Grundrechte sowie angewandte Fallstudien-Öffentliches Recht
- Fakultät
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Version
Version 8.0 vom 23.12.2022
- Modulkennung
22B1436
- Modulname (englisch)
Basic Rights as well as Applied Case Studies-Public Law
- Studiengänge mit diesem Modul
Öffentliche Verwaltung (B.A.)
- Niveaustufe
1
- Kurzbeschreibung
Verwaltungshandeln verlangt Kenntnisse der den Rechtsstaat tragenden Grundrechte, die Grundvoraussetzung jeder Arbeit bei oder in der Zusammenarbeit mit staatlichen und kommunalen Institutionen sind, denn die Grundrechte enthalten wesentliche materiell-rechtliche Bindungen für die alltägliche Praxis der unterschiedlichen Verwaltungsbehörden. Unverzichtbar sind ferner die Kenntnisse der juristischen Arbeitsweise, der Methodenlehre. Die Fähigkeit, die juristischen Methoden einzusetzen, ist anhand von Fallstudien aus dem öffentlichen Recht zu vermitteln.
- Lehrinhalte
- 1. Allgemeine Grundrechtslehren / Einführung in die Grundrechtsdogmatik
- 2. Ausgewählte Grundrechte, etwa
- 2.1. Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde),
- 2.2. Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit),
- 2.3. Art. 2 Abs. 2 (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit; Persönlichkeitsrecht),
- 2.4. Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz),
- 2.5. Art. 4 GG (Religionsfreiheit),
- 2.6. Art. 5 GG (Meinungs-, Informations-, Presse- und Kunstfreiheit),
- 2.7. Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie)
- 2.8. Art. 8, 9 GG (Versammlungs-, Vereinigungsfreiheit),
- 2.9. Art. 12 GG (Berufsfreiheit),
- 2.10. Art. 14 Abs. 1 GG (Gewährleistung des Eigentums)
- 3. Fallstudien aus dem öffentlichen Recht
- 4. Erstellung von Gutachten anhand öffentlich-rechtlicher Fälle - teilweise auch unter Nutzung von Literatur und Rechtsprechung
- 5. Übungen von Gutachten und Bescheiden
- Lernergebnisse / Kompetenzziele
Wissensverbreiterung
Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, verfügen über ein breit angelegtes allgemeines Wissen und Verständnis über wesentliche Freiheits- und Gleichheitsrechte des Grundgesetzes und über ein breites und integriertes Wissen und Verständnis über Aufbau und Zusammenhang der Rechtssätze, die Auslegung von Rechtssätzen und die Grundtechniken der juristischen Entscheidungsfindung.
Wissensvertiefung
Sie kennen die wesentlichen verfassungsrechtlichen Manifestationen des Verwaltungshandelns im Grundgesetz und die für die Fallbearbeitung wesentlichen Instrumente der juristischen Methodenlehre.
Können - instrumentale Kompetenz
Sie überblicken die verfassungsrechtlichen Grundlagen jeder staatlichen Ordnung und können sie unter Anwendung der Instrumente der juristischen Methodenlehre auf vorgegebene Sachverhalte also auf klar definierte Entscheidungssituationen selbstständig anwenden.
Können - kommunikative Kompetenz
Die Studierenden sind in der Lage, leichte bis mittelschwere Gutachten anhand öffentlich-rechtlicher Fälle zu erstellen und können sie auf vorgegebene Sachverhalte - also auf klar definierte Entscheidungssituationen - selbstständig anwenden. Sie können Informationen, Ideen und Argumente aus dem Bereich der Grundrechte ebenso wie wissenschaftlich begründete Problemlösungen darstellen und bewerten.
Können - systemische Kompetenz
Die Kenntnis der Grundtechniken der juristischen Entscheidungsfindung und der Grundrechte versetzt die Studierenden in die Lage, diese auf neue und nicht vorhersehbare Fragestellungen anwenden.
- Lehr-/Lernmethoden
Lehrgespräche, Gruppenarbeit, Übungen.
- Empfohlene Vorkenntnisse
Grundlagen des Verwaltungshandelns im Rechtsstaat, Grundlagen des Privatrechts und der juristischen Methodenlehre
- Modulpromotor
Hermann, Ulrike
- Lehrende
- Hermann, Ulrike
- Lüttmann, Sarah
- Wenninger, Wilhelm
- Ehlers, Saskia
- Leistungspunkte
5
- Lehr-/Lernkonzept
Workload Dozentengebunden Std. Workload Lehrtyp 60 Vorlesungen Workload Dozentenungebunden Std. Workload Lehrtyp 90 Veranstaltungsvor-/-nachbereitung
- Literatur
Kommentare zum Grundgesetz sowie Lehrbücher zum Staats- und Verfassungsrecht in jeweils aktueller Auflage, z.B.
Badura, Peter, Staatsrecht, Systematische Erläuterung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, München; Battis, Ulrich/Gusy, Christoph, Einführung in das Staatsrecht, Heidelberg; Degenhart, Christoph, Staatsrecht I, Heidelberg; Hufen, Friedhelm, Staatsrecht II (Grundrechte); Ipsen, Jörn, Staats- und Verwaltungsrecht Niedersachsen;
Ipsen, Jörn, Staatsrecht I und II;
Katz, Alfred, Staatsrecht, Heidelberg;
Maurer, Hartmut, Staatsrecht 1; Pieroth, Bodo, Staatsrecht 1; Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard, Staatsrecht 2 (Grundrechte), Heidelberg;
Hesse, Konrad, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Heidelberg;
Stein, Ekkehardt/Frank, Götz, Staatsrecht, Tübingen;
Richter, Ingo/Schuppert, Gunnar F./ Bumbke, Christian, Casebook Verfassungsrecht, München;
Schmalz, Dieter, Grundrechte, Baden-Baden; Schmalz, Dieter, Staatsrecht, Baden-Baden; Schmidt, Rolf, Grundrechte sowie Grundzüge der Verfassungsbeschwerde;
Schweitzer, Michael, Staatsrecht III, Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht, Heidelberg; Windthorst, Kay, Verfassungsrecht I, Grundlagen, München;
Zippelius, Reinhold/Württenberger, Thomas/Maunz, Theodor, Deutsches Staatsrecht, München;
Niederlag, Martina, Ropeter, Gerhard, Rechts-anwendung, Celle; Möllers, Thomas, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, München;
Schmalz, Dieter, Methodenlehre, Baden-Baden; Butzer,Hermann, Epping, Volker, Arbeitstechnik im Öffentlichen Recht, Stuttgart/München/Hannover u.a.;
Volkert, Werner, Die Verwaltungsentscheidung, Stuttgart.
- Prüfungsleistung
- Klausur 2-stündig
- Hausarbeit
- Unbenotete Prüfungsleistung
Regelmäßige Teilnahme
- Bemerkung zur Prüfungsform
Das Modul besteht aus zwei Teilen. Die „Regelmäßige Teilnahme“ bezieht sich auf den Teil „Juristische Methodenlehre“.
- Prüfungsanforderungen
Die Studierenden kennen die staatliche Ordnung nach dem Grundgesetz, die Entstehungsgeschichte des Staates und der verschiedenen Organisationsformen, vertiefen ihre erworbenen Kenntnisse bezüglich der Berücksichtigung von Grundrechten und den Formen staatlichen Handelns.
- Dauer
1 Semester
- Angebotsfrequenz
Nur Sommersemester
- Lehrsprache
Deutsch