Internationale Aspekte des Arbeitsrechts

Fakultät

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)

Version

Version 1 vom 14.01.2025.

Modulkennung

22B1816

Niveaustufe

Bachelor

Unterrichtssprache

Deutsch

ECTS-Leistungspunkte und Benotung

5.0

Häufigkeit des Angebots des Moduls

Winter- und Sommersemester

Dauer des Moduls

1 Semester

 

 

Kurzbeschreibung

In dem Maße, in welchem Unternehmen zunehmend international aufgestellt sind, kommt es auch zu Auslandsberührungen im Bereich des Arbeitsrechts. Zu denken ist bspw an Betriebsstätten im Ausland, an Versendungen von Arbeitnehmern in das Ausland, Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern im Inland sowie an Beschäftigung von im Ausland lebenden Arbeitnehmern im Rahmen von Telearbeit. Das Modul vermittelt einen Einblick in die sich dabei stellenden individual- und kollektivrechtlichen Fragen.

Lehr-Lerninhalte

Internationales Privatrecht und Arbeitsvertrag

Internationales Privatrecht und kollektives Arbeitsrecht

Internationale gerichtliche Zuständigkeit in Arbeitssachen

EU-Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Regelungen auf internationaler Ebene

Entsenderichtlinie, ihre Umsetzung und rechtliche Probleme

Gesamtarbeitsaufwand

Der Arbeitsaufwand für das Modul umfasst insgesamt 150 Stunden (siehe auch "ECTS-Leistungspunkte und Benotung").

Lehr- und Lernformen
Dozentengebundenes Lernen
Std. WorkloadLehrtypMediale UmsetzungKonkretisierung
45VorlesungPräsenz-
Dozentenungebundenes Lernen
Std. WorkloadLehrtypMediale UmsetzungKonkretisierung
75Veranstaltungsvor- und -nachbereitung-
30Prüfungsvorbereitung-
Benotete Prüfungsleistung
  • Klausur oder
  • Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung)
Bemerkung zur Prüfungsart

Die Auswahl der konkreten Prüfungsart(en) aus den Optionen obliegt der jeweiligen Lehrperson, die sich dabei an die jeweils gültige Studienordnung hält.

Prüfungsdauer und Prüfungsumfang

Referat: 20 Minuten; dazugehörige Ausarbeitung: ca. 5 Seiten

Klausur: siehe jeweils gültige Studienordnung

Die Anforderungen werden in der jeweiligen Veranstaltung konkretisiert.

Empfohlene Vorkenntnisse

Studierende müssen die Vorlesung Arbeitsrecht I (Personal und Arbeitsrecht) gehört haben. Idealerweise haben sie auch schon die Vorlesung zum deutschen kollektiven Arbeitsrecht gehört.

Wissensverbreiterung

Die Studierenden können das auf Arbeitsverträge anwendbare Recht bestimmen. Sie können das auf kollektives Arbeitsrecht anwendbare Recht bestimmen. Sie können die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene darstellen und in den Kontext des nationalen Rechts einordnen. Sie können rechtliche Problemlagen, die sich aus internationalen Bezügen ergeben, erkennen und einer argumentativ fundierten Lösung zuführen. 

Wissensvertiefung

Die Studierenden können die besonderen Problemlagen, welche der internationale Arbeitskontext hervorruft, benennen und auf analytischem Wege Problemlösungen erarbeiten. Sie können in juristischen Spezialfragen Rechtsprechung und Literatur auswerten und dabei aufgefundene Widersprüche durch eigene Argumentation auf der Basis der juristischen Methodenlehre in einer wohlbegründeten Stellungnahmen auflösen. 

Wissensverständnis

Die Studierenden können verschiedene Modelle des Auslandseinsatzes von Beschäftigten kritisch evaluieren und die Vor- und Nachteile solcher Einsätze herausarbeiten. Sie können in unbekannten Szenarien Problemlagen erkennen und gut begründete rechtliche Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. 

Nutzung und Transfer

Studierende können ihr theoretisches Wissen nutzen, um maßgeschneiderte Lösungen international ausgerichteter Arbeitseinsätze in (realen oder erdachten) Unternehmen zu konzipieren. Sie können in definierten Streitsituationen die Problemlagen erkennen, ihre theoretischen Kenntnisse auf diese übertragen und schlussfolgernd zu Einschätzungen der jeweiligen Rechtsposition der betroffenen Parteien kommen.

Wissenschaftliche Innovation

Die Studierenden sind in der Lage, über das erworbene Wissen hinaus neue Konzepte des internationalen Arbeitseinsatzes zu konzipieren und einer Analyse auf juristische Problemlagen hin zu unterziehen. Sie sind in der Lage, über etwaige Änderungen der Rechtslagen nachzudenken sowie sich abzeichnenden Änderungen zu prognostizieren und das erworbene Wissen daraufhin weiter zu entwickeln.

Kommunikation und Kooperation

Studierende können die Ergebnisse ihrer juristischen Untersuchungen in eine für rechtlich nicht vorgebildete Personen verständliche Handlungsanleitung umsetzen. 

Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität

Studierende sind in der Lage, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen von juristischen Weichenstellungen im Kontext internationaler Beschäftigung kritisch zu reflektieren.

Literatur

Deinert, Internationales Arbeitsrecht

Gamillscheg, Internationales Arbeitsrecht

Roß-Kirsch, Handbuch Internationales Arbeitsrecht

Zusammenhang mit anderen Modulen

Das Modul knüpft an die arbeitsrechtlichen Grundmodule (Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht) an und verbreitert und vertieft die zum nationalen Recht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten um die internationale Perspektive. Im Zusammenwirken mit den anderen Modulen der arbeitsrechtlichen Vertiefung (Praxisprobleme des Arbeitsrechts und Arbeitsrechtliches Seminar) vermittelt das Modul eine umfassende Expertise in allen arbeitsrechtlich relevanten Fragen. 

Verwendbarkeit nach Studiengängen

  • Wirtschaftsrecht (Bachelor)
    • Wirtschaftsrecht, LL.B. (01.09.2024)

    Modulpromotor*in
    • Sutschet, Holger
    Lehrende
    • Sutschet, Holger