Niedersächsisches Datenschutzzentrum (NDZ)
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Prof. Dr. Volker Lüdemann, Leiter des Niedersächsischen Datenschutzzentrums (NDZ), hat mit dem Magazin des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) über datenschutzrechtliche Aspekte des automatischen Notrufsystems "eCall" gesprochen.
"Nicht die Verkehrssicherheit stand bei der Einführung im Vordergrund, sondern der exklusive Zugriff auf die Daten im Auto", kritisiert der Jurist. Die Verkehrssicherheit sei nur ein Vorwand des Gesetzgebers, um die Einwilligung zu erwirken, das Auto in das Internet einzubinden. Nach EU-Recht sei es ferner möglich, den staatlichen eCall abzuschalten, falls der Fahrzeughersteller ein eigenes Notrufsystem installiert ("Third Party eCall"). Lüdemann warnt: "Der private Third Party eCall ist wie ein Trojanisches Pferd, das dem Hersteller Zugriff auf alle möglichen Daten liefern kann." Ab dem 31. März 2018 müssen alle Hersteller das Notrufsystem in neuen PKW verbauen. Der eCall ist Teil der eSafety-Initiative der EU-Kommission. Lesen Sie das Interview hier.
Von: David Knollmann