Förderung

Promotionskolleg

Abschlussförderung der Hochschule Osnabrück

Die Hochschule Osnabrück stellt für ihre Doktorandinnen und Doktoranden pro Jahr bis zu 5 Stellen der Vergütungsgruppe TV-L 13, 50%, zur Verfügung, um die Dissertation zum Abschluss zu bringen. Abschluss bedeutet hier Einreichung der Arbeit beim jeweiligen Promotionsausschuss. Die für die Förderung von Doktorandinnen und Doktoranden jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel legt das Präsidium im Rahmen der Haushaltsberatung fest. Antragstellerin bzw. Antragsteller sind die jeweiligen Betreuenden der Hochschule Osnabrück der kooperativ Promovierenden.

Das Antragsformular sowie die allgemeinen Voraussetzungen und Förderkriterien finden Sie im Intranet.

Interne finanzielle Förderung

Die Hochschule Osnabrück stellt interne Förderinstrumente zur Verfügung, um Promovierende finanziell zu unterstützen. Die Förderung kann von Promovierenden beantragt werden, die eine Promotionsvereinbarung abschlossen haben und damit im Promotionskolleg registriert wurden.