Staatliche Anerkennung - Berufsanerkennungsjahr

Berufsanerkennungsjahr

Die staatliche Anerkennung ist das „Gütesiegel“ für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Die Soziale Arbeit ist ein reglementierter Beruf. Dieser Berufsschutz mit seinen Bezügen zum Datenschutz, zum Tarifrecht, zum exklusiven Zugangsrecht in bestimmten Arbeitsfeldern und zum europäischen Recht wird allein durch die Vergabe der staatlichen Anerkennung erlangt.

Die Verleihung des akademischen Abschlusses und die Vergabe der staatlichen Anerkennung sind rechtssystemisch zwei getrennte Verfahren. In Niedersachsen kann grundsätzlich die Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter erhalten, wer im Anschluss an das erfolgreich absolvierte Studium Soziale Arbeit B.A. ein Berufsanerkennungsjahr absolviert (Zweiphasigkeit). An der Hochschule Osnabrück wird der Erwerb der staatlichen Anerkennung inhaltlich vom Praxisreferat Soziale Arbeit begleitet. Alle Informationen hierzu finden Sie im nachfolgenden Abschnitt und in unserem FAQ.

 

 

FAQ zum Berufsanerkennungsjahr

Wir klären häufig gestellte Fragen!

In der Orientierungs- und Planungsphase rund um das Berufsanerkennungsjahr und die staatliche Anerkennung gibt es immer wieder viele Fragen. Für das Berufsanerkennungsjahr, welches in Niedersachsen für den Erwerb der staatlichen Anerkennung erforderlich ist und in Begleitung mit der Hochschule Osnabrück absolviert werden kann, haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt und hoffen dadurch Antworten geben zu können. Es bleiben trotzdem weitere Fragen offen? Dann melden Sie sich gerne im Praxisreferat Soziale Arbeit.

Fragen im Vorfeld

Fragen zu Beginn des BAJs

Fragen während des BAJs

Fragen zum Abschluss des BAJs

Kontakt

Beratung und Koordination

Lara-Lee Terkowski
staatl. anerkannte Sozialarbeiterin M.A.
Praxisbeauftragte

Raum CF 0305
Telefon: 0541 969 - 7240
E-Mail: lara-lee.terkowski@hs-osnabrueck.de

Sprechzeiten: nach Vereinbarung per Mail

Andrea Kolchmeyer
Praxisreferat Soziale Arbeit

Raum: CF 0305
Telefon: 0541 969-2870
E-Mail: a.kolchmeyer@hs-osnabrueck.de

Sprechzeiten:
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Antragstellung und Zulassung zum Berufsanerkennungsjahr, Urkunden

Lena Schneider
Studierendensekretariat

Raum: CB 0017
Telefon: 0541 969-2934
E-Mail: l.schneider.2@hs-osnabrueck.de