ROSE Graduiertenkolleg "Lernendes Gesundheitssystem"
Kooperative Promotion und Erstprüferschaft - Osnabrücker Modell
Kooperative Promotion und Erstprüferschaft - Osnabrücker Modell
Die Erst- bzw. Zweitprüferschaft von Professorinnen und Professoren einer (Fach-)Hochschule an der Universität Osnabrück im Bereich Gesundheitswissenschaft und Bildung regelt die Promotionsordnung. Diese besagt (Paragraph 4, Absatz 4):
"Professorinnen oder Professoren von Fachhochschulen können Erstbetreuerin bzw. Erstbetreuer oder Zweitbetreuerin bzw. Zweitbetreuer sein. 2Im Fall der Erstbetreuung muss die Professorin oder der Professor der Fachhochschule die Anforderungen der Anlage 6 erfüllen, zusätzlich ist eine gleichberechtigte Erstbetreuung durch eine Professorin oder einen Professor der Universität, die/der Mitglied der Universität ist, erforderlich („doppelte Erstbetreuung“)."
Damit ist erstmalig eine Erstprüferschaft einer Professorin oder eines Professors für eine Promotion in Niedersachsen möglich.
Die Regelung entspricht dem Sachverhalt, dass häufig die wissenschaftliche Themenstellung und fachliche Betreuung einer Promotion durch eine Professorin oder einen Professor einer Hochschule erfolgt. In der Vergangenheit konnte in einem solchen Fall die Professorin oder der Professor der Hochschule nur de jure die Zweitprüferschaft übernehmen.