Finanzierung
PROMOS-Förderung
PROMOS-Stipendien
Die Hochschule Osnabrück vergibt Stipendien für Auslandsaufenthalte. Diese Stipendien werden finanziert aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) im Rahmen des PROMOS-Programms unter Voraussetzung der Mittelzusage.
Auf dieser Seite finden Sie allgemein geltende Informationen sowie weiterführende Hinweise zu den drei Förderlinien der PROMOS-Stipendien.
Verfolgen Sie hier die Studentin Lea bei ihrer Reportage über das PROMOS-Stipendienprogramm
Voraussetzungen, Fristen und weitere Informationen
Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die PROMOS-Förderung der Hochschule Osnabrück.
Es können sich alle Studierende der Hochschule Osnabrück bewerben, die einen Bachelor- oder Masterabschluss an der Hochschule Osnabrück anstreben.
Die folgenden Förderbedingungen stehen in Ergänzung der speziellen Bedingungen der verschiedenen Förderlinien.
- Eine Förderung für Auslandsaufenthalte im Heimatland sind ausgeschlossen.
- Der Auslandsaufenthalt muss studiengangsbezogen sein, die Anrechnung von Studienleistungen ist jedoch nicht verpflichtend.
- Die Mobilitätspauschale der Fakultäten/Departments kann nicht parallel in Anspruch genommen werden.
- Die Höhe und der Zeitraum der PROMOS-finanzierten Stipendien werden nach den vom DAAD aufgestellten Richtlinien für das PROMOS-Programm bemessen. Auf Grund der begrenzten Mittel kann es zu Teilförderungen des Aufenthaltes kommen. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise bei einem 4-monatigen Aufenthalt nur für 2 Monate ein Teilstipendium bewilligt werden kann. Auch kann es vorkommen, dass nur die Reisekostenpauschale oder nur die monatlichen Teilstipendien bewilligt werden.
- Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zur Bewerbungsfrist vollständig im Portal Mobility Online hochgeladen werden, bzw. das Gutachten von der Gutachter*in direkt an das CIM geschickt worden sein.
Die nächste Bewerbungsphase ist von Mitte Oktober bis zum 15.11.2024. Alle Studierenden, die von Januar bis Juni 2025 ihren Auslandsaufenthalt starten wollen, können sich dann hier bewerben. Es werden nur vollständige Bewerbungen mit den richtigen Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.
Hinweis:
Der Promos-Beirat, bestehend aus den Auslandsbeauftragten der Fakultäten, bestätigt bzw. beschließt jährlich die Stipendienausschreibung. Eventuelle wesentliche Änderungen, z. B. Art der Förderung und Förderumfang, treten in der Regel immer zu Beginn des akademischen Jahres in Kraft, also mit Beginn des Wintersemesters. Änderungen werden rechtzeitig hier veröffentlicht.
Die Bewerbung erfolgt über das Portal Mobility Online.
Bitte füllen Sie dort das Bewerbungsformular aus und laden Sie nach der Registrierung alle erforderlichen Dokumente hoch. Das Gutachten soll von dem/r Gutachter*in per (Haus-)Post oder per E-Mail an Alina Musielak gesendet werden. Von jeder*m Bewerber*in wird nur ein Gutachten benötigt. Sollten mehrere Gutachten eingehen, wird nur das Gutachten berücksichtigt, das als erstes eingegangen ist. Es werden nur vollständige Bewerbungen mit den richtigen Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.
Ca. 6 Wochen nach Bewerbungsfrist erhalten Sie schriftlich Bescheid über das Auswahlergebnis.
Kriterien für die Auswahl sind der Notenspiegel (Notendurchschnitt, Creditanzahl, Fehlversuche), das Gutachten sowie das Kriterium "besondere Lebensumstände". Anhand dieser Kriterien wird eine Rangliste erstellt, die die Grundlage für die Bewilligungen darstellt.
Auswahlkriterium „besondere Lebensumstände“:
Sollten die Voraussetzungen für mehrere Kriterien erfüllt sein, kann nur eine geltend gemacht werden. Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenwörtliche Erklärung ein. Diese wird Ihnen über Mobility Online zur Verfügung gestellt.
- Studierende mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr
- Eltern, die mit Kind(ern) ins Ausland reisen
- Studierende mit einer nachgewiesenen chronischen Erkrankung
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus, sog. Erstakademiker/innen, bedeutet, wenn beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss an einer Hochschule verfügen.
- Erwerbstätige Studierende, bei denen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die Tätigkeit muss mindestens sechs Monate regelmäßig und ohne Unterbrechung zwischen dem 1.2. (oder früher) des gleichen Jahres für das Wintersemester und 1.6.(oder früher) des vorherigen Jahres für das Sommersemester und dem Zeitpunkt der Ausreise ausgeübt worden sein.
- Das monatliche Netto-Einkommen liegt über 450 € und unter 850 € (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
- Die Tätigkeit wird nicht in Selbstständigkeit ausgeübt.
- Studierende in Studiengängen, bei denen ein festes Gehalt gezahlt wird (z.B. duale Studiengänge) sind ausgenommen.
- Die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.)
- Studierende mit Migrationshintergrund trifft zu, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.
- Studierende mit Fluchthintergrund trifft zu, wenn Studierende alleine oder gemeinsam mit ihren Familien oder Verwandten vor Verfolgung, Krieg und Terror nach Deutschland geflohen.
Für Stipendiat/innen mit Behinderung können zusätzliche Mittel beantragt werden, Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere Träger keine Unterstützung gewähren. Zusätzlich ist ein Nachweis über den jeweiligen Behinderungsgrad (mind. 50 Prozent) vorzulegen. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit dem Center for International Mobility (CIM) auf.
Eine Mehrfachförderung innerhalb eines angestrebten Studienabschlusses ist ausgeschlossen.
Promos-Stipendiaten aus einem Bachelor-Programm der Hochschule Osnabrück können sich als Masterstudierende der Hochschule Osnabrück erneut bewerben. Eine Förderung erfolgt jedoch nur, wenn ausreichende Mittel vorhanden sind, d.h. alle anderen BewerberInnen vorher gefördert wurden.
Mit der Zusage zur PROMOS-Förderung verpflichten Sie sich nach Ende des Förderzeitraums folgende Unterlagen, mit folgender Frist einzureichen:
- Confirmation of Stay (1 Monat nach Förderdauer)
- Einen Bericht für das CIM und einen Bericht für den DAAD (1 Monat nach Förderdauer)
- Eine Vorlage für die Berichte haben Sie in der Zusagemail erhalten
- Beispielfall: Sie werden vom 15.01. - 14.03. gefördert, dann haben Sie bis zum 14.04. Zeit, um den Bericht einzureichen
- Transcript of Records (2 Monate nach Abschluss des Auslandssemesters)
Wenn Sie die genannten Unterlagen zu spät einreichen, kann es sein, dass wir die Fördermittel von Ihnen zurückfordern müssen.
Förderlinie I: Semesterstipendien für Studienaufenthalte weltweit
Gefördert werden Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Absolvierens eines einsemestrigen Studiums an einer ausländischen Hochschule.
Der Förderzeitraum beträgt höchstens drei Monate. Durch das Stipendium werden monatliche Teilraten und ggf. ein einmaliger Reisekostenzuschuss je nach Land gedeckt. Im Folgenden finden Sie länderspezifische Informationen zu den PROMOS-Fördersätzen 2025. Studiengebühren werden nicht übernommen
Wenn Auslandsaufenthalte verlängert werden, zum Beispiel um ein weiteres Semester oder eine Abschlussarbeit nach dem Praktikum, und im ersten Teil des Auslandsaufenthalts eine Förderung durch PROMOS oder andere Förderquellen erfolgte, wird keine Reisekostenpauschale gezahlt. Wurde der erste Teil des Auslandsaufenthalts nicht gefördert, wird maximal die Hälfte der Reisekostenpauschale für die Rückreise gewährt.
Als zusätzliche Fördervoraussetzung wird ein schriftliches Learning Agreement über die im Ausland zu erbringenden Studienleistungen vorab und verbindlich mit der Fakutlät/Insitut abgeschlossen. Mögliche Änderungen nach Studienantritt an der Gasthochschule werden mit der Fakultät/Institut schriftlich vorgenommen. Das Learning Agreement im Bachelor muss mindestens 20 ECTS und im Master mindestens 18 ECTS umfassen.
Wer kann sich bewerben?
Studierende, die an der Hochschule Osnabrück in Bachelor- und Masterstudiengängen immatrikuliert sind und einen Studienabschluss an der Hochschule Osnabrück anstreben.
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsformular - Bitte füllen Sie dieses aus. Die nachfolgenden Unterlagen können Sie mit Ausnahme des Gutachtens im Portal Mobility Online hochladen.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Leistungsübersicht über alle Leistungen (Noten, Credits, Fehlversuche, Datum eines jeden Prüfungseintrags), nicht älter als vier Wochen (gerechnet vom Zeitpunkt der Bewerbungsfrist). Achtung: Manche Auszüge aus dem Ilias-Portal enthalten nicht alle obig genannten, notwendigen Angaben und können nicht akzeptiert werden.
- Modulübersicht mit Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote ( zu finden im Ilias Portal unter: eCampus>Studienservice>Dokumente>SelfService Dokumente>linke Seite Modulübersicht (Masterbewerbung) mit Durchschnittsnote)
- Gutachten von nur einem/r Professor/in oder Lehrkraft für besondere Aufgaben der Hochschule Osnabrück (auf Formblatt). Gutachten von Lehrbeauftragten können nicht akzeptiert werden. Im Zweifelsfall können Sie die Kategorie über die Personensuche überprüfen. Etwaige zweite Gutachten und ausformulierte Gutachten werden nicht berücksichtigt. Es wird nur das Formblatt akzeptiert. Die erste Seite des Formblatts dient dem/der GutachterIn als Informationshintergrund und muss nicht bei der Bewerbung eingereicht werden. Die zweite Seite des Formblatts sollte vom/von der Gutachter/in vollständig ausgefüllt sein. Im eigenen Interesse sollte der Studierende dem/der Gutachter/in ein umfassendes Bild zum Auslandsvorhaben liefern, damit alle Angaben gemacht/Punkte bewertet werden können. Das Gutachten soll vom Lehrenden direkt an das Center for International Mobility (CIM) geschickt werden.
- Nachweis der Sprachkenntnisse des Ziellandes bzw. der Sprache, in der gelehrt wird (mindestens Niveau B1). Sofern das Niveau nicht aus dem Notenspiegel hervorgeht, können Sie uns das DAAD-Sprachzeugnis einreichen, das Sie bitte von einem/r Sprachdozent/in ausfüllen lassen. Der Einstufungstest, der von der Hochschule zur Zuordnung zu einem Englisch-Kursniveau angeboten wird, kann nicht akzeptiert werden, da er i.d.R. ohne Aufsicht abgelegt wird.
- Studienplan - Listen Sie bitte die Vorlesungen auf, die Sie an der Gasthochschule absolvieren werden und begründen Sie Ihre Auswahl. Eine Kopie des Learning Agreements kann dafür verwendet werden.
Mit der Bewerbungsphase für Aufenthalte von Januar bis Juni 2021 wird kein Motivationsschreiben mehr benötigt.
- Die gleichzeitige Inanspruchnahme eines ERASMUS- und eines PROMOS-Stipendiums ist ausgeschlossen. Bei bestehenden ERASMUS-Kooperationen mit ausländischen Hochschulen ist eine Förderung von Semesterstipendien in diesen Fachbereichen im Rahmen von PROMOS grundsätzlich nicht möglich. Besteht eine Kooperation allerdings nur für einen bestimmten Fachbereich, so ist eine Förderung durch PROMOS für einen anderen Fachbereich ausnahmsweise möglich. Ausnahmsweise ist auch eine Förderung möglich, wenn das ERASMUS-Kontingent eines Fachbereichs ausgeschöpft ist, also im Rahmen des ERASMUS-Vertrags mit der Zielhochschule keine ERASMUS-Plätze mehr zur Verfügung stehen. Ist für Studierende ein weiterer ERASMUS-Aufenthalt aufgrund einer vorherigen ERASMUS-Förderung ausgeschlossen, ist eine Förderung durch PROMOS möglich.
- PROMOS-Stipendien werden nicht gewährt, wenn für den Förderzweck "Auslandsaufenthalt" von anderen Stipendiengebern/Förderern finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen werden kann. Dazu gehören auch die ggf. von den Fakultäten vergebenen Mobilitätspauschalen.
- Studierende, die während ihres Auslandsaufenthalts gleichzeitig Auslands Bafög erhalten, erhalten kein PROMOS-Aufstockungsstipendium sondern die länderspezifische PROMOS-Teilstipendienrate. Diese Regelung wird notwendig, da die BAföG-Neuregelung keine Aufstockungsstipendien mehr vorsieht, sondern lediglich eine Anrechnungsfreiheit bis zu einer Höhe von 300 Euro. Darüberhinausgehende Förderungen auf eventuell bezogene Auslands-BAföG-Leistungen werden angerechnet. Reisekostenpauschalen werden bei Bezug von Auslands-BAföG nicht gewährt.
- DAAD-Individualstipendien und die PROMOS-Förderungen dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
- Das Deutschlandstipendium wird nicht auf das PROMOS-Stipendium angerechnet und darf parallel bezogen werden.
Förderlinie II: Stipendien für Abschlussarbeiten weltweit
Die Förderlinie für Stipendien für Abschlussarbeiten weltweit unterteilt sich in zwei Förderungsgrundlagen. Einerseits können Stipendien für die Anfertigung von Abschlussarbeiten weltweit vergeben werden. Andererseits können Studierende von Teilzeitstudiengängen Fahrtkostenzuschüsse für Kurzaufenthalte zur Vorbereitung von Abschlussarbeiten weltweit erhalten.
Stipendien für die Anfertigung von Abschlussarbeiten weltweit
Gefördert werden ein- bis dreimonatige Auslandsaufenthalte weltweit, die ausschließlich der Vorbereitung oder Anfertigung von Bachelor- oder Master-Abschlussarbeiten dienen.Es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht.
Der Förderzeitraum beträgt ein bis drei Monate. Im Förderumfang sind monatliche Teilstipendienraten und eine einmalige Reisekostenpauschale je nach Land enthalten. Im Folgenden finden Sie länderspezifische Informationen zu den PROMOS-Fördersätzen 2025. Ggf. anfallende Studiengebühren können nicht übernommen werden
Wenn Auslandsaufenthalte verlängert werden, z. B. um ein weiteres Semester oder eine Abschlussarbeit nach dem Praktikum, und im ersten Teil des Auslandsaufenthalts eine Förderung durch PROMOS oder andere Förderquellen erfolgte, wird keine Reisekostenpauschale gezahlt. Wurder der erste Teil des Auslandsaufenthalts nicht gefördert, wird max. die Hälfte der Reisekostenpauschale für die Rückreise gewährt.
Wer kann sich bewerben?
Studierende, die an der Hochschule Osnabrück in Bachelor- oder Masterstudiengängen immatrikuliert sind.
Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungsformular - Für die nächste Bewerbungsfrist wird das Online-Bewerbungsformular vier Wochen vorher freigeschaltet. Bitte füllen Sie dieses aus. Die nachfolgenden Unterlagen können Sie mit Ausnahme des Gutachtens im Portal Mobility Online hochladen.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Leistungsübersicht über alle Leistungen (Noten, Credits, Fehlversuche, Datum eines jeden Prüfungseintrags), nicht älter als vier Wochen (gerechnet vom Zeitpunkt der Bewerbungsfrist). Achtung: Manche Auszüge aus dem Ilias-Portal enthalten nicht alle o.g. notwendigen Angaben und können nicht akzeptiert werden.
- Modulübersicht mit Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote ( zu finden im Ilias-Portal unter: eCampus>Studienservice>Dokumente>SelfService Dokumente>linke Seite Modulübersicht (Masterbewerbung) mit Durchschnittsnote)
- Gutachten von nur einem/r Professor/in oder Lehrkraft für besondere Aufgaben der Hochschule Osnabrück (möglichst von dem-/derjenigen, der/die die Abschlussarbeit vergibt und betreut) auf Formblatt. Gutachten von Lehrbeauftragten können nicht akzeptiert werden. Im Zweifelsfall können Sie die Kategorie über die Personensuche überprüfen. Etwaige zweite Gutachten und ausformulierte Gutachten werden nicht berücksichtigt. Es wird nur das Formblatt akzeptiert. Die erste Seite des Formblatts dient dem/der Gutachter/in als Informationshintergrund und muss nicht bei der Bewerbung eingereicht werden. Die zweite Seite des Formblatts sollte vom/von der Gutachter/in vollständig ausgefüllt sein. Im eigenen Interesse sollte der Studierende dem/der Gutachter/in ein umfassendes Bild vom Auslandsvorhaben liefern, damit alle Angaben gemacht/Punkte bewertet werden können. Das Gutachten soll vom Lehrenden direkt an das Center for International Mobility (CIM) gesendet werden.
- Nachweis der Sprachkenntnisse des Ziellandes bzw. der Sprache, in der betreut wird (mindestens Niveau B1). Sofern das Niveau nicht aus dem Notenspiegel hervorgeht, reichen Sie bitte das DAAD-Sprachzeugnis ein, das Sie von einem/r Sprachdozenten/in ausstellen lassen können. Der Einstufungstest, der von der Hochschule zur Zuordnung zu einem Englisch-Kursniveau angeboten wird, kann nicht akzeptiert werden, da er i.d.R. ohne Aufsicht abgelegt wird.
- Schriftliche Betreuungszusage der Kontaktperson im Ausland. Diese Zusage kann bis zu acht Wochen vor dem Beginn des Auslandsvorhaben nachgereicht werden. Bei späterem Eingang erfolgt keine Förderung. Die Betreuungszusage muss die Betreuungsdauer (von bis) enthalten.
- Formlose schriftliche Betreuungszusage des/der hiesigen 1. Prüfer/in mit Angabe des voraussichtlichen Abschlussarbeitsthemas
- Detaillierter Zeitplan
- Bei Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, muss der entsprechende Studiengang das Vorhaben uneingeschränkt unterstützen. Der/die betreuende Dozent/in an der HS OS sollte dies formlos bestätigen.
Mit der Bewerbungsphase für Aufenthalte von Januar bis Juni 2021 wird kein Motivationsschreiben mehr benötigt.
- Die gleichzeitige Inanspruchnahme eines ERASMUS- und eines PROMOS-Stipendiums ist ausgeschlossen. Bei bestehenden ERASMUS-Kooperationen mit ausländischen Hochschulen ist eine Förderung von Semesterstipendien in diesen Fachbereichen im Rahmen von PROMOS grundsätzlich nicht möglich. Besteht eine Kooperation allerdings nur für einen bestimmten Fachbereich, so ist eine Förderung durch PROMOS für einen anderen Fachbereich ausnahmsweise möglich. Ausnahmsweise ist auch eine Förderung möglich, wenn das ERASMUS-Kontingent eines Fachbereichs ausgeschöpft ist, also im Rahmen des ERASMUS-Vertrags mit der Zielhochschule keine ERASMUS-Plätze mehr zur Verfügung stehen. Ist für Studierende ein weiterer ERASMUS-Aufenthalt aufgrund einer vorherigen ERASMUS-Förderung ausgeschlossen, ist eine Förderung durch PROMOS möglich.
- PROMOS-Stipendien werden nicht gewährt, wenn für den Förderzweck "Auslandsaufenthalt" von anderen Stipendiengebern/Förderern finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen werden kann. Dazu gehören auch die ggf. von den Fakultäten vergebenen Mobilitätspauschalen.
- Studierende, die während ihres Auslandsaufenthalts gleichzeitig Auslands Bafög erhalten, erhalten kein PROMOS-Aufstockungsstipendium sondern die länderspezifische PROMOS-Teilstipendienrate. Diese Regelung wird notwendig, da die BAföG-Neuregelung keine Aufstockungsstipendien mehr vorsieht, sondern lediglich eine Anrechnungsfreiheit bis zu einer Höhe von 300 Euro. Darüber hinausgehende Förderungen auf eventuell bezogene Auslands-BAföG-Leistungen werden angerechnet. Reisekostenpauschalen werden bei Bezug von Auslands-BAföG nicht gewährt.
- DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Fahrtkostenzuschüsse für Kurzaufenthalte zur Vorbereitung von Abschlussarbeiten
Gefördert werden ein- bis vierwöchige Auslandsaufenthalte weltweit, die der Vorbereitung der Bachelor- oder Masterabschlussarbeiten dienen. Dieses Stipendium steht nur Studierenden von Teilzeitstudiengängen zur Verfügung.
Der Förderzeitraum beträgt eine bis vier Wochen. Der Förderumfang beinhaltet einen einmaligen Reisekostenzuschuss ("Teilstipendium Mobilität") je nach Land.
Wer kann sich bewerben?
Studierende, die an der Hochschule Osnabrück in Bachelor- oder Masterstudiengängen immatrikuliert sind; Schwerpunkt liegt hier auf Studierende in berufsbegleitenden Teilzeit-Studiengängen
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsformular - Bitte füllen Sie dieses aus. Die nachfolgenden Unterlagen können Sie mit Ausnahme des Gutachtens im Portal Mobility Online hochladen.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Leistungsübersicht über alle Leistungen (Noten, Credits, Fehlversuche, Datum) aus dem Ilias-Portal in deutsch, nicht älter als vier Wochen
- Modulübersicht mit Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote ( zu finden im Ilias-Portal unter: eCampus>Studienservice>Dokumente>SelfService Dokumente>linke Seite Modulübersicht (Masterbewerbung) mit Durchschnittsnote)
- Gutachten von nur einem/r Professor/in oder Lehrkraft für besondere Aufgaben der Hochschule Osnabrück (möglichst von dem-/derjenigen, der/die die Abschlussarbeit vergibt und betreut; auf Formblatt). Gutachten von Lehrbeauftragten können nicht akzeptiert werden. Im Zweifelsfall können Sie die Kategorie über die Personensuche überprüfen. Das Gutachten soll vom Lehrenden direkt an das Center for International Mobility (CIM) geschickt werden.
- Nachweis der Sprachkenntnisse des Ziellandes bzw. der Sprache, in der betreut wird (mindestens Niveau B1). Sollte das Sprachniveau nicht aus Ihrem Notenspiegel hervorgehen, reichen Sie bitte das DAAD-Sprachzeugnis ein, das Sie von einem/r Sprachdozenten/in ausfüllen lassen können. Der Einstufungstest, der von der Hochschule zur Zuordnung zu einem Englisch-Kursniveau angeboten wird, kann nicht akzeptiert werden, da er i.d.R. ohne Aufsicht abgelegt wird.
- Schriftliche Betreuungszusage der Kontaktperson im Ausland. Diese Zusage kann bis zu acht Wochen vor Beginn des Auslandsvorhaben nachgereicht werden. Bei späterem Eingang erfolgt keine Förderung. Die Zusage muss die Betreuungsdauer (von bis) enthalten.
Mit der Bewerbungsphase für Aufenthalte von Januar bis Juni 2021 wird kein Motivationsschreiben mehr benötigt.
Dieser Fahrtkostenzuschuss wird nicht gewährt, wenn für den Auslandsaufenthalt sonstige Stipendien in Anspruch genommen werden. Dazu gehören auch die ggf. von den Fakultäten vergebenen Mobilitätspauschalen.
Förderlinien III: Förderung von Praktika
Fahrtkostenzuschüsse für Praktika außerhalb Europas
Gefördert werden Auslandsaufenthalte außerhalb des Erasmus+ Raumes (d.h. außerhalb der EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Türkei) zum Zwecke des Absolvierens eines einsemestrigen Praktikums.
Ein Praktikum wird wie folgt definiert: Das Praktikum wird in mindestens vier bis sechs Monaten in einem Unternehmen/einer Institution unter fachkundiger Leitung absolviert. Inhalt des Praktikums müssen auf den jeweiligen Studiengang berufsbezogene Tätigkeiten sein. Diese Tätigkeiten können in die Anerkennung für ein Berufspraktisches Projekt und/oder in die Abschlussarbeit einfließen.Gefördert werden Auslandsaufenthalte außerhalb Europas zum Zwecke des Absolvierens eines einsemestrigen Praktikums.
Förderfähig sind nur Praktika mit einer mindestens 4-monatigen Praktikumsdauer. Kürzere Aufenthalte werden nicht gefördert. Eine Ausnahme sind Studierende der dualen Studiengänge und der Theaterpädagogik, die eine Mindestdauer von zwei Monaten (60 Tagen) erfüllen müssen.
Der Förderumfang beinhaltet nur einen einmaligen Reisekostenzuschuss ("Teilstipendium Mobilität") je nach Land.
Wenn Auslandsandsaufenthalte verlängert werden, z. B. um ein weiteres Semester oder eine Abschlussarbeit nach dem Praktikum, und im ersten Teil des Auslandsaufenthalts eine Förderung durch PROMOS oder andere Förderquellen erfolgte, wird keine Reisekostenpauschale gezahlt. Wurde der erste Teil des Auslandsaufenthals nicht gefördert, wird max. die Hälfte der Reisekostenpauschale für die Rückreise gewährt.
Wer kann sich bewerben?
Studierende, die an der Hochschule Osnabrück in Bachelor- oder Masterstudiengängen immatrikuliert sind.
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsformular - Für die nächste Bewerbungsfrist wird das Online-Bewerbungsformular vier Wochen vorher freigeschaltet. Bitte füllen Sie dieses aus. Die nachfolgenden Unterlagen können Sie mit Ausnahme des Gutachtens im Portal Mobility Online hochladen.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Leistungsübersicht über alle Leistungen (Noten, Credits, Fehlversuche, Datum) aus dem OSCA-Portal in deutsch, nicht älter als vier Wochen
- Modulübersicht mit Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote (OSCA-Portal unter "Modulübersicht Masterbewerbung/Absolventen")
- Gutachten von nur einem/r Professor/in oder Lehrkraft für besondere Aufgaben der Hochschule Osnabrück (auf Formblatt). Das Gutachten soll vom Lehrenden direkt an das Center for International Mobility (CIM) geschickt werden. Gutachten von Lehrbeauftragten können nicht akzeptiert werden. Im Zweifelsfall können Sie die Kategorie über die Personensuche überprüfen.
- Nachweis der Sprachkenntnisse des Ziellandes bzw. der Sprache, in der betreut wird (mindestens Niveau B1). Sollte das Sprachniveau nicht aus Ihrem Notenspiegel hervorgehen, können Sie das DAAD-Sprachzeugnis einreichen, das Sie von einem/r Sprachdozenten/in ausfüllen lassen können. Der Einstufungstest, der von der Hochschule zur Zuordnung zu einem Englisch-Kursniveau angeboten wird, kann nicht akzeptiert werden, da er i.d.R. ohne Aufsicht abgelegt wird.
- Schriftliche Zusage des Praktikum Gebers, aus dem die Art der Tätigkeit, die Praktikumsdauer und ggf. das Praktikumsentgelt ersichtlich sind. Diese Zusage der aufnehmenden Einrichtung kann bis zu acht Wochen vor Praktikumsbeginn nachgereicht werden. Bei späterem Eingang erfolgt keine Förderung.
Mit der Bewerbungsphase für Aufenthalte von Januar bis Juni 2021 wird kein Motivationsschreiben mehr benötigt.
Dieser Fahrtkostenzuschuss wird nicht gewährt, wenn für den Auslandsaufenthalt Auslands-BAföG, sonstige Stipendien in Anspruch genommen werden können (mit Ausnahme des Deutschlandstipendiums) oder die Fahrtkosten vom Praktikumsgeber übernommen werden. Dazu gehören auch die ggf. von den Fakultäten vergebenen Mobilitätspauschalen.
DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Kontakt CENTER FOR INTERNATIONAL MOBILITY
Das Center for International Mobility (CIM) hilft Ihnen bei Fragen zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten und bei Bewerbungen an Hochschulen innerhalb hochschulweiter Kooperationen.
Für eine Präsenzberatung kontaktieren Sie bitte die zuständigen Mitarbeiter*innen per E-Mail oder Telefon.