Themen von A - Z
Themen von A - Z
Zu den Arbeitsbedingungen haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Zu Arbeitsmodellen haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Wie ist das Vorgehen bei der Krankmeldung?
Abwesenheiten aufgrund von Krankheit werden an der Hochschule Osnabrück mit einer Webanwendung gemeldet. Informationen dazu finden sich im Intranet.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, wird eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer benötigt.
Das wird geregelt im § 5, Absatz 1, Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 39,8 Wochenstunden für alle Vollzeitbeschäftigten und 40 Stunden für die Beamten. Zur Arbeitszeit haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Tarifrecht
Seit dem 01. November 2006 ist das neue Tarifrecht (TV-L) in Kraft getreten. Der Tarifvertrag der Länder kann in seiner ganzen Länge nachgelesen werden.
Entgelt
Im Dezember 2023 (vermutlich etwas später) wird es eine steuerfreie Zahlung zum Inflationsausgleich in Höhe von 1.800 € geben. In den Monaten Januar bis Oktober 2024 wird es jeweils eine steuerfreie Zahlung zum Inflationsausgleich in Höhe von jeweils 120 € geben. Das Tabellenentgelt wird zum 01.10.2024 um 200 € erhöht. Am 01.02.2025 folgt eine weitere Erhöhung des Entgelts von 5,5% (mindestens 340 € gegenüber 2023). Die aktuelle Laufzeit von gut 2 Jahren ist bis zum 31.10.2025.
Die Jahressonderzahlung wurde auf dem Niveau von 2018 eingefroren, entsprechend reduzieren sich die prozentualen Werte der Jahressonderzahlung.
Detaillierte Beträge können der aktuellen Entgelttabelle entnommen werden.
Zu den Aufzeichnungssystemen haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Informationen zur Beihilfe für Beamte und bereits vor dem 01.01.1999 eingestellte Beschäftigte können den Internet-Seiten des Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung NLBV (www.nlbv.niedersachsen.de) entnommen werden.
Zur Beschäftigungssicherung haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Zum Beteiligungsverfahren haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Das Angebot eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) bei Vorliegen eines festgelegten Umfangs an Arbeitsunfähigkeitstagen ist seit 2004 eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe jedes Arbeitgebers (§ 167 SGB IX), wobei für die Verfahrensdurchführung das Freiwilligkeitsprinzip auf Seiten der Beschäftigten besteht.
Zum betrieblichen Eingliederungsmanagement haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Im Rahmen des Eingliederungsmanagements soll zusammen mit dem betroffenen Mitarbeitenden besprochen werden, inwieweit arbeitsbedingte Faktoren zur Erkrankung beigetragen haben und welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um diesen Fehlbelastungen vorzubeugen. Außerdem sollen weitere Unterstützungsbedarfe im Rahmen der Wiedereingliederung ermittelt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Anspruch auf Betriebliches Eingliederungsmanagement haben alle Mitarbeitende, die – unabhängig vom Kalenderjahr – innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank sind. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer sechs Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig ist oder ob sich mehrere Fehlzeiten auf sechs Wochen summieren.
Was ist das Ziel?
Das BEM-Verfahren soll dazu beitragen
- die Arbeitsfähigkeit eines Mitarbeitenden langfristig zu erhalten
- die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden
- Behinderungen und chronische Erkrankungen zu vermeiden
Ansprechperson von Seiten des Personalrates: Ursula Tranel-Tieben
An dieser Stelle möchten wir einen Antrag auf Kostenbeteiligung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille zur Verfügung stellen.
Von der Hochschule gibt es eine Kostenbeteiligung in Höhe von 150 € für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Voraussetzung ist eine Bescheinigung vom Augenarzt oder vom Betriebsarzt, dass eine solche Brille benötigt wird.
Die Bescheinigung wird zusammen mit dem Antrag und der Rechnung für die Brille bei Herrn Jens Köhne (Sicherheitsingenieur) eingereicht.
Kontaktdaten Betriebsarztzentrum:
BAZ, Betriebsarztzentrum Osnabrück GmbH
Dr. Manuela Knoke
Augustenburgerstraße 45
49078 Osnabrück
Tel.: 0541 600188-0
Zum Überblick über bestehende Dienstvereinbarungen.
Zu den elektronischen Zugangskontrollsystemen haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Elterngeldrechner mit Planer
Mit dem Elterngeldrechner kann unverbindlich berechnet werden, wie viel Elterngeld man bekommen könnte. Er hilft bei der Planung der Elterngeldmonate und der Kombination von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Zur Fort- und Weiterbildung haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Die Eltern (Berechtigten) bestimmen zunächst untereinander, welcher Elternteil das Kindergeld bekommen soll, wenn das Kind mit ihnen gemeinsam in einem Haushalt lebt. Ist der Elternteil, der so zur vorrangig berechtigten Person bestimmt worden ist, im öffentlichen Dienst beschäftigt, ist der Antrag bei der für diese Person zuständigen Familienkasse des öffentlichen Rechts zu stellen. Für uns ist das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) zuständig. Auf der Gehaltsmitteilung steht rechts oben die für uns zuständige Person und deren Telefonnummer.
Kindergeld kann auch für ein volljähriges Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden.
z.B. wenn das Kind
- in allgemeiner Schulausbildung
- auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz
- in erster Berufsausbildung/ im ersten Studium
- in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
- in einem Freiwilligendienst (z.B. FSJ, FÖJ etc.)
- arbeitslos
- behindert
ist.
Gelegentlich taucht die Frage nach Kündigungsfristen auf. Daher möchten wir euch einen Link zu Kündigungsfristen im TV-L geben.
Wie kann man sich gegen Mobbing wehren?
Zunächst ist es sinnvoll, ein Gespräch mit dem Personalrat zu suchen.
Auch ein Gespräch mit der Dienststelle kann hilfreich sein, da diese eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern hat.
Ob mit Fahrrad, Bus, Auto, Bahn oder zu Fuß - das Thema Mobilität bewegt uns jeden Tag.
Nähere Informationen, u.a. auch zum Jobticket.
Zur multifunktionalen Chipkarte als Hochschulausweis haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Die Hochschule Osnabrück möchte lebenslanges Lernen ermöglichen und für die Beschäftigten ein insgesamt hohes Qualifikationsniveau erzielen. Hierzu haben wir mit der Dienststelle eine entsprechende Dienstvereinbarung getroffen.
Bei Rückfragen stehen die KollegInnen des Bereichs Personalentwicklung gerne zur Verfügung.
Deutsche Rentenversicherung und/oder
schnelle und kompetente Beratung beim Bürgerservice der Stadt Osnabrück
Stadthaus 2
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
(Ansprechpartner Herr M. Linnemeyer, Zimmer 277)
Die Stadt Osnabrück ist uns behilflich bei der Aufnahme von Anträgen für Versichertenrenten
- Altersrenten, Erwerbsminderungsrente, Erziehungsrente
- Anträge auf Hinterbliebenenrente
- Aufnahme von Kontenklärungsfragen
- Anforderung von Rentenauskünften
- Klärung von Unstimmigkeiten in Rentenbescheiden
Außerdem können wir bei der Stadt Osnabrück Rentenunterlagen beglaubigen lassen.
VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.
Wir sind in der VBLklassik pflichtversichert.
Kontaktdaten für Beschäftigte:
( 0721 9398931*)
*Servicezeiten:
Montag, Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8:00 bis 16:30 Uhr
oder schriftlich an:
Öffentlich ausgeschriebene Stellen
Hausintern ausgeschriebene Stellen
Die hausintern ausgeschriebenen Stellen können nur über das Intranet (bzw. Praxiko) erreicht werden.
In jüngster Vergangenheit finden immer häufiger Zoom (oder ähnliche) online Meetings statt und stellen eine gute Alternative zu Treffen in Präsenz. Aber die häufige Teilnahme daran belasten uns. Welche psychischen und physischen Belastungen stellen sich ein? Diese Belastungen werden auch als Zoom-Fatigue bezeichnet.
Was kann man dagegen tun? Symptome, Ursachen und Maßnahmen werden bei diesem Ratgeber zu Zoom-Fatigue näher gebracht.