Informationen zum besonderen Teil der Hochschulzugangsprüfung
Allgemein
Die Hochschulzugangsprüfung (kurz: Z-Prüfung) erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung (HZbPrüfVO) vom 17.12.2009. Zuständig ist das Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ). Informieren Sie sich dort über den gesamten Ablauf der Prüfung.
Die Hochschule Osnabrück führt für Personen, die bei uns studieren möchten, ausschließlich den besonderen Teil der Z-Prüfung (§ 5 HZbPrüfVO) im Auftrag des NLQ durch. Wir informiert über konkrete Fragen zum besonderen Teil wie z.B. die Prüfungsanforderungen, Prüfungsausschüsse sowie über Verfahren und Termine. Ansprechpartnerin ist Sonja Hemesath.
Anmeldung zur Hochschulzugangsprüfung
Die Anmeldung zur Hochschulzugangsprüfung muss jeweils bis zum 01.10. eines Jahres (für die Studienaufnahme des folgenden Wintersemesters) dirket beim NLQ erfolgen. Bei der Anmeldung müssen Sie bereits angeben, welchen Studiengang Sie bei uns studieren möchten. Daher informieren Sie sich bitte rechzeitig über die Zugangsvoraussetzungen zur Hochschulzugangsprüfung, den Ablauf der beiden Prüfungen und die Zulassungsvoraussetzungen für Ihren gewünschten Studiengang.
Anmeldung zum Besonderen Teil im Januar/Februar
Sobald wir vom NLQ die Prüflingsliste erhalten haben (bis Mitte Januar), schreiben wir Sie an und senden Ihnen ein Anmeldeformular für den besonderen Teil. Sollten Sie dieses Anmeldeformular bis Mitte Februar nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte unbedingt bei Frau Hemesath. Schicken Sie das Formular bis spätestens Ende März ausgefüllt an Frau Hemesath zurück. Beachten Sie, dass die Anmeldung erst dann wirksam wird, wenn die Bestätigung über das Bestehen des allgemeinen Teils der Z-Prüfung durch das NLQ vorliegt.
Frühzeitig Kontakt mit Prüfern aufnehmen
Wenn Sie sich für einen Studiengang oder Studienbereich an der Hochschule Osnabrück entschieden haben, nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt mit den Prüfern an der Hochschule Osnabrück auf, um die Prüfungsanforderungen im Besonderen Teil kennenzulernen und im einzelnen abzustimmen. Sie können dies schon zu Beginn des Vorbereitungskurses tun, spätestens aber bis Weihnachten. Melden Sie sich dazu bei der Geschäftsstelle für die Z-Prüfung an der Hochschule Osnabrück, Frau Hemesath. Von ihr erhalten Sie die Kontaktdaten.
Prüfungsthemen möglichst bis 30. März absprechen
Wenn Sie mit den Prüfern die Prüfungsthemen absprechen, werden diese auf einem „Themenblatt“ festgehalten, sodass sie verbindlich sind. Kalkulieren Sie eine ausreichende Vorbereitungszeit auf die Prüfung ein und stellen Sie deshalb sicher, dass die verbindliche Absprache möglichst bis 30. März abgeschlossen ist. Der Prüfer sendet das Themenblatt an die Geschäftsstelle zur weiteren Veranlassung.
Einladung zur Klausur und mündlichen Prüfung Ende April
Bis spätestens Ende April erhalten Sie eine Einladung der Geschäftsstelle zur Klausur und zur mündlichen Prüfung mit Termin, Uhrzeit, Ort, Angabe der zugelassenen Hilfsmittel u.ä.
Alternativ die Abgabe der Hausarbeit im Mai
Sollte anstelle der Klausur eine Hausarbeit mit Kolloquium vereinbart worden sein, so wird der Abgabetermin dieser Hausarbeit ebenfalls im Mai liegen (s. Themenblatt). Reichen Sie unbedingt fristgerecht die Hausarbeit in Papierform (zwei Ausdrucke) und in elektronischer Form in der Geschäftsstelle ein. Es gilt das Datum des Poststempels.
Prüfungsgespräch im Juni
Das Prüfungsgespräch (mündliche Prüfung) findet nach Begutachtung der Klausur (bzw. Hausarbeit) im Juni statt. Voraussetzung ist, dass Klausur oder Hausarbeit mit mindestens 5 Punkten bewertet wurden. Die Einladung haben Sie bereits erhalten, die Themen sind abgestimmt. Nach dem Prüfungsgespräch teilt Ihnen der Prüfungsausschuss Ihre Noten mit.
Klausur im Mai
Die Klausur findet üblicherweise im Mai statt, in der Regel in einem Umfang von drei Zeitstunden. Die Prüfungsanforderungen haben Sie bereits auf dem Themenblatt mit den Prüfern abgestimmt.
Wenn Sie von der Prüfung zurücktreten, einen Termin versäumen oder täuschen.
Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen in § 7 Abs. 2 und 3 sowie in § 8 der Verordnung.
Zeugnisse
Die Zeugnisse über die bestandene Z-Prüfung (einschließlich Besonderem Teil) erhalten Sie über das NLQ.