Bildungsurlaub
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub in Niedersachsen (Arbeitgeberstandort ist hier entscheidend)
Arbeitnehmer/innen haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub von fünf Arbeitstagen innerhalb des laufenden Kalenderjahres, frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der Anspruch gilt für politische und berufliche Weiterbildung und teilweise auch für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Die Seminare müssen in Niedersachsen anerkannt sein.
Das Gehalt wird während des Seminars weitergezahlt, die Seminarkosten tragen die Teilnehmer / - innen selbst.
So geht’s:.
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Seminar aussuchen
Ein Seminar aussuchen, an dem man gerne teilnehmen möchte. Das Seminar muss in Niedersachsen anerkannt sein. Beim Seminar anmelden und auf die Bestätigung des Anbieters warten.
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Antrag beim Arbeitgeber stellen
Sobald die Unterlagen da sind, die zur Beantragung des Bildungsurlaubs notwendig sind, muss ein formloser Antrag (mindestens 4 Wochen vor dem Bildungsurlaub) auf Arbeitsbefreiung gem. § 2 NBildUG v. 25.01.91 auf dem Dienstweg an den Geschäftsbereich Personalmanagement gerichtet werden (Seminarunterlagen / -programm beifügen). Eine frühzeitige Beantragung verbessert die Planbarkeit.
Sollte es Probleme mit der Genehmigung geben, gerne an den Personalrat wenden. Insbesondere Angebote für gezielte Personengruppen müssen kein Ausschlusskriterium sein.
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Bildungsurlaub genießen
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Nach dem Bildungsurlaub
Die Teilnahmebestätigung beim Geschäftsbereich Personalmanagement einreichen.
Wird der Antrag abgelehnt, so darf dies nicht aus allgemeinen betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen geschehen. Die genannten Gründe müssen konkret und nachvollziehbar sein, bspw. wenn es wegen gleichzeitiger Krankheit oder Urlaubsansprüchen von Kolleginnen / Kollegen zu wesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führt. Ablehnung immer schriftlich geben lassen. Wir prüfen dann gerne gemeinsam mit euch, ob dies rechtmäßig geschehen ist.