Sonderurlaub
Sonderurlaub nach §28 TV-L
Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.
Im Einzelfall kann das Personalmanagement Auskunft geben.
Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.
Im Einzelfall kann das Personalmanagement Auskunft geben.