Unser FAQ für internationale Studierende
Fragen zur An- und Ummeldung in Osnabrück
Studierende aus einem EU-Land & Studierende aus einem Nicht-EU Land mit Visum für den gesamten Aufenthalt:
Sie melden den neuen Wohnsitz direkt beim Bürgeramt in Osnabrück an. Wir haben dafür eine Anleitung zur Terminvergabe.
Bringen Sie diese Dokumente mit:
- ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
- Falls Sie vom Housing Service der Hochschule Osnabrück betreut werden, erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung per Mail von unseren Kolleginnen. Schreiben Sie eine Mal an housing@hs-osnabrueck.de
- Falls Sie Ihre Unterkunft eigenständig gefunden haben, geben Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihrem Vermieter. Der muss sie ausfüllen und unterschreiben.
- Kopie gültiger Pass
- Kopie aller Pass-Seiten mit Stempeln
- Pass oder Ausweis im Original
Studierende aus einem Nicht-EU Land ohne Visum / mit Visum, das NICHT den gesamten Aufenthalt abdeckt:
Sie melden sich bei der Ausländerbehörde an. Alles dazu finden Sie hier.
Studierende aus einem Nicht-EU Land ohne Visum / mit Visum, das NICHT den gesamten Aufenthalt abdeckt melden sich bei der Ausländerbehörde an.
Bringen Sie diese Unterlagen mit:
- ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
- Falls Sie vom Housing Service der Hochschule Osnabrück betreut werden, erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung per Mail von unseren Kolleginnen. Schreiben Sie eine Mal an housing@hs-osnabrueck.de
- Falls Sie Ihre Unterkunft eigenständig gefunden haben, geben Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihrem Vermieter. Der muss sie ausfüllen und unterschreiben.
- Kopie gültiger Pass
- Kopie aller Pass-Seiten mit Stempeln
- gültiger Nationalpass / Kopie Visum oder derzeitiger Aufenthaltstitel
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Terminbestätigung des Bürgeramtes für die Anmeldung
- Nachweis zu Ihrem Lebensunterhalt (Kontoauszüge, Verpflichtungserklärung, Stipendienbescheinigung, Sperrkonto, ...)
Sie können per E-Mail einen Termin machen: abh@osnabrueck.de
Oder Sie kontaktieren direkt Ihre Sachbearbeitung. Die Zuteilung der Sachbearbeitung ist nach Nachnamen der Antragsteller*innen geregelt: Sie finden Ihre Sachbearbeitung hier.
In Ihrer Mail sollten Sie schon folgende Dokumente als PDF schicken:
- gültiger Nationalpass / Kopie Visum oder derzeitiger Aufenthaltstitel
- Immatrikulationsbescheinigung
- Bescheinigung über die voraussichtliche Studiendauer (erst ab dem 4. Semester)
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Finanzierungsnachweis, in der Regel Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Mietvertrag oder Einzugsbestätigung des Vermieters
Schicken Sie unbedingt alle Unterlagen an die Ausländerbehörde. Denn: Sollte der Aufenthaltstitel in der Zwischenzeit ablaufen, gilt die vom Antragsteller gesendete E-Mail als fristwahrende Antragstellung. Dieses gilt auch für die Wahrung von Meldefristen nach dem Bundesmeldegesetz.
Fragen zur Krankenversicherung
In den meisten Fällen werden ausländische Krankenversicherungen in Deutschland nicht anerkannt. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist aber notwendig für die Einschreibung an einer deutschen Hochschule.
Machen Sie sich deshalb schon jetzt Gedanken über mögliche gesetzliche Krankenkassen. Hier sind unsere Tipps dazu:
Sie sind unter 30 Jahre alt?
Dann profitieren Sie von einem besonders günstigen Studierendentarif. Er kostet etwa 110 Euro im Monat. Mehr Informationen über gesetzliche Krankenversicherungen finden Sie beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV). Auf dieser Seite gibt es auch einen Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen.
Sie sind 30 Jahre oder älter?
Für Sie gilt der normale Tarif der Krankenkassen, auch wenn Sie noch studieren. Eine private Krankenversicherung könnte in diesem Fall für Sie günstiger sein. Das Deutsche Studierendenwerk empfiehlt die VELA mit dem Tarif VELA Optimal.
Wir empfehlen, eine gesetzliche Krankenversicherung zum Studierendentarif abzuschließen.
Ja, es gibt günstigere private Krankenversicherungen. Diese Krankenversicherungen umfassen aber nicht den Versicherungsschutz, den Sie brauchen. Es kann auch sein, dass Ihre Versicherung dann nicht von der Ausländerbehörde anerkannt wird.
Wichtig:
Wenn man einmal in der privaten Krankenversicherung ist, kann man während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Lassen Sie sich also nicht von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien.
Nach dem 30. Geburtstag kann man sich nicht mehr im günstigen Studierendentarif der gesetzlichen Krankenkassen versichern. Sie haben die Möglichkeit, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern – das ist aber sehr teuer.
Das Deutsche Studierendenwerk empfiehlt die VELA Optima, da hier der Leistungsumfang ähnlich gut ist wie bei einer gesetzlichen Versicherung.
Fragen zu Nebentätigkeiten
Studierende aus einem EU-Land, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz dürfen unter den gleichen Bedingungen wie deutsche Studierende jede Arbeit aufnehmen. Das sind 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit und 182 Kalendertage (26 Wochen) innerhalb eines Beschäftigungsjahres in der vorlesungsfreien Zeit.
Internationale Studierende aus Drittstaaten dürfen in Deutschland 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr arbeiten. Außer: Sie haben einen Job als Studentische Hilfskraft (siehe hier). Außerdem sind Beschäftigungen mit bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. Eine Zustimmung der Ausländerbehörde ist in diesen Fällen nicht nötig. Wenn Sie allerdings eine selbstständige Tätigkeit ausüben wollen, muss die Ausländerbehörde das erlauben.
Werkstudenten profitieren vom sogenannten Werkstudentenprivileg und sind von fast allen steuerlichen Pflichten befreit.
Im Gegensatz dazu ist ein Minijob einfach nur ein Nebenjob, in dem man maximal 538 Euro (Stand: 2024) pro Monat verdient.
Studentische Hilfskraftjobs fallen nicht unter die 140 volle oder 280 halbe Tagen-Regelung!
Bei einem Vollzeitjob arbeitet man je nach Arbeitgeber 35 bis 40 Stunden in der Woche. Als Vollzeit-Studierende dürfen Sie keinen Vollzeitjob annehmen.
Sie benötigen für eine freiberufliche Arbeit immer die Zustimmung der Ausländerbehörde. Hier fragen Sie bei Ihrer Sachbearbeitung direkt nach.
Die Identifikationsnummer wird auch Steuer-ID oder StID genannt. Sie wird Ihnen per Post geschickt, sobald Sie sich bei der Stadt Osnabrück registriert haben.
Das Finanzamt für Steuern schickt Ihnen die StID innerhalb von 2-3 Wochen an die Adresse, mit der Sie in Deutschland/Osnabrück gemeldet sind. Oft sogar schon innerhalb einer Woche. Wenn Sie die StID nach diesen 3 Wochen nicht erhalten oder verloren haben, können Sie das Finanzamt kontaktieren und Ihre StID neu anfordern.
Wenn Sie als internationale Studierende in Deutschland arbeiten, müssen Sie Einkommenssteuer bezahlen. Denn es gilt: Einkommensteuerpflichtig ist jeder, der in der Deutschland Einkommen erwirtschaftet.
Für Sie gelten also dieselben Regeln wie für deutsche Arbeitnehmer.
Wenn Sie eine Steuererklärung machen müssen, haben wir hier Tipps für Sie:
Ratgeber für Steuern
Kostenfreie Rechtsberatung des AStA (Allgemeinen Studierendenausschuss)
Fragen zum Bankkonto
Ein Girokonto ist für internationale Studierende in der Regel kostenfrei.
Fragen zur Wohnungssuche
Wir haben verschiedene Studentenwohnheime in der Stadt. Die Miete dort ist günstig und die Anbindung ist gut. Alle Infos dazu finden Sie hier.
Wichtig: Sie können sich auch ohne Immatrikulationsbescheinigung für ein Zimmer bewerben. Machen Sie das unbedingt, um ihre Chance zu erhöhen!
Falls Sie nicht in einem Studentenwohnheim wohnen möchten, haben wir hier eine Liste mit Links für Sie, die Ihnen bei der Wohnungssuche helfen:
https://www.hs-osnabrueck.de/studium/studierendenleben/wohnen/
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-osnabrueck/wohnung/k0l3117
https://www.uni-osnabrueck.de/studieninteressierte/leben-in-osnabrueck/wohnen/
https://zweitraum-osnabrueck.de/mitwohnzentrale-osnabrueck-mieten.html
https://www.schwarzesbrett.uni-osnabrueck.de/index.php
Allgemein ist Osnabrück sehr sicher zum Wohnen und nicht sehr groß im Vergleich mit anderen Städten. Auch wenn ein Zimmer nicht zentral gelegen ist, können Sie mit dem Bus oder dem Fahrrad in 30 bis maximal 40 Minuten zu Ihren Kursen kommen.
Wir empfehlen bei der Wohnungssuche die Stadtteile Wüste, Sonnenhügel, Haste und Dodesheide.
Wir empfehlen auch Pye, Lüstringen, Nahne und Voxtrup. Diese sind jedoch am Rand der Stadt.
Was wir nicht empfehlen: Wohnungen nahe dem Bahnhof und in der Johannisstraße.
Fragen zum Rundfunkbeitrag
Auf der Webseite des Rundfunkbeitrag gibt es ausführliche Informationen, sogar in anderen Sprachen: https://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html
Wenn man als Student*in in einer WG lebt, übernimmt eine Person die Zahlung und die anderen WG-Mitglieder zahlen ihren Beitrag an diese Person. Sie teilen sich also den Rundfunkbeitrag.
Fragen zum Studium
Das geht! Unsere Studierenden vernetzen sich in einer WhatsApp-Gruppe miteinander. Schreiben Sie uns an international@hs-osnabrueck.de und Sie werden in die Gruppe hinzugefügt.
Dort können Sie anderen Studierenden Ihre Fragen stellen und schon mal ein paar Leute kennenlernen.
Wir bieten verschiedene Stipendien an, die Sie bei Ihrem Studium in Deutschland unterstützen. Außerdem hat der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Angebote für Stipendien, auf die Sie sich ebenfalls bewerben können.
Eine Liste mit Stipendien, die für Sie interessant sein könnten, finden Sie hier.