Steuerrecht
- Fakultät
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Version
Version 4.0 vom 10.02.2020
- Modulkennung
22M1008
- Modulname (englisch)
Tax Law
- Studiengänge mit diesem Modul
Public Management (MBA)
- Niveaustufe
4
- Kurzbeschreibung
Die Anforderungen an die steuerrechtlichen Kenntnisse in den Körperschaften des öffentlichen Rechts haben stetig zugenommen. Dies gilt nicht nur für den Bereich der Ertragbesteuerung. Die auf europarechtlichen Vorgaben beruhende Einführung des § 2b UStG hat zu weitreichenden Veränderungen bei der Umsatzbesteuerung der Körperschaften des öffentlichen Rechts geführt, für die sich die kommunale Praxis wappnen muss. Mit der Regelung gelten öffentlich-rechtliche Einrichtungen nunmehr grundsätzlich als Unternehmer, wenn sie selbstständig nachhaltig, also dauerhaft, mit Wiederholungsabsicht Tätigkeiten zur Erzielung von Einnahmen ausüben. Zur Erkennung der damit verbundenen Risiken und Chancen sind organisatorische Vorkehrungen und Maßnahmen erforderlich.
- Lehrinhalte
- 1. Rechtliche Grundlagen der Besteuerung
- 1.1. Grundlagen der Besteuerung der öffentlichen Hand
1.1.1 Anknüpfungspunkte der Ertragsbesteuerung
1.1.2 Körperschaftsteuer
1.1.3 Erklärungspflichten bei Betrieben gewerblicher Art (BgA)
1.1.4 Einkommensermittlung im BgA, Einlagenkonto und Rücklagenbildung
1.1.5 Dauerdefizitäre Einrichtungen
1.1.6 Zusammenfassung von BgA´s
1.1.7 Kapitalertragsteuer, Abzugsteuer nach § 50a EStG
1.2 Gewerbesteuer - 1.3. Umsatzsteuer
1.3.1 Der Unternehmerbegriff im Umsatzsteuerrecht
1.3.2 Umsatzsteuerliche Organschaft
1.3.3 Grundsätze vor dem Hintergrund der Mehrwertsteuersystemrichtlinie
1.3.4. Der neue § 2b UStG
1.3.5 Leistungsaustausch
1.3.6 Beistandsleistungen
1.3.7. Behandlung von Zuschüssen
1.3.8 Vorsteuerabzug
1.4 Verfahrensrecht und Organisation
1.4.1 Handlungspflichten, Risiken, Sanktionen und Vermeidung
1.4.2 Tax Compliance
- Lernergebnisse / Kompetenzziele
Wissensverbreiterung
Die Studierenden haben Kenntnisse über die Grundlagen der Ertrag- und Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und erkennen die Risiken und Chancen hieraus.
Wissensvertiefung
Können - instrumentale Kompetenz
Die Studierenden können steuerrechtliche Anforderungen an ihre Behörde formulieren und an der Umsetzung der sich hieraus ergebenden Verpflichtungen mitwirken.
Können - kommunikative Kompetenz
Die Studierenden können ihren Mitarbeitern grundlegende Merkmale der Besteuerung der öffentlichen Hand vermitteln.
Können - systemische Kompetenz
Die Studierenden können ihre Behördenleitung bei dem Erkennen steuerlicher Risiken unterstützen.
- Lehr-/Lernmethoden
Lehrgespräch, Gruppenarbeiten, fallorientierte Übungen
- Empfohlene Vorkenntnisse
Verwaltungsrechtliche Grundkenntnisse
- Modulpromotor
Uhlenbusch, Sarah
- Lehrende
- Tillmann, Oliver
- Tonner, Norbert
- Leistungspunkte
5
- Lehr-/Lernkonzept
Workload Dozentengebunden Std. Workload Lehrtyp 24 Vorlesungen 2 Prüfungen 4 Gruppenarbeit Workload Dozentenungebunden Std. Workload Lehrtyp 60 Veranstaltungsvor-/-nachbereitung 20 Prüfungsvorbereitung 20 Literaturstudium 20 Übungen
- Literatur
[1] Beilstein, Die Besteuerung der öffentlichen Hand, AV Akademikerverlag 2015[2] Seibold-Freund , Besteuerung von Kommunen: Regiebetrieb, Eigenbetrieb und kommunale GmbH, Erich Schmidt Verlag 2015 [3] Hidien/Jürgens/Baldauf, Die Besteuerung der öffentlichen Hand: Verwaltungs- und Steuerrecht der öffentlichen Unternehmen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, C.H. Beck 2017
- Prüfungsleistung
Klausur 2-stündig
- Dauer
1 Semester
- Angebotsfrequenz
Nur Sommersemester
- Lehrsprache
Deutsch