternehmen gegen Rechtsverletzungen wehren können. Sie können Fälle auf dem Gebiet des Urheberrechts selbständig lösen.
- Wissensvertiefung
Studierende kennen die wesentlichen Grundzüge des Rechts des Urheberrechts und den Stand der Forschung im Markenrecht. Sie kennen in Einzelfragen den Stand der aktuellen Diskussion und deren Argumente und können sich unter Berücksichtigung der juristischen Methodenlehre eine juristisch fundierte eigene Meinung dazu bilden.
- Wissensverständnis
Studierende können die Sinnhaftigkeit rechtlicher Regeln vor dem Hintergrund der diesen zugewiesenen sozialen Aufgabe kritisch hinterfragen. Sie können auf dieser Grundlage juristisch zulässige Erweiterungen und Beschränkungen bestehender Regeln entwickeln, aber auch die Grenzen solchen Vorgehens aufzeigen.
- Nutzung und Transfer
Die Studierenden können das erworbene Theoriewissen auf praktische Fälle anwenden. Sie erkennen in gegebenen Situationen, welche rechtlichen Fragen sich stellen und können diese auf Grundlage des erworbenen Theoriewissens und unter Anwendung der erlernten Methoden einer fundierten Lösung zuführen.
- Wissenschaftliche Innovation
Die Studierenden sind in der Lage, die hinter den gesetzlichen Regelungen steckenden Wertungen zu erkennen und zu benennen. Sie können diese Überlegung für die Lösung von Fällen jenseits des Anwendungsbereichs der betreffenden Regelungen fruchtbar machen.
- Kommunikation und Kooperation
Die Studierenden sind in der Lage, sich untereinander über rechtliche Fragen auszutauschen. Sie bedienen sich dabei der anerkannten Terminologie und helfen sich gegenseitig, Kommunikationsprobleme (beispielsweise durch die Verwendung unzutreffender Begriffe) zu beseitigen.
- Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität
Die Studierenden können ihre Arbeitsergebnisse mündlich und schriftlich in klar strukturierter Form präsentieren. Die Studierenden reflektieren ihren Lernprozess und Erkenntnisstand. Sie erkennen, welche rechtlichen Probleme sie schon selbständig erkennen und lösen können. Sie erkennen auch, wo dabei ihre Grenzen liegen und deshalb zunächst weiterer Erwerb von Wissen und/oder Fertigkeiten erforderlich ist.
- Literatur
In jeweils aktueller Auflage die folgenden Lehr- bzw. Fallbücher:
- Götting, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
- Ahrens, Gewerblicher Rechtsschutz
- Rehbinder, Urheberrecht
- Peukert, Urheberrectht
- Ohly / Hofmann / Zech, Fälle zum Recht des geistigen Eigentums
- Pierson/Ahrens/Fischer, Recht des geistigen Eigentums
- Eisenmann/Jautz, Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
- Wandtke/Ostendorff, Urheberrecht
- Zusammenhang mit anderen Modulen
Das Modul ist zusammen mit dem Patent- und Designrecht sowie dem Markenrecht Teil der Vertiefung Recht des geistigen Eigentums
- Verwendbarkeit nach Studiengängen
- Wirtschaftsrecht (Bachelor)
- Wirtschaftsrecht, LL.B. (01.09.2024)
- Modulpromotor*in
- Lüdemann, Volker
- Lehrende
- Person unbekannt
- Lüdemann, Volker
- Miras, Antonio
- Bachert, Patric
- Schmidt, Karl-Michael