Finanzierung
des Studiums
Finanzierung des Studiums
Wohnen, Essen, Lernmaterialien kaufen – bei der Entscheidung für ein Studium spielt für viele die Frage nach der Finanzierung eine wichtige Rolle. An der Hochschule Osnabrück gilt für alle Studierenden zudem ein Semesterbeitrag. Davon wird unter anderem Ihr Deutschlandsemesterticket finanziert, mit dem Sie in ganz Deutschland Busse und Bahnen nutzen können. Auch die günstigen Preise in den Mensen werden dadurch ermöglicht.
Unter den folgenden Stichpunkten haben wir Tipps zur Studienfinanzierung gesammelt: von BAföG und Studienkrediten über Stipendien bis hin zu aktuellen Nebenjobs. Dazu finden Sie Informationen zu den aktuellen Semesterbeiträgen und Langzeitstudiengebühren.
Studierende an der Hochschule Osnabrück müssen für jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025 setzt sich wie folgt zusammen:
Studiengänge in Lingen und Osnabrück*:
Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro
Beitrag an das Studentenwerk: 93,- Euro
Beitrag studentische Selbstverwaltung: 13,- Euro
Deutschlandsemesterticket: 176,40 Euro**
Gesamt: 357,40 Euro (beachten Sie die Bankverbindung für die fristgerechte Rückmeldung)
*gilt nicht für die berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge "Ingenieurwesen-Maschinenbau", "Management betrieblicher Systeme", "Pflanzentechnologie in der Agrarwirtschaft", "Midwifery" (Immatrikulation ab Sommersemester 2025), "Pflegemanagement", "Pflegewissenschaft" und "Physiotherapie (berufsbegleitend)" und sowie alle nichtkonsekutiven berufsbegleitenden Masterstudiengänge; diese zahlen den um das Deutschlandsemesterticket reduzierten Betrag von 181,- Euro und / oder ggf. die gemäß Gebührenordnung des Studiengangs zusätzlich zu zahlenden Beiträge.
**= Studierende, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen G, aG, H, Gl, B oder Bl besitzen, können vor der Entrichtung des Semesterbeitrages die Befreiung des Beitrages für das Deutschlandticket im Studierendensekretariat beantragen.
Beurlaubte Studierende
Beurlaubte Studierende zahlen für das Sommersemester 2025 einen um den Verwaltungskostenbeitrag reduzierten Betrag in Höhe von:
Studiengänge mit Deutschlandsemesterticket:
Standorte Osnabrück und Lingen: 282,40 Euro
Studiengänge ohne Deutschlandsemesterticket:
Standorte Osnabrück und Lingen: 106,- Euro
Informationen zur Rückmeldung, inkl. der Bankverbindung, finden Sie hier.
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters, zum Studienguthaben und zur Langzeitstudiengebühr sowie zur Möglichkeit des Erlasses der Langzeitstudiengebühr aufgrund einer unbilligen Härte finden Sie im Intranet.
Studierende, die an einer staatlichen niedersächsischen Hochschule eingeschrieben sind, verfügen über ein sogenanntes „Studienguthaben“. Dieses Studienguthaben ergibt sich für Bachelor-Studierende aus der Regelstudienzeit des gewählten grundständigen Studiengangs zuzüglich weiterer sechs Semester. Bei einer Regelstudienzeit von 6 Semestern ergibt sich also ein Studienguthaben von 12 Semestern. Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Studiengang.
Informationen zu den Auswirkungen der aufgrund der COVID-19-Pandemie beschlossenen Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit auf die Erhebung der Langzeitstudiengebühren finden Sie in der Infothek im Intranet.
Durch Vorstudienzeiten an einer staatlichen oder staatlich geförderten Hochschule in Deutschland vermindert sich das Studienguthaben. Wenn kein Studienguthaben mehr zur Verfügung steht, werden durch die Hochschule Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester erhoben.
Das Studienguthaben wird nicht verbraucht bei
- Beurlaubung
- Betreuung eines Kindes, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Pflege eines nahen Angehörigen, wenn die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen worden ist
- Tätigkeit als gewählter Vertreter in einem Organ (ggf. auch Gremium) der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks (findet höchstens für zwei Semester Anwendung)
- Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragen (findet höchstens für zwei Semester Anwendung)
Die Langzeitstudiengebühr wird nicht erhoben bei
- Beurlaubung
- Betreuung eines Kindes im Sinne von § 25 Abs. 3 BAföG, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Pflege eines nahen Angehörigen, wenn die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen worden ist
- Absolvierung einer in der Studienordnung vorgesehenen Studienzeit im Ausland
- Absolvierung eines in der Studienordnung vorgesehenen Studiensemesters.
Detaillierte Informationen, auch zu den rechtlichen Grundlagen, haben wir im Merkblatt Studienguthaben und Langzeitstudiengebühren für Sie zusammengestellt.
Wenn bereits Langzeitstudiengebühren anfallen, können bestimmte Umstände einen Erlass der Langzeitstudiengebühr aufgrund einer unbilligen Härte rechtfertigen. Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie in der Infothek im Intranet.
Das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt Sie dabei, unabhängig von der finanziellen Situation Ihrer Familie ein Studium absolvieren zu können. Die Hälfte der BAföG-Zahlungen bekommen Sie als Zuschuss, die andere Hälfte als unverzinsliches Darlehen, das Sie in einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren zurückzahlen können.
Auf den BAföG-Seiten des Studierendenwerks Osnabrück finden sich ausführliche Informationen zum BAföG.
In der Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks Osnabrück besteht zudem die Möglichkeit sich persönlich zum BAföG beraten zu lassen.
Derzeit findet eine persönliche Beratung nur am Standort Osnabrück nach Terminvereinbarung statt. Über aktuelle Änderung informieren Sie sich bitte hier.
Außerdem bietet der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) unverbindlich eine unabhängige Beratung zum Thema BAföG an. Weitere Informationen gibt es auf der AStA-Webseite.
Der BAföG-Antrag kann bequem online gestellt werden.
Wer den Antrag in Papierform stellen möchte, erhält die Antragsformulare hier.
Kontakt Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks Osnabrück
StudiOS
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Tel : 0541 969-6310
E-Mail: bafoeg@sw-os.de (in E-Mails bitte immer angeben, ob am Standort Osnabrück oder Lingen studiert wird)
Unabhängig vom BAföG können sich Studierende in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung auch um einen Bildungskredit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Höhe von monatlich maximal 300 Euro für bis zu 24 Monate bewerben. Dabei handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen zur allgemeinen Finanzierung des Studiums oder zur Finanzierung besonderer Studienmaterialien, eines Auslandsstudiums oder -praktikums.
Bewilligt werden Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Weitere Informationen sowie die erforderlichen Formulare finden Sie auf den Seiten des BVA.
Durch die KfW-Förderbank können Studierende im Erststudium zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten zwischen 100 Euro und 650 Euro monatlich erhalten. In der Regel werden bis zu zehn Fachsemester finanziert. Alle Studierenden erhalten denselben Zinssatz, unabhängig von Studienfach oder -ort, den Noten oder dem eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.
Neben Vollzeitstudiengängen können auch Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- und Zweitstudiengänge sowie Promotionen gefördert werden.
Die Anträge für den KfW-Studienkredit werden im Online-Kreditportal bereitgestellt und über das Studentenwerk bei der KfW eingereicht. Das Studentenwerk Osnabrück bietet eine persönliche Beratung an und vermittelt KfW-Studienkredite.
Weitere Informationen rund um den Studienkredit finden Sie auf den Seiten der KfW-Förderbank.
Finanzierung durch Stipendien
Neben einer Studienfinanzierung durch BAföG eignen sich auch Stipendien hervorragend zur Finanzierung des Studiums. Je nach Ausgestaltung des Stipendiums profitieren Sie von der finanziellen und ideellen Förderung. Wir möchten Ihnen einen Überblick über ausgewählte Stipendien geben.
Um Beratung zu den einzelnen Stipendien zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Diese finden Sie unter dem beim jeweiligen Stipendium eingefügten Link (z. B. Kontaktpersonen der Begabtenförderungswerke).
Für das Deutschlandstipendium werben die Hochschulen selbständig Gelder bei Förderern (Unternehmen, Stiftungen, Privatleute usw.) ein. Die Stipendienanzahl ergibt sich also aus dem Engagement einer jeden Hochschule. Die Hochschule Osnabrück ist derzeit bundesweit beim Einwerben die erfolgreichste Fachhochschule und kann über 170 Deutschlandstipendien an eigene Studierende vergeben.
Das Deutschlandstipendium besteht aus finanzieller (300 Euro/Monat) und ideeller Förderung (z. B. Praktikumsangebote). Für ein Deutschlandstipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie überdurchschnittliche Studienleistungen erbringen und ehrenamtlich engagiert sind – z.B. in der Hochschule, in Parteien, Vereinen, Verbänden, Religionsgemeinschaften oder in karitativen Einrichtungen. Eine gegebenenfalls vorhandene besondere Bedürftigkeit ist ebenfalls in der Bewerbung darzulegen.
Da es bestimmten Fächern gewidmete Stipendien gibt, haben auch Studierende mit durchschnittlichen Noten, aber großen Engagement sowie Studierende mit „nur“ sehr guten Noten, aber geringem oder fehlendem gesellschaftlichen Engagement Chancen auf ein Deutschlandstipendium.
Die Bewerbung ist während der Bewerbungsfrist direkt bei der Hochschule einzureichen. Weitere Informationen zur Bewerbung erhalten Sie auf den Seiten des Deutschlandstipendiums.
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat in den vergangenen Jahren das Landesstipendium Niedersachsen gewährt. Die Hochschule Osnabrück konnte jeweils weit über 100 Stipendien à 500 Euro vergeben. Das Landesstipendium richtet sich an besonders begabte und engagierte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten.
Die Bewerbung ist während der Bewerbungsfrist direkt bei der Hochschule einzureichen. Weitere Informationen zur Bewerbung erhalten Sie auf den Seiten des Landesstipendiums Niedersachsen.
Die dreizehn Begabtenförderungswerke vergeben Stipendien aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das BMBF legt die Vorgaben und Höhe der Förderung fest. Die Auswahlkriterien für eine Förderung sind Begabung, Engagement und Persönlichkeit.
Das Stipendium besteht aus einer einkommensunabhängigen Studienkostenpauschale und einer einkommensabhängigen Grundförderung, die sich am BAföG orientiert. Unterschiede zwischen den Begabtenförderungswerken gibt es bei der ideellen Förderung (z. B. Seminare, Projekte).
Die Begabtenförderungswerke treffen eigenverantwortlich die Entscheidung über die Förderung sowie über etwagige Leistungs- und Eignungsüberprüfungen der Stipendiatinnen und Stipendiaten während der Förderungsdauer.
Die Begabtenförderungswerke spiegeln die Vielfalt der deutschen Gesellschaft in ihren weltanschaulichen, religiösen, politischen, wirtschafts- oder gewerkschaftsorientierten Strömungen wider.
- Avicenna-Studienwerk (muslimische Begabtenförderung)
- Cusanuswerk - Bischöfliche Studienförderung (katholisch)
- Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e.V. (jüdische Begabtenförderung)
- Evangelisches Studienwerk Villigst e.V. (evangelisch)
- Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah)
- Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FDP-nah)
- Hans-Böckler-Stiftung (gewerkschaftsnah)
- Hans-Seidel-Stiftung e.V. (CSU-nah)
- Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis-90/Die-Grünen-nah)
- Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (CDU-nah)
- Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die-Linke-nah)
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH (unternehmensnah)
- Studienstiftung des Deutschen Volkes e.V. (politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig)
Hinweise zur Bewerbung:
- Überlegen Sie sich im Vorfeld, welches Begabtenförderungswerk am besten mit Ihren Werteeinstellungen und Überzeugungen übereinstimmt. Entscheiden Sie dann, ob es sinnvoll ist, sich parallel bei mehreren Begabtenförderungswerken zu bewerben.
- Informieren Sie sich direkt bei den einzelnen Begabtenförderungswerken über die Aufnahme in die Förderung und die genaue Gestaltung der Stipendien.
- Gestalten Sie Ihre Bewerbung entsprechend der gegebenen Hinweise.
- Reichen Sie Ihre Bewerbung direkt bei dem jeweiligen Begabtenförderungswerk ein.
- Weitere Informationen erhalten Sie auf den StipendiumPlus-Seiten.
Für Studierende mit Berufserfahrung möchten wir besonders auf das Aufstiegsstipendium des BMBF hinweisen (Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitendes Studium).
Die Stiftung Stahlwerk Georgsmarienhütte fördert Stipendien in den Bereichen Ingenieurwesen und Naturwissenschaften mit den Schwerpunkten Werkstoff- und Umwelttechnik. Es können aber auch andere Studienrichtungen, wie w. B. Betriebswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaften, gefördert werden.
Auch für Auslandssemester oder Auslandspraktika gibt es zahlreiche Stipendienmöglichkeiten. Wir haben Ihnen eine Liste mit Stipendien und Fördermöglichkeiten für Ihren Auslandsaufenthalt zusammengestellt.