Vom autonomen Fahren zum Cloud Computing - Aktuelle Rechtsfragen der Digitalisierung

Fakultät

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)

Version

Version 1 vom 25.11.2024.

Modulkennung

22M1052

Niveaustufe

Master

Unterrichtssprache

Deutsch

ECTS-Leistungspunkte und Benotung

5.0

Häufigkeit des Angebots des Moduls

nur Sommersemester

Dauer des Moduls

1 Semester

 

 

Kurzbeschreibung

Das Modul gehört zum Schwerpunkt "Recht der Digitalisierung".  Die Lösung von Rechtsproblemen im Bereich der Digitalisierung gehört aufgrund der zunehmenden Digitalisierung sämtlicher Gesellschaftsbereiche zu den zentralen Fähigkeiten jeder Wirtschaftsjuristin und jedes Wirtschaftsjuristen.

Das Modul "Vom autonomen Fahren zum Cloud Computing" stellt das erste Modul des Schwerpunktes dar. Es beginnt mit einem Überblick über die relevanten Rechtsgebiete. Das europäische und mitgliedsstaatliche Datenschutzrecht, der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht stehen dabei im Vordergrund. Anschließend wird sich -  ausgehend von einer Unternehmenswebsite - mit allen für die Gestaltung eines rechtskonformen Webauftritts relevanten Rechtsmaterien (u.a. Anforderungen an Cookie-Banner, Impressum, Social-Media Einbindung, Online-Shop, Online-Bewerbung) sowie den typischen Stolperfallen einschließlich des Umganges mit Abmahnungen auseinandergesetzt. Im Anschluss an die Behandlung der Website als Schaufenster des Unternehmens nach außen, wendet sich das Modul typischen internen Fragestellungen in bezug auf die Verwendung digitaler Inhalte und Tools zu. In diesem Rahmen werden u.a. Themen wie die Verwendung von Clouddienstleister, das Outsourcings von Datenverarbeitungsvorgängen, der Umgang mit Datenpannen  behandelt. Im dritten Teil des Moduls wird der Fokus auf Digitalisierungsfragen auf typische Berufsfeldern gelegt, in denen unsere Absolventen tätig sind und sich dabei insbesondere mit neuen Rechtsfragen auseinandergesetzt, die in diesem Kontext aufkommen (z.B autonomes Fahren, Smart Services).

Lehr-Lerninhalte

  • Die Studierenden erlernen das fachliche und methodische Rüstzeug, um sowohl bekannte als auch ungeregelte Rechtsfragen der Digitalisierung einer angemessenen Lösung zuführen zu können.

Gesamtarbeitsaufwand

Der Arbeitsaufwand für das Modul umfasst insgesamt 150 Stunden (siehe auch "ECTS-Leistungspunkte und Benotung").

Lehr- und Lernformen
Dozentengebundenes Lernen
Std. WorkloadLehrtypMediale UmsetzungKonkretisierung
45VorlesungPräsenz-
Dozentenungebundenes Lernen
Std. WorkloadLehrtypMediale UmsetzungKonkretisierung
105Veranstaltungsvor- und -nachbereitung-
Benotete Prüfungsleistung
  • Hausarbeit oder
  • Klausur oder
  • Präsentation
Prüfungsdauer und Prüfungsumfang

Hausarbeit: ca. 10-15 Seiten

Klausur: Siehe jeweils gültige Studienordnung

Präsentation: ca. 20-40 Minuten

Die Anforderungen werden in der jeweiligen Veranstaltung konkretisiert.

Empfohlene Vorkenntnisse

Bachelor Wirtschaftsrecht bzw. vergleichbare juristische Vorbildung.

Hilfreich sind Kenntnis im Bereich des Datenschutzrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrecht. Diese sind aber keine Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme, da die wesentlichen Grundzüge dieser Rechtsgebiete in der Veranstaltung selbst vermittelt werden.

Wissensverbreiterung

Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, sind vertraut mit den Grundzügen des Rechts der Digitalisierung. Sie sind in der Lage, typische Rechtsfragen aus diesem Bereich sicher zu beantworten. Sie haben die Fähigkeit erlangt, das erworbene rechtliche Wissen anhand von Sachverhalten methodisch und ergebnisorientiert umzusetzen. Sie kennen die einschlägigen Gesetze und deren Anwendungsbereiche und sind in der Lage, typische Rechtsfragen in diesem Bereich im Unternehmen eigenständig zu bearbeiten und unter Berücksichtigung der Unternehmensinteressen einer adäquaten Lösung zuzuführen.

Wissensvertiefung

Die Studierenden verfügen über detailliertes fachliches und methodisches Wissen in den behandelten Themengebieten des Lehrgebiets. Studierende kennen die wesentlichen Grundzüge des Rechts der Digitalisierung. Sie kennen in Einzelfragen den Stand der aktuellen Diskussion und deren Argumente und können sich unter Berücksichtigung der juristischen Methodenlehre eine juristisch fundierte eigene Meinung dazu bilden.

Wissensverständnis

Studierende können die Sinnhaftigkeit rechtlicher Regeln vor dem Hintergrund der diesen zugewiesenen sozialen Aufgabe kritisch hinterfragen. Sie können auf dieser Grundlage auf Masterniveau juristisch zulässige Erweiterungen und Beschränkungen bestehender Regeln entwickeln, aber auch die Grenzen solchen Vorgehens aufzeigen.

Nutzung und Transfer

Die Studierenden können das erworbene Theoriewissen auf praktische Fälle anwenden. Sie erkennen in gegebenen Situationen, welche rechtlichen Fragen sich stellen und können diese auf Grundlage des erworbenen Theoriewissens und unter Anwendung der erlernten Methoden einer fundierten Lösung zuführen. 

Wissenschaftliche Innovation

Die Studierenden sind in der Lage, die hinter den gesetzlichen Regelungen steckenden Wertungen zu erkennen und zu benennen. Sie können diese Überlegung für die Lösung von Fällen jenseits des Anwendungsbereichs der betreffenden Regelungen fruchtbar machen. 

Kommunikation und Kooperation

Die Studierenden reflektieren und berücksichtigen unterschiedliche Sichtweisen und Interessen aktueller digitaler Rechtsbeziehungen, formulieren innerhalb ihres Handelns fachliche und sachbezogene Problemlösungen und können diese im Diskurs mit Fachvertreterinnen und Fachvertretern sowie Fachfremden mit theoretisch und methodisch fundierter Argumentation begründen.

Die Studierenden sind in der Lage, sich untereinander über rechtliche Fragen auszutauschen. Sie bedienen sich dabei der anerkannten Terminologie und helfen sich gegenseitig, Kommunikationsprobleme (beispielsweise durch die Verwendung unzutreffender Begriffe) zu beseitigen.

Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität

Die Studierenden begründen das eigene berufliche Handeln mit theoretischem und methodischem Wissen, reflektieren autonom sachbezogene Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheiten im Rahmen juristischer Lösungen auch im Bereich gesetzlich ungeregelter Sachverhalte.

Die Studierenden können ihre Arbeitsergebnisse mündlich und schriftlich auf Masterniveau in klar strukturierter Form präsentieren. Die Studierenden reflektieren ihren Lernprozess und Erkenntnisstand. Sie erkennen, welche rechtlichen Probleme sie selbständig erkennen und lösen können. Sie erkennen auch, wo dabei ihre Grenzen liegen und deshalb zunächst weiterer Erwerb von Wissen und/oder Fertigkeiten erforderlich ist. 

Literatur

Jeweils in aktueller Auflage:

Hoeren/Sieber/Holznagel: Handbuch Multimedia-Recht, München (C.H. Beck)

Härting, Internetrecht (C.H. Beck)

Borges/Meents: Cloud Computing, München (C.H. Beck)

Leupold/Wiebe/Glossner, IT-Recht (C.H. Beck)

Schmidt/Hübener, Das neue Recht der digitalen Märkte, Nomos

Kraul, Das neue Recht der digitalen Dienste, Nomos

Reusch, Future Law, Autnomes Fahren, Augmented Reality, Bloockchain, Cybersecuritym, Dgital Twin, Recht und Wirtschaft

Staudinger / Artz, Neues Kaufrecht und Verträge über digitale Produkte, C.H. Beck

Jaekel: Die Macht der digitalen Plattformen, Heidelberg (Springer)

Breidenbach/Glatz: Rechtshandbuch Blockchain, München (C.H.Beck)

Besgen/Prinz, Handbuch Internet; Schwartmann, Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht.

Verhandlungen des 73. Deutschen Juristentages • Hamburg 2020, Band 1: Gutachten Teil E: Empfiehlt sich eine stärkere Regulierung von Online-Plattformen und anderen Digitalunternehmen?

Zusammenhang mit anderen Modulen

Das Modul bildet zusammen mit dem Modul "KI, Ethik und Datenschutz" den Schwerpunkt "Recht der Digitalisierung".  

Verwendbarkeit nach Studiengängen

  • Wirtschaftsrecht (Master)
    • Wirtschaftsrecht, LL.M. (01.03.2025)

    Modulpromotor*in
    • Lüdemann, Volker
    Lehrende
    • Lüdemann, Volker