Studieren mit Beeinträchtigung
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung der Hochschule Osnabrück können auf unterschiedlichen Ebenen Unterstützung und Beratung im Zusammenhang mit Ihrem Studium erhalten.
Die Hochschule Osnabrück engagiert sich dabei in der Schaffung geeigneter Infrastrukturen und Rahmenbedingungen im Studium.
Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen zu relevanten Themenbereichen und Ansprechpartner*innen die Sie bei Ihrem Studium an der Hochschule Osnabrück unterstützen.
Themen
Die Hochschule Osnabrück sieht nach Vorgabe der Nds. Hochschulzulassungverordnung im Rahmen der Zulassungsverfahren für Bachelorstudiengänge eine Quote für Fälle der besonderen Härte vor.
Bis zu 2% der zur Verfügung stehenden Studienplätze können dabei an Bewerberinnen oder Bewerber vergeben werden, bei denen in der eigenen Person liegende besondere gesundheitlich, soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern; d.h. wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist. Hinsichtlich einer Zulassung über die Härtequote ist ein strenger Bewertungsmaßstab anzusetzen, da eine Zulassung die Zurückweisung eines anderen noch nicht zugelassenen Erstbewerbers zur Folge hätte. Es müssen Gründe vorliegen, die im Falle einer Verzögerung der Aufnahme des Studiums einen Erfolg der Ausbildung von vornherein verhindern und den Ausschluss des Studierenden vom Studium bewirken würden. Es muss dargelegt werden, warum – im Gegensatz zu anderen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern – Wartezeit nicht zugemutet werden kann.
Für einen Antrag auf Zulassung über die Härtequote ist neben der regulären Onlinebewerbung und innerhalb der Bewerbungsfrist ein Antrag mit entsprechenden Nachweisen einzureichen. Antragsteller*innen informieren sich bitte möglichst frühzeitig über die Anforderungen an den Härtefallantrag und die einzureichenden Unterlagen im Studierendensekretariat der Hochschule bei Angela Schubert.
Bei Fragen der praktischen Studienorganisation können Sie sich direkt an jeweiligen Studiengangsverantwortlichen wenden, die Sie hier finden.
Hier können Sie Gebäudepläne einsehen, aus denen hervorgeht, wie barrierefrei die einzelnen Hochschulgebäude sind.
Gebäudepläne mit barrierefreien Eingängen, Standorte in Osnabrück
Gebäudepläne mit barrierefreien Eingängen, Standort Lingen
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit erhalten Sie bei der jeweiligen Ansprechperson der jeweiligen Fakultät.
Das Studierendensekretariat informiert und berät Sie zu allen Prüfungsangelegenheiten. Im Intranet (Zugriff nur für bereits immatrikulierte Studierende) erhalten Sie vielfältige Informationen zu Prüfungsangelegenheiten z. B. zu Prüfungsrücktritten, Nachteilsausgleichen (siehe hierzu auch die unten stehenden Informationen), Anerkennung und Anrechnung von Vorleistungen und alle erforderlichen Anträge und Formulare.
In Prüfungsangelegenheiten berät Sie gerne die zuständige Sachbearbeitung für Ihren Studiengang im Studierendensekretariat.
Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen. Mit § 4a Abs. 1 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung der Hochschule Osnabrück (ATPO) in der aktuellen Fassung schafft die Hochschule einen verbindlichen Rahmen, um behinderten und chronisch erkrankten Studierenden eine chancengleiche Teilhabe im Studium zu ermöglichen und Diskriminierungen zu vermeiden.
Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs dient dabei der Absicherung der Chancengleichheit im Studium. Grundsätzlich sollen die Bedingungen, unter denen eine Prüfung abgelegt wird, für alle Prüflinge möglichst gleich sein. Es müssen einheitliche Regeln für Form und Verlauf von Prüfungen innerhalb von Modulprüfungen für alle Prüfungsteilehmenden gelten.
Allerdings sind einheitliche Prüfungsbedingungen auch geeignet, die Chancengleichheit derjenigen Prüflinge zu verletzen, deren Fähigkeit, ihr vorhandenes Leistungsvermögen darzustellen, aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung erheblich beeinträchtigt ist.
Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung haben Anrecht auf Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, sofern das Prinzip der Chancengleichheit eingehalten wird. Ein Nachteilsausgleich beinhaltet keine Anpassung der Prüfungsinhalte und darf nicht dazu führen, dass gegenüber Studierender ohne Nachteile eine Überkompensation erfolgt.
Beeinträchtigungen, die in der Regel durch einen Nachteilsausgleich ausgeglichen werden können:
Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, die ausschließlich die Darstellung und den Nachweis des vorhandenen Wissens erschweren (z.B. Sehschwäche, Beeinträchtigung der mechanischen Darstellungsfähigkeit, Legasthenie, Dyskalkulie) und wenn der Nachteil in Prüfungen durch geeignete Hilfsmittel z. B. durch technische Hilfsmittel oder Schreibzeitverlängerung ausgeglichen werden kann.
Als Ausgleichsmaßnahmen kann z. B. in Betracht kommen: Verlängerung der Bearbeitungszeit (z. B. bei Klausuren, Haus- und Abschlussarbeiten), Unterbrechung durch Erholungspausen (z.B. bei Klausuren), Schreiben in einem Einzelraum, Gewährung von Hilfsmitteln wie Leselupen, Noise-Cancelling-Kopfhörern).
Beeinträchtigungen, die in der Regel nicht durch einen Nachteilsausgleich ausgeglichen werden können:
Dauerhafte Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit an sich, die bereits im Vorfeld der Prüfung bestehen, sind einem Nachteilsausgleich in der Regel nicht zugänglich. Dauerleiden, welche gerade die durch die Prüfung zu ermittelnde Leistungsfähigkeit betreffen, sind von Ausgleichsmaßnahmen daher im Regelfall ausgeschlossen.
Die Entscheidung, ob ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann, erfolgt stets im Rahmen einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Umfassende Informationen zur Antragstellung und FAQ zum Nachteilsausgleich finden Sie im Intranet.
Ansprechpartnerin für Nachteilsausgleiche im Studierendensekretariat der Hochschule ist Angela Schubert, a.schubert@hs-osnabrueck.de
Die Hochschule Osnabrück verfügt leider über keine finanziellen Mittel in Form von Sonderfonds, um schwerbehinderte Studierende individuell finanziell zu unterstützen. Im Leitfaden für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderung finden Sie jedoch Anlaufstellen, die Ihnen bei Fragen finanzieller Unterstützung weiterhelfen können.
Erlass der Langzeitstudiengebühr aufgrund des Vorliegens einer unbilligen Härte
Die Langzeitstudiengebühr kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Entrichtung zu einer unbilligen Härte führen würde. Eine unbillige Härte liegt in der Regel vor bei studienzeitverlängernder Auswirkung einer Behinderung oder schweren Erkrankung. Weiterführende Informationen und ein Antragsformular finden Sie im Intranet. Fragen zur Antragstellung beantwortet Ihnen das Studierendensekretariat.
Befreiung vom Beitrag für das Semesterticket
Studierende, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H, Gl, B oder Bl besitzen, können vor der Einschreibung oder Rückmeldung die Befreiung vom Beitrag zum Semesterticket im Studierendensekretariat beantragen.
Studierende, die den Betrag für das Semesterticket bereits entrichtet haben, können eine Erstattung beim AStA beantragen.
Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes
Beeinträchtigte Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, können zusätzliche Finanzierung über das ERAMUS+ Programm erhalten.
Ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm ist die Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund haben Studierende mit besonderen Bedürfnissen die Möglichkeit, für ihren Auslandsaufenthalt zusätzliche Mittel zu beantragen. Die Antragstellung für die Sondermittel und bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Center for International Mobility der Hochschule Osnabrück (CIM).
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten
Umfangreiche Informationen zur Finanzierung des Studiums und des beeinträchtigungsbedingten Mehrbedarfs finden sich auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks.
Auf www.barrierefrei-studieren.de sind ebenfalls zahlreiche finanzielle Förderungsmöglichkeiten für beeinträchtigte Studierenden zu finden. Auf Basis eines Matching Verfahrens werden aus 6.800 Förderungen diejenigen vorgestellt, die zur individuellen Situation passen.
Weitere Beratungseinrichtungen
Das Studierendensekretariat informiert und berät Sie zu allen Immatrikulations- und Prüfungsangelegenheiten.
Im Intranet (Zugriff nur für bereits immatrikulierte Studierende) erhalten Sie vielfältige Informationen u. a. zur Prüfungsorganisation, Anerkennung und Anrechnung von Vorleistungen, zur Beurlaubung, Rückmeldung, Erlassmöglichkeiten für Beiträge und Gebühren und alle erforderlichen Anträge und Formulare.
Zu allen Studien- und Prüfungsangelegenheiten berät Sie die zuständige Sachbearbeitung für Ihren Studiengang im Studierendensekretariat.
Das Team des Gleichstellungsbüros unterstützt die Hochschule Osnabrück bei ihrem gesetzlichen Auftrag, sich aktiv für die Chancengleichheit von Frauen und Männern einzusetzen, bestehende Nachteile auszugleichen und Frauen- und Geschlechterforschung zu integrieren (vgl. § 3 Abs. 3 NHG).
Alle Informationen und Ansprechpartnerinnen des Gleichstellungsbüros finden Sie hier.
Bei organisatorischen Fragen wie z. B. barrierefreier Gebäudezugang, technische Hilfsmittel, Parkmöglichkeiten für beeinträchtigte Studierende unterstützen Sie die nachfolgenden Mitarbeitenden der Studiendekanate/Institute:
Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur: Nicole Prior, n.prior@hs-osnabrueck.de, Tel. 0541 969-5262
Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik: Magret Knäuper, m.knaeuper@hs-osnabrueck.de , Tel. 0541 969-3711
Fakultät Management, Kultur und Technik: Silke Silies, s.silies@hs-osnabrueck.de , Tel. 0591 80098 449
Institut für Musik: Martin Wessels-Behrens, m.wessels-behrens@hs-osnabrueck.de , Tel. 0541 969-3144
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: Lena Armbrust, l.armbrust@hs-osnabrueck.de , Tel. 0541 969-3187
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) setzt sich für die Interessen der Studierenden ein, organisiert Veranstaltungen, druckt Skripte und unterstützt und schwierigen Situationen.
Weitere Informationen und direkte Ansprechpartner*innen finden Sie hier.
Die Zentrale Studienberatung Osnabrück informiert und unterstützt Studieninteressierte und Studierende gerne bei allen Fragen rund um dieStudienwahl oder bei einem Fachwechsel.
Alle Informationen zu den Angeboten und den Ansprechpartner*innen der Zentralen Studienberatung finden Sie hier.
Die Beratungsstelle ist aufgeteilt in die Bereiche Psychologische Beratung und Sozialberatung mit unterschiedlichen Angeboten und verschiedenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Hier finden Sie alle Informationen zur Beratung durch das Studentenwerk.
Das Studentenwerk Osnabrück berät zum Thema “Studieren mit Handicap”, u.a. auch zur Studienfinanzierung und zur Finanzierung von behinderungsbedingtem Mehrbedarf.
Das Deutsche Studentenwerk hat ein umfangreiches Handbuch zum Thema “Studium und Behinderung” veröffentlicht: