Verwaltungsverfahrens- und allgemeines Gefahrenabwehrrecht
- Fakultät
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Version
Version 12.0 vom 22.12.2022
- Modulkennung
22B6006
- Modulname (englisch)
Law of Administrative Procedures and General Police Law
- Studiengänge mit diesem Modul
Allgemeine Verwaltung (B.A.)
- Niveaustufe
1
- Kurzbeschreibung
Das Allgemeine Verwaltungsrecht vermittelt die für alle Bereiche geltenden Grundlagen des rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns von Staat, Kommunen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Das Modul soll künftigen Mitarbeitern staatlicher und kommunaler Institutionen die Grundlagen und die Methodik bei der Anwendung verwaltungsrechtlicher Vorschriften und Entscheidungen vermitteln und sie in die Lage versetzen, das Verwaltungsverfahren - insbesondere den Erlass von Verwaltungsakten - unter Beachtung der allgemeinen Rechtmäßigkeitserfordernisse und – falls erforderlich – ermessensfehlerfrei unter Abwägung der verschiedenen Interessenlagen sachgerecht und bürgerfreundlich durchzuführen sowie Fallgestaltungen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht unter Einbeziehung gefahrenabwehrrechtlicher Gesichtspunkte selbstständig zu bearbeiten und zu lösen.
- Lehrinhalte
- A. Allgemeines Verwaltungsrecht
- 1. Lehre vom Verwaltungsakt, insbesondere
1.1 Verwaltungsverfahrensrecht
1.2 Gebundene und freie Verwaltung
1.3 Fehlerhafter Verwaltungsakt - 2. Nebenentscheidungen zum Verwaltungsakt
2.1 Aufschiebende Wirkung und Anordnung der sofortigen Vollziehung
2.2 Verwaltungszwang
2.3 Verwaltungskostenrecht
B. Allgemeines Gefahrenabwehrrecht (NPOG) - 1. Aufgaben, Zuständigkeiten und Behörden
- 2. Systematik und Stellung des NPOG
- 3. Gefahrenbegriffe
- 4. Verantwortlichkeit im Recht der Gefahrenabwehr
- Lernergebnisse / Kompetenzziele
Wissensverbreiterung
Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, verfügen über ein breit angelegtes allgemeines Wissen und Verständnis über den Umfang, die Hauptgebiete und die Grenzen des Verwaltungshandelns sowie die allgemeinen Grundsätze des Gefahrenabwehrrechts. Sie haben ein kritisches Verständnis für ausgewählte grundlegende Theorien, Konzepte, Regeln und Terminologien sowie einen Überblick und ein Verständnis bezogen auf die Erkenntnis- und Forschungsprozesse des Verwaltungshandelns und des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts.
Wissensvertiefung
Sie kennen die wesentlichen Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsrechts über das Verwaltungshandeln und die Grundprinzipien des Gefahrenabwehrrechts.
Können - instrumentale Kompetenz
Die Studierenden überblicken die Struktur und die Formen des Verwaltungshandelns und Gefahrenabwehrrechts und können sie auf vorgegebene Sachverhalte also auf klar definierte Entscheidungssituationen selbstständig anwenden.
Können - kommunikative Kompetenz
Sie können Informationen, Ideen und Argumente aus diesem Bereich des Allgemeinen Verwaltungsrechts und dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht ebenso wie wissenschaftlich begründete Problemlösungen darstellen und bewerten.
Können - systemische Kompetenz
Sie beherrschen gängige berufsbezogene Problemstellungen aus der Lehre vom Verwaltungshandeln und aus dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht und können sie auf vertraute und nicht vertraute Sachverhaltsdarstellungen anwenden.
- Lehr-/Lernmethoden
Lehrgespräch und Fallstudien.
- Empfohlene Vorkenntnisse
Grundlagen des Verwaltungshandelns im Rechtsstaat
- Modulpromotor
Lüttmann, Sarah
- Lehrende
- Hermann, Ulrike
- Ehlers, Saskia
- Leistungspunkte
5
- Lehr-/Lernkonzept
Workload Dozentengebunden Std. Workload Lehrtyp 90 Vorlesungen Workload Dozentenungebunden Std. Workload Lehrtyp 30 Veranstaltungsvor-/-nachbereitung 30 Praxistransfer
- Literatur
Kommentare zum Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie zum Allgemeinen Gefahrenabwehrrecht ebenso wie Lehrbücher zum Allgemeinen Verwaltungsrecht bzw. zum Allgemeinen Gefahrenabwehrrecht in jeweils aktueller Auflage, z.B.
Erichsen, Hans-Uwe/Ehlers, Dirk (Hrsg.), Allgemeines Verwaltungsrecht, Götz, Volkmar, Allgemeines Verwaltungsrecht, München;
Detterbeck, Steffen, Allgemeines Verwaltungsrecht, München;
Hofmann, Harald/Gerke, Jürgen/Hildebrandt, Uta, Allgemeines Verwaltungsrecht, Stuttgart;
Ipsen, Jörn, Allgemeines Verwaltungsrecht, Köln;
Maurer, Hartmut;
Waldhoff,Christian Allgemeines Verwaltungsrecht, München;
Peine, Franz-Joseph, Allgemeines Verwaltungsrecht, Heidelberg;
Weidemann, Holger, Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz, Stuttgart;
Götz, Volkmar; Geis, Max-Emanuel, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, Göttingen;
Gusy, Christoph, Polizeirecht, Tübingen;
Ipsen, Jörn, Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsrecht, Stuttgart; Kingreen, Thorsten;
Poscher, Ralf, Polizei- und Ordnungsrecht, München;
Schenke, Wolf-Rüdiger, Polizei- und Ordnungsrecht, Heidelberg;
Schmidt, Rolf, Fälle zum Gefahrenabwehrrecht, Grasberg b. Bremen, ders. , Polizei- und Ordnungsrecht, Grasberg b. Bremen; Hartmann, Mann, Mehde (Hrsg.), Landesrecht Niedersachsen, Baden-Baden
- Prüfungsleistung
- Klausur 2-stündig
- Mündliche Prüfung
- Prüfungsanforderungen
Die Studierenden müssen die Grundlagen des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts kennen und exemplarisch auf praxisbezogene Fallgestaltungen selbstständig anwenden und bearbeiten und hierbei auch auf neue und unbekannte Rechtsgebiete übertragen können. Sie müssen Fallgestaltungen, die sich mit den Strukturen und Formen des allgemeinen Verwaltungshandelns und den wichtigsten Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsrechts befassen, selbstständig anwenden und bearbeiten können; sie müssen Verwaltungsakte unter Beachtung der allgemeinen Rechtmäßigkeitsanforderungen und unter Einbeziehung möglicher Nebenentscheidungen gutachtlich vorbereiten bzw. überprüfen können.
- Dauer
1 Semester
- Angebotsfrequenz
Nur Sommersemester
- Lehrsprache
Deutsch