Ausgewählte Bereiche aus dem Schuldrecht des BGB sowie angewandte Fallstudien - Öffentliches Recht
- Fakultät
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Version
Version 9.0 vom 23.12.2022
- Modulkennung
22B1443
- Modulname (englisch)
Warranty Law, Law of Commercial Terms and Conditions, Torts Law as well as Applied Case Studies
- Studiengänge mit diesem Modul
Öffentliche Verwaltung (B.A.)
- Niveaustufe
2
- Kurzbeschreibung
Das Gewährleistungsrecht des BGB hat eine Sonderstellung im Recht der Leistungsstörungen des BGB. Da für alltägliche Rechtsgeschäfte - auch der öffentlichen Verwaltung - wie Kauf-, Werk- und Mietverträge besondere Gewährleistungsvorschriften vorgesehen sind, sind detaillierte Kenntnisse dieser Abschnitte des Besonderen Schuldrechts des BGB notwendig. Von erheblicher praktischer Bedeutung im Rechtsalltag ist ebenfalls die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Vertragsschlüssen. Abschließend sind grundlegende Kenntnisse des Rechts der unerlaubten Handlungen in der öffentlichen Verwaltung unerlässlich, insbesondere der Verkehrssicherungspflichten. Die Studierenden müssen die Rechtsinstitute der genannten Teilgebiete des BGB kennen und adäquate Lösungen entwickeln können. Hierzu gehört auch die Einordnung und Bewertung juristischer Streitfragen. Die gefundenen Lösungen bei Fallstudien sind gutachterlich niederzulegen und Entscheidungsvorschläge zu unterbreiten. Fallstudien auch aus dem öffentlichen Recht sichern bereits vorhandenes Wissen und vermitteln dessen praktische Anwendung. Bekannte Rechtsanwendungstechniken werden gefestigt.
- Lehrinhalte
- Gewährleistung im Kauf-, Werk- und Mietrecht
- Vertragsschluss unter Einbeziehung von Allg. Geschäftsbedingungen
- Recht der unerlaubten Handlungen insb. Verkehrssicherungspflichten
- Fallstudien aus dem Privat- und öffentlichen Recht
4.1 Erstellung von Gutachten anhand privat- und öffentlich-rechtlicher Fälle teilweise unter Nutzung von Literatur und Rechtsprechung
4.2 Übungen von Gutachten und Bescheiden
- Lernergebnisse / Kompetenzziele
Wissensverbreiterung
Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, verfügen über ein vertieftes Wissen und Verständnis über die Techniken der juristischen Entscheidungsfindung sowie des Gewährleistungsrecht, der Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen und des Recht der unerlaubten Handlungen des BGB.
Wissensvertiefung
Sie kennen detailliert die Instrumente der juristischen Methodenlehre und die für das Gewährleistungsrecht, der Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und für die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von unerlaubten Handlungen wesentlichen Vorschriften des BGB und zivilrechtlicher Nebengesetze.
Können - instrumentale Kompetenz
Die Studierenden sind in der Lage, Gutachten anhand öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Fälle zu erstellen und können sie auf vorgegebene Sachverhalte - also auf klar definierte Entscheidungssituationen - selbstständig anwenden. Sie sind in der Lage, auch schwerere Fälle aus dem BGB - auch aus dem Allgemeinen und Besonderen Schuldrecht - zu lösen, die Regelungstechnik und den Anspruchsaufbau des BGB sowie wesentliche Rechtsinstitute aus dem Allgemeinen und Besonderen Schuldrecht zu erläutern und die Bedeutung des Zivilrechts für die öffentliche Verwaltung einzuschätzen und diese Teile des Zivilrechts korrekt anzuwenden.
Können - kommunikative Kompetenz
Bei der Erstellung von Gutachten anhand öffentlich- rechtlicher und zivilrechtlicher Fälle sind die Studierenden in der Lage, Literatur und Rechtsprechung für die Entscheidungsfindung beizuziehen. Sie unterziehen Ideen, Konzepte, Informationen und Themen ebenso wie wissenschaftlich begründete Problemlösungen einer kritischen Analyse und Betrachtung.
Können - systemische Kompetenz
Die vertiefte Kenntnis der Techniken der juristischen Entscheidungsfindung und der Begriffe und Strukturen des Besonderen Teils des BGB (Gewährleistungsrecht und Recht der unerlaubten Handlungen) sowie des Allgemeinen Schuldrechts (Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) versetzt die Studierenden in die Lage, diese auf neue und nicht vorhersehbare Fragestellungen anwenden.
- Lehr-/Lernmethoden
Lehrgespräch; Gruppenarbeit; Übungen
- Empfohlene Vorkenntnisse
Grundlagen des Privatrechts für die öffentliche Verwaltung und der juristischen Methodenlehre, Grundlagen des Allgemeinen Schuldrechts des BGB sowie angewandte Fallstudien - Privatrecht
- Modulpromotor
Bachert, Patric
- Lehrende
- Hermann, Ulrike
- Hoge, Andreas
- Gelze, Christian
- Leistungspunkte
5
- Lehr-/Lernkonzept
Workload Dozentengebunden Std. Workload Lehrtyp 60 Vorlesungen Workload Dozentenungebunden Std. Workload Lehrtyp 90 Veranstaltungsvor-/-nachbereitung
- Literatur
Einschlägige Kommentare und Lehrbücher zum Privatrecht jeweils in der neuesten Auflage z.B.
Musielak, Hans-Joachim; Hau Wolfgang, Grundkurs BGB, München;
Güllemann, Dirk; Tonner,Norbert; Bachert, Patric; Becker, Udo; Miras, Antonio; Wirtschaftsprivatrecht, Neuwied;
Brox, Hans; Walker, Wolf-Dietrich, Allgemeines Schuldrecht, München
dies.; Besonderes Schuldrecht, München
Schmalz, Dieter, Methodenlehre, Baden-Baden;
Butzer,Hermann, Epping, Volker, Arbeitstechnik im Öffentlichen Recht, Stuttgart/München/Hannover u.a.;
- Prüfungsleistung
Klausur 2-stündig
- Unbenotete Prüfungsleistung
Regelmäßige Teilnahme
- Bemerkung zur Prüfungsform
Das Modul besteht aus zwei Teilen. Die „Regelmäßige Teilnahme“ bezieht sich auf den Teil „Fallstudien“.
- Prüfungsanforderungen
Die Studierenden haben Kenntnisse des Moduls" Schuldrecht AT des BGB und angewandte Fallstudien - Privatrecht". Bei Prüfungsanmeldung haben die Studierenden die Kenntnisse und Fähigkeiten, detaillierte Falllösungen aud dem Privatrecht auch unter Einschluss des Gewährleistungsrechts und des Rechts der unerlaubten Handlungen gutachterlich zu erstellen. Das gilt entsprechend auch für das öffentliche Recht: neben der methodisch fundierten Abfassung von juristischen Gutachten steht die Formulierung eines Entscheidungsvorschlags und ggf. dessen praktische Umsetzung im Vordergrund.
- Dauer
1 Semester
- Angebotsfrequenz
Nur Sommersemester
- Lehrsprache
Deutsch