Studiengänge ohne oder mit Zulassungsbeschränkung
An der Hochschule Osnabrück werden sowohl zulassungsfreie als auch zulassungsbeschränkte Studiengänge angeboten.
In zulassungsfreien Studiengängen hat jede Studieninteressierte Person, die die Zugangsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Vorpraktikum, künstlerische Eignung oder Sprachvoraussetzungen) für den jeweiligen Studiengang erfüllt und einen form- und fristgerechten Antrag auf Immatrikulation stellt, einen Anspruch auf Einschreibung.
In Studiengängen, bei denen die erwartete Anzahl der Bewerbungen die Aufnahmekapazität übersteigt, besteht eine Zulassungsbeschränkung. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird nach Ende der Bewerbungsfrist, unter allen Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren anhand der festgelegten Kriterien (Kombination aus Note der Hochschulzugangsberechtigung plus ggf. weiterer Eignungskriterien) durchgeführt. Auf Basis der gebildeten Rangliste werden Zulassungen bzw. Zulassungsangebote (bei Studiengängen die über die Stiftung von Hochschulstart koordiniert werden) und Ablehnungen ausgesprochen.
Zulassungsfreie Studiengänge
Für einen Studiengang, der als zulassungsfrei gekennzeichnet ist, wird an der Hochschule Osnabrück kein Auswahlverfahren geführt.
In zulassungsfreien Studiengängen hat jede studieninteressierte Person, die die Zugangsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Vorpraktikum, künstlerische Eignung oder Sprachvoraussetzungen) für den jeweiligen Studiengang erfüllt und einen form- und fristgerechten Antrag auf Immatrikulation stellt, einen Anspruch auf Einschreibung.
Welche Studiengänge an der Hochschule Osnabrück zulassungsfrei sind und wie Sie sich einschreiben können, entnehmen Sie bitte den nachstehenden Informationen.
Neben zulassungsbeschränkten Studiengängen, für die aufgrund einer erwartet hohen Nachfrage eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht und in denen ein Auswahlverfahren durchgeführt wird, gibt es auch Studiengänge, die zulassungsfrei sind.
Für die Studienplätze in zulassungsfreien Studiengängen wird kein Auswahlverfahren durchgeführt, es erhalten alle Bewerber*innen einen Studienplatz, die die Voraussetzungen für den Zugang zum Studiengang erfüllen.
Neben der Hochschulzugangsberechtigung kann es dennoch spezielle Zugangsvoraussetzungen (wie z. B. Vorpraktika oder Sprachvoraussetzungen) geben, die für eine Einschreibung erfüllt sein müssen.
Entsprechende Informationen finden Sie auf der Seite "Bewerbung" der betreffenden Studiengänge.
Um einen Platz in einem zulassungsfreien Studiengang zu erhalten, stellen Sie einen Antrag auf Immatrikulation über das Bewerbungsportal der Hochschule Osnabrück. Im Bewerbungsportal wählen Sie den betreffenden zulassungsfreien Studiengang aus und machen dort alle Angaben zum gewünschten Studiengang, zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung oder (falls erforderlich) zu absolvierten Vorpraktika.
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Immatrikulation online abgeschickt haben, erhalten Sie ein Schreiben, mit welchem Sie für die Vervollständigung Ihres Antrags um die Einreichung weiterer Unterlagen gebeten werden.
Sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang erfüllen, wird Ihrem Antrag auf Immatrikulation entsprochen und es erfolgt eine vorläufige Immatrikulation in den Studiengang. Die Immatrikulation ist vollständig erfolgt, wenn Sie nach Aufforderung durch die Hochschule den Semesterbeitrag entrichtet und weitere erforderliche Nachweise (z. B. elektronische Krankenkassenmeldung, ggf. Nachweis über Vorpraktika) eingereicht haben. Entsprechende Dokumente werden Ihnen im Bewerbungsportal unter „Meine Dokumente“ zur Verfügung gestellt.
Die Immatrikulation ist mit der Übersendung des Studierendenausweises (Campuscard) vollzogen. Sie wird mit Beginn des jeweiligen Semesters wirksam.
Bitte beachten Sie die folgenden Fristen für Ihren Antrag auf Immatrikulation in zulassungsfreien Studiengängen der Hochschule Osnabrück.
Studiengänge, die zum Wintersemester aufnehmen: 02. Mai bis 01. September (Ausschlussfrist)
Studiengänge, die zum Sommersemester aufnehmen: November* bis 01. März (Ausschlussfrist)
*Abweichende Bewerbungs- und Anmeldetermine, insbesondere in Studiengängen mit künstlerischer Eignungsprüfung, finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.
Die Öffnung des Bewerbungsportales kann entsprechend variieren.
Sie finden das Studienangebot und Informationen zu den zulassungsfreien Studiengängen auf unserer Seite "Bewerbung".
Ein Antrag auf Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang hat keine Auswirkungen auf etwaige Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Sollten Sie allerdings noch auf eine Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Wunschstudiengang warten, empfehlen wir, zunächst das Ergebnis des Auswahlverfahrens in diesem Wunschstudiengang abzuwarten. Der Studienplatz im zulassungsfreien Studiengang ist Ihnen sicher, sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und Sie innerhalb der o.g. Frist einen Antrag über das Bewerbungsportal der Hochschule stellen.
Sofern Sie sich für die Aufnahme eines Studiums in einem zulassungsfreien Studiengang entschieden haben, können Sie frühzeitig einen Antrag auf Immatrikulation stellen und die Einschreibung durchführen. Sie sollten für die Antragstellung allerdings bereits im Besitz Ihrer Hochschulzugangsberechtigung sein.
Eine Bewerbung auf zulassungsbeschränkte und ein Antrag auf Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge ist in den nachstehenden Kombinationen möglich:
Bachelorstudium (erstes Fachsemester): Sie können sich auf bis zu drei Studiengänge in zulassungsbeschränkten Studiengängen (auch DOSV-Studiengänge) bewerben UND einen Antrag auf Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang stellen.
Bachelorstudium (höheres Fachsemester): Sie können sich an der Hochschule Osnabrück für ein Studium im höheren Fachsemester nur für einen Bachelorstudiengang bewerben.
Masterstudium (erstes Fachsemester): Sie können sich an der Hochschule Osnabrück nur für einen Masterstudiengang bewerben.
Masterstudium (höheres Fachsemester): Sie können sich an der Hochschule Osnabrück für ein Studium im höheren Fachsemester nur für einen Masterstudiengang bewerben.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
In Studiengängen, bei denen die erwartete Anzahl der Bewerbungen die Aufnahmekapazität übersteigt, besteht eine Zulassungsbeschränkung. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird nach Ende der Bewerbungsfrist, unter allen Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren anhand der festgelegten Kriterien (Kombination aus Note der Hochschulzugangsberechtigung plus ggf. weiterer Eignungskriterien) durchgeführt. Auf Basis der gebildeten Rangliste werden Zulassungen bzw. Zulassungsangebote (bei Studiengängen die über die Stiftung von Hochschulstart koordiniert werden) und Ablehnungen ausgesprochen.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird nach Ende der Bewerbungsfrist unter allen Bewerber*innen die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Auswahl wird nach Eignung (Kombination aus Note der Hochschulzugangsberechtigung bzw. Masterzugangsberechtigung plus ggf. weiterer Eignungskriterien) und, in Bachelorstudiengängen, nach Wartezeit getroffen.
Anhand der ermittelten Rangplätze werden Zulassungen bzw. Zulassungsangebote (bei Bachelor-DOSV-Studiengängen die über die Stiftung von Hochschulstart koordiniert werden) und Ablehnungen ausgesprochen.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge werden auch als NC-Studiengänge bezeichnet. Informationen zum Numerus Clausus (NC) finden Sie weiter unten.
Der Numerus Clausus (NC) stellt eine Notengrenze dar, ab der Studienbewerber*innen für einen bestimmten zulassungsbeschränkten Studiengang (i. d. R. nicht Masterstudiengänge oder künstlerische Studiengänge) zugelassen werden können. Diese Auswahlgrenzen ergeben sich abhängig von der Bewerberlage und der Aufnahmekapazität von Semester zu Semester neu. Es wird also niemals ein „NC“ im Vorhinein von der Hochschule festgesetzt.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge sind je Semester die zur Verfügung stehenden Plätze per Landesverordnung geregelt. Bewerben sich mehr Interessierte auf die für den Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass nicht jede*r Bewerber*in einen Platz für den Studiengang erhalten kann. Das Auswahlverfahren wird nach Eignung durchgeführt und richtet sich in der Regel nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder Masterzugangsberechtigung sowie ggf. zusätzlichen weiteren Kriterien.
Der NC ist dabei der Wert eines Notendurchschnitts, mit dem der letzte Platz im hochschuleigenen Auswahlverfahren im betreffenden Studiengang vergeben werden konnte.
Für abgeschlossene Bewerbungsverfahren der vorhergehenden Semester stellt die Hochschule Osnabrück Ihnen nachstehend Übersichten zu den NC-Daten zur Verfügung. Anhand dieser Übersichten können Sie sehen, mit welchem Durchschnitt die oder der letzte Bewerber*in im Verfahren des betreffenden Semesters eine Zulassung zum Studium erhalten konnte. Da, wie oben dargestellt, die NC-Werte in jedem Semester neu entstehen, können die Werte der Vorjahre jedoch nicht mehr als eine gewisse Orientierungshilfe darstellen.
Wichtige Informationen zur Bewerbung um Bachelor- und Masterstudienplätze finden Sie auf unserer Seite "Bewerbung".
Bitte beachten Sie die folgenden Fristen für Ihre Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge der Hochschule Osnabrück.
Studiengänge, die zum Wintersemester aufnehmen: 02. Mai* bis 15. Juli (Ausschlussfrist)
Studiengänge, die zum Sommersemester aufnehmen: November* bis 15. Januar (Ausschlussfrist)
*Abweichende Bewerbungs- und Anmeldetermine, insbesondere in Studiengängen mit künstlerischer Eignungsprüfung sowie in einzelnen Masterstudiengängen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge. Die Öffnung des Bewerbungsportales kann entsprechend variieren.
Sie finden das Studienangebot und Informationen zu den zulassungsbeschränkten Studiengängen auf unserer Seite "Bewerbung".
Eine Bewerbung auf zulassungsbeschränkte und ein Antrag auf Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge ist in den nachstehenden Kombinationen möglich:
Bachelorstudium (erstes Fachsemester): Sie können sich auf bis zu drei Studiengänge in zulassungsbeschränkten Studiengängen (auch DOSV-Studiengänge) bewerben UND einen Antrag auf Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang stellen.
Bachelorstudium (höheres Fachsemester): Sie können sich an der Hochschule Osnabrück für ein Studium im höheren Fachsemester nur für einen Bachelorstudiengang bewerben.
Masterstudium (erstes Fachsemester): Sie können sich an der Hochschule Osnabrück nur für einen Masterstudiengang bewerben.
Masterstudium (höheres Fachsemester): Sie können sich an der Hochschule Osnabrück für ein Studium im höheren Fachsemester nur für einen Masterstudiengang bewerben.