Automatisiertes Fahren: Prof. Dr. Volker Lüdemann als Sachverständiger im Verkehrsausschuss Donnerstag, 16. März 2017

Einladung vom Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages in Berlin. Insgesamt sieben Sachverständige werden angehört.
Am kommenden Montag wird Professor Dr. Volker Lüdemann von der Hochschule Osnabrück im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages in Berlin in einer öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes als Sachverständiger kommentieren. Gegenstand der Gesetzesänderung ist das automatisierte Fahren. Lüdemann ist Experte für Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht und befasst sich seit mehreren Jahren insbesondere mit rechtlichen und ethischen Fragen der Digitalisierung. Im Vordergrund stehen die Themen autonomes Fahren, Connected Car, Smart Home und eHealth. Zudem ist Lüdemann Vorsitzender der Ethik-Kommission der Hochschule Osnabrück.
Der Jurist zählt zu einem kleinen Kreis von sieben Sachverständigen, die der Ausschuss zu einer öffentlichen Stellungnahme eingeladen hat. Zu den Sachverständigen gehören, neben anderen, der Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. und Professor der Universität Bonn Dr. Dr. Udo Di Fabio sowie Dr. Joachim Damasky, Geschäftsführer des Verbands der Automobilindustrie e.V. (VDA) und Dr. Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC).
Mit dem automatisierten Fahren ist die Übernahme der Fahrzeugsteuerung durch technische Systeme gemeint. Das selbstfahrende Fahrzeug übernimmt beispielsweise Lenk-, Blink-, Beschleunigungs- und Bremsmanöver längs- und quer der Fahrspur ohne menschliches Eingreifen. Die Bundesregierung will die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren schaffen. Dazu heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Bei derart weitreichenden technischen Entwicklungen bedarf es Regelungen des Gesetzgebers zum Zusammenwirken zwischen Fahrzeugführer und dem Kraftfahrzeug mit automatisierten Fahrfunktionen.“
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) soll dahingehend ergänzt werden, dass der Fahrer dem technischen System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übergeben kann.
Von: GB Kommunikation