Grundlagen
Partnerschaft
Formale Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Unternehmen
Unternehmen, die eine Kooperation mit dem Institut für Duale Studiengänge zur Betreuung dual Studierender beginnen möchten, sollten als Ausbildungsbetriebe anerkannt sein. Die Beurteilung dieser Voraussetzung erfolgt durch die regional verantwortliche Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder die Kammern der freien Berufe), die alle dazu aufkommenden Fragen klären kann. Nähere Informationen zur Eignung einer Ausbildungsstätte sind zudem im Berufsbildungsgesetz (§ 27 BBiG) sowie auf einer Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit zu finden.
Um den Studierenden optimale Lernbedingungen zu ermöglichen, sollten die Kooperationsunternehmen entsprechende Strukturen schaffen. Dazu zählt neben einem geeigneten Arbeitsplatz und den benötigten Materialien auch die Benennung einer festen Ansprechperson, an die sich die Studierenden bei allen Fragen und Problemen wenden können. Die betreuende Person ist zumeist in der Personalabteilung beschäftigt und in ihrer Funktion für den ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums im Unternehmen verantwortlich. Sie koordiniert in diesem Zuge die betriebsseitige Organisation der praxisbasierten Erfahrungsbildung und überwacht die Schaffung der Voraussetzungen zur Durchführung des Theorie-Praxis-Transfers. Zusätzlich sollten die Studierenden in jeder Abteilung, in der sie im Laufe ihres Studiums arbeiten, eine qualifizierte Leitung haben, die eine fachgerechte Vermittlung der Lehrinhalte im jeweiligen Arbeitsbereich garantiert. Im Studiengang Pflege muss die Praxiseinrichtung in diesem Zuge sicherstellen, dass die nach dem Pflegeberufereformgesetz zu gewährleistende Praxisanleitung im Umfang von mindestens 10 Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit stattfindet (§ 6, Absatz 3, Satz 3 PflBRefG).
Ergänzend zur betrieblichen Betreuung empfiehlt es sich zudem, Patenschaften- oder Mentoringprogramme unter der Leitung von bereits erfahrenen oder ehemaligen dual Studierenden aufzubauen. Dies fördert den Austausch der Studierenden untereinander, während die jüngeren Semester von dem Wissen ihrer Vorgänger*innen profitieren können. Im besten Falle verringert dies den Betreuungsbedarf in Bezug auf organisatorische und strukturelle Fragen für das Unternehmen.
Kooperationsunternehmen und Studierende müssen bereits vor deren Einschreibung einen Studienvertrag (ausbildungs- bzw. praxisintegrierende Bachelor) bzw. Studienkooperationsvertrag (berufsintegrierende Bachelor bzw. Master) über die praktische Bildung im Rahmen des jeweiligen dualen Studiums schließen. Dieser enthält sowohl organisatorische Aspekte wie die Vertragsdauer und Freistellungsregelungen als auch die jeweiligen Pflichten der beiden Parteien. Zudem liegen dem Studien(kooperations)vertrag der dualen Bachelorstudiengänge ein Praxisrahmenplan, der die Inhalte der betrieblichen Ausbildung regelt, sowie eine Zusatzvereinbarung zum Studienentgelt bei. Diese wird zwischen den Unternehmen und dem BA Emsland e.V. (Förderverein des Instituts für Duale Studiengänge) geschlossen.
Im ausbildungsintegrierenden Studiengang Pflege ist die Vertragssituation etwas anders geregelt. Hier schließt die Praxiseinrichtung mit dem Studierenden einen Ausbildungsvertrag in Teilzeitform (über vier Jahre) im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf einer Pflegefachfrau bzw. eines Pflegefachmannes im dualen Studienprogramm Bachelor of Science in Pflege. Zudem findet keine Kostenübernahme durch die Pflegeeinrichtungen statt.
Während der Studienvertrag der ausbildungs- bzw. praxisintegrierenden Bachelor eine erstmalige Vereinbarung darstellt, in der unter anderem auch die Arbeitszeiten und Vergütung während des Studiums geregelt werden, ist der Studienkooperationsvertrag der berufsintegrierenden Studiengänge als Ergänzung für den bereits bestehen Arbeitsvertrag ausgelegt. Zudem wird bei den berufsintegrierenden Mastern mit den Kooperationsunternehmen anstelle des Praxisrahmenplans ein individueller Einsatz- und Qualifizierungsplan für die Studierenden erarbeitet. Auch die Finanzierung des Studiums bedarf separater Verhandlungen, da nicht die Unternehmen, sondern die Studierenden der Hochschule gegenüber zahlungspflichtig sind. Für diese Anliegen steht das Büro für Studierenden- und Unternehmensbetreuung gerne für Fragen und weiterführende Gespräche zur Verfügung, während Muster der einzelnen Studien(kooperations)verträge in der Verwaltung des Instituts angefragt werden können.
Das Angebot dualer Studiengänge geht für die Hochschule mit einem zusätzlichen Aufwand in Bezug auf die Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Lehre einher. Zudem werden die Studierenden unterschiedlicher Studiengänge, auch wenn sie dieselben Module belegen, im Grundstudium in der Regel nicht gemeinsam gelehrt, um den Anforderungen ihrer jeweiligen Fachrichtung gerecht werden zu können. Beispielsweise hören Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens und der Betriebswirtschaft zwar durchaus dieselben Modulinhalte, betrachten jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Nur die fachgerechte Einteilung der Studierenden in verschiedene Gruppen ermöglicht somit deren gezielte Weiterentwicklung, was jedoch mit einer höheren organisatorischen Leistung für die Lehrenden sowie für die Hochschule einhergeht.
Die Kooperationsunternehmen werden daher dazu verpflichtet, sich an der Finanzierung des dualen Bachelorstudiums zu beteiligen, da nur so die breite Vielfalt der Studienrichtungen garantiert werden kann. Pro Studentin bzw. Student und Semester wird ein Betrag von 1.800 Euro fällig (300 Euro im Monat), der zu Beginn des Semesters zu entrichten ist. Die Kosten des ausbildungsintegrierenden Bachelorstudiengangs Pflege sowie die eines dualen Masterstudiums werden von der Hochschule hingegen direkt mit den Studierenden abgerechnet. Eine freiwillige Kostenübernahme der Unternehmen ist intern mit den jeweiligen Beschäftigten zu regeln. Ferner muss der aktuell gültige Semesterbeitrag in allen Studiengängen von den Studierenden überwiesen werden.
Als Bestandteil des Studien(kooperations)vertrages der Bachelorstudiengänge stellt der Praxisrahmenplan eine Orientierung dar, welche funktionsbezogenen sowie -übergreifenden Studieninhalte Bestandteil der Praxisphasen im jeweiligen Studiengang sein sollten. Er zeigt auf, wie die praktische Erfahrungsbildung durch geeignete, auf das Studienziel hinführende Tätigkeiten ermöglicht werden kann. Die Praxisrahmenpläne der einzelnen Studiengänge können gerne bei der Verwaltung des Instituts angefragt werden.
Mit dem gegengezeichneten Vertrag erhalten die Kooperationsunternehmen von der Hochschule zudem die Jahresplanung des jeweiligen Bachelor- bzw. Masterstudiums ihrer Studierenden. Diese umfasst den Ablauf des gesamten Studiums, angefangen von den ersten Theorie- und Praxisphasen bis hin zum Startdatum der Abschlussarbeiten.
Die Kooperationsunternehmen verpflichten sich im Zuge des Studien(kooperations)vertrages dazu, ihren Studierenden die Bearbeitung der Praxistransferprojekte im Bachelor bzw. der Reflexionsorientierten Transferstudien im Master sowie den Zugang zu den erforderlichen Lehr-, Lern- und Arbeitsmitteln zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Studierenden, wenn möglich, auch bei weiterführenden Fragen, beispielsweise in Bezug auf die Themenfindung oder die Organisation eines fachlichen Austauschs mit dem Kollegium, der Kundschaft oder dem Lieferantenstab, unterstützen. Zum Ende des Studiums ist zudem die Zusicherung der Bearbeitung eines betriebsbezogenen Themas und des Zugangs zu den hierfür notwendigen Informationen im Rahmen der Abschlussarbeit von Nöten.
Von diesen Hilfestellungen profitieren dabei nicht nur die Studierenden, sondern auch die Kooperationsunternehmen selbst, da im Zuge der Fallstudien innovative Vorschlägen und Ideen eingebracht werden können.
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