Humanschwingungen bei beruflich genutzten Motorrädern, am Beispiel von Polizei und Johanniter Unfallhilfe
Polizei-Motorräder
- Nachstellung von typischen Dienstfahrten mit je ca. 10 bis 25 min Dauer
- Stadtverkehr
- Überlandfahrt
- Autobahn (BAB)
- Verschiede Fahrbahnuntergründe
- Zwei Messreihen (1) und (2) mit je zwei Fahrzeugen
- Vergleichbarkeit zwischen den Messreihen ist eingeschränkt, da unterschiedliche Fahrstrecken mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten gefahren wurden
- Messreihe (1) mit gemäßigter Landstraßenfahrt und im Bereich der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn
- Messreihe (2) mit stärkerer Beschleunigung bei Landstraßenfahrt und Ausnutzung der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit auf der Autobahn
- Erfassung von Griff-, Fußrasten- und Sitzschwingungen
- Auslösewert (bezogen auf 8h) wird je nach Fahrstrecke von allen Modellen sowohl für Hand-Arm- als auch Ganzkörperschwingungen überschritten
- Expositionsgrenzwert (bezogen auf 8h) wird z.T. erreicht bzw. überschritten
Behörden-Fahrzeug BMW R1200RT im Einsatz bei Polizei und Johanniter-Unfallhilfe
- Vergleich von Polizei-Dienstfahrten und Kontrollfahrten der Johanniter-Unfallhilfe
- Messreihe 1 (Polizei) mit gemäßigter Landstraßenfahrt und im Bereich der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn
- Messreihe 2 (Polizei) mit stärkerer Beschleunigung bei Landstraßenfahrt und Ausnutzung der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit auf der Autobahn
- Messreihe 3 (Johanniter-Unfallhilfe) mit zumeist Lkw-Geschwindigkeit auf der Autobahn und nur kurzzeitig höherer Geschwindigkeit bis 160 km/h
- Deutlich unterschiedliche Schwingungsbelastungen am selben Fahrzeugmodell
- Starke Abhängig vom Fahrprofil, mit höheren Werten bei Polizei-Dienstfahrten
- Innerhalb der Polizei-Dienstfahrten größere Schwingungsunterschiede, mit zunehmender Belastung bei zunehmender Geschwindigkeit
- Auslösewert wird nahezu stets erreicht und Expositionsgrenzwert z. T. deutlich überschritten
Tagesexpositons-Wert A(8) für Humanschwingungen am Motorrad
Die persönliche Schwingungsbelastung ist nicht nur vom Motorradmodell sondern stark davon abhängig wie lange bei welchen Fahrzuständen Motorrad gefahren wird. Dies wird bei der Bestimmung des Tagesexpositionswerts berücksichtigt. Der berechnete Wert kann dann mit der für beruflich schwingungsexponierte Personen anzuwendenden EU-Richtlinie 2002/44/EG verglichen werden. Bei Überschreitung des Auslösewerts fordert die EU-Richtlinie den Arbeitgeber auf die Schwingungsbelastung von Mitarbeiter/innen zu überwachen und Minderungsmaßnahmen einzuplanen. Bei Überschreitung des Expositionsgrenzwerts sind vom Arbeitgeber unverzüglich Minderungsmaßnahmen vorzunehmen. Für Hand-Arm-Schwingungen liegt der Tagesexpositions- Auslösewert bei 2.5 m/s2 und der Expositionsgrenzwert bei 5 m/s2. Für Ganzköperschwingungen liegt der Tagesexpositions-Auslösewert bei 0.5 m/s2 und der Expositionsgrenzwert in z-Richtung (Körperhochachse) bei 0.8 m/s2.
- Im gemessenen Polizeidienst werden Auslösewerte überschritten, der Expositionsgrenzwert aber nicht erreicht
- Im Beispiel der Johanniter-Unfallhilfe werden die Auslösewerte nicht erreicht.