Recht und Ethik der Digitalisierung
- Fakultät
Institut für Management und Technik
- Version
Version 7.0 vom 23.04.2020
- Modulkennung
75M0222
- Modulname (englisch)
Law and Ethics of Digitalisation
- Studiengänge mit diesem Modul
Management und Technik (M.Sc.)
- Niveaustufe
4
- Kurzbeschreibung
Soziale und ökonomische Aktivitäten moderner Gesellschaften beruhen inzwischen vornehmlich auf digitalen Kommunikationsnetzwerken. Die Digitalisierung prägt intensiv die aktuelle und zukünftige gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung. Mit dieser Entwicklung gehen viele Innovationen einher, die Chance und Herausforderung zugleich sein können. Es gilt die positiven Effekte der Digitalisierung zu gestalten; negative Effekte zu vermeiden und gesellschaftliche Werte zu bewahren. Dieser Prozess muss im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und ethischen Normen stehen.
- Lehrinhalte
• Grundlagen der Digitalisierung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen und ethischer Normen (Begriffe und Konzepte, Auswirkungen und Bewertungsmöglichkeiten digitaler Wandlungsprozesse)• Digitale Transformation am Beispiel aktueller Entwicklungen (Datafizierung, Automatisierung, Virtualisierung, Mensch-Maschine-Interaktion)• Ausgewählte Gestaltungsansätze• Ethische Betrachtung bestehender Zielkonflikte• Herausforderungen und Risiken der digitalen Transformation
- Lernergebnisse / Kompetenzziele
Wissensverbreiterung
Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, kennen relevante rechtliche Aspekte der Digitalisierung und verstehen, dass die digitale Transformation einer ethischen Einordnung bedarf.
Wissensvertiefung
Nach Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über ein grundlegendes Verständnis der behandelten rechtlichen und ethischen Fragestellungen in Bezug auf die digitale Transformation. Sie kennen die grundlegenden Positionen der aktuellen Debatten und können sich kritisch mit diesen auseinandersetzen. Sie sind befähigt, relevante rechtliche Rahmenbedingungen zu beschreiben und anzuwenden, insbesondere im Bereich des Datenschutz- und Immaterialgüterrechts.
Können - instrumentale Kompetenz
Die Studierenden beherrschen nach Abschluss des Moduls die grundlegende juristische Arbeitstechnik. Sie sind befähigt, die juristische Methode auf Rechtsfälle anzuwenden und interessensgerechte und rechtsbeständige Lösungen zu entwickeln. Dies bedingt die Identifikation der juristisch relevanten Aspekte eines Sachverhalts, das Auffinden der einschlägigen Rechtsnorm sowie die Anwendung des Rechts auf die dargestellten Rechtsprobleme. Folglich sind die Studierenden in der Lage, theoretisch abstraktes Wissen auf praktische Rechtsfälle zu übertragen.
Können - kommunikative Kompetenz
Studierende, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, können logisch stringente Lösungsansätze entwickeln und diese überzeugend argumentativ vertreten. Dazu werden verschiedene rechtliche Fragestellungen und ethische Zielkonflikte im Hinblick auf die Digitalisierung selbständig von den Studierenden bearbeitet. Mitunter werden die entwickelten Lösungen im Plenum mit den Mitstudierenden diskutiert.
Können - systemische Kompetenz
Studierende sind in der Lage Phänomene der Digitalisierung auch mit Blick auf deren Auswirkung für die individuelle Lebensgestaltung einzuordnen und zu bewerten. Sie können die sich ergebenden Chancen der Digitalisierung zu nutzen und kennen relevante rechtliche und ethische Herausforderungen.
- Lehr-/Lernmethoden
Die Veranstaltung wird seminaristisch durchgeführt. Die Studierenden erarbeiten anhand ausgewählter rechtlicher Fallbeispiele sowie ethischer Zielkonflikte interessensgerechte Lösungvorschläge.
- Empfohlene Vorkenntnisse
keine
- Modulpromotor
Ryba, Michael
- Lehrende
Hermeling, Anke
- Leistungspunkte
5
- Lehr-/Lernkonzept
Workload Dozentengebunden Std. Workload Lehrtyp 21 Vorlesungen 21 Fallstudien 2 Prüfungen Workload Dozentenungebunden Std. Workload Lehrtyp 36 Veranstaltungsvor-/-nachbereitung 25 Literaturstudium 20 Prüfungsvorbereitung
- Literatur
Bekanntgabe erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung
- Prüfungsleistung
- Klausur 2-stündig
- Mündliche Prüfung
- Hausarbeit und Referat
- Projektbericht, schriftlich
- Bemerkung zur Prüfungsform
Die Prüfungsform wird zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die/den Lehrenden bekanntgegeben.
- Dauer
1 Semester
- Angebotsfrequenz
Nur Wintersemester
- Lehrsprache
Deutsch