Individuelle Weiterbildung
Details
Programmdetails
Die Berufsfelder Hochschulmanagement und Wissenschaftsmanagement boomen und bieten eine Vielfalt von attraktiven Beschäftigungsmöglichkeiten. Hinzu kommt, dass von Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanagern immer häufiger auch eine spezifische Qualifikation erwartet wird. Die Hochschule Osnabrück ist seit mehr als 20 Jahren das Kompetenzzentrum für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement, an dem genau diese Qualifikation vermittelt wird.
Mit der Möglichkeit, einzelne Module des MBA-Studiengangs Hochschul- und Wissenschaftsmanagement zur individuellen Weiterbildung zu belegen, bietet die Hochschule Osnabrück eine flexible Weiterbildungsoption im Rahmen einer Gasthörerschaft an. Dieses Angebot richtet sich an diejenigen Personen, die keinen vollständigen MBA-Abschluss anstreben, sondern an ausgewählten Kernkompetenzen im Wissenschaftsmanagement interessiert sind. Sofern die jeweilige Prüfung bestanden wird, erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat. Andernfalls wird eine Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme ausgestellt.
Wer Interesse am Studium einzelner Module hat, sollte zunächst den Auslastungsstatus des jeweiligen Moduls beim Studiengangkoordinator erfragen:
Studiengangkoordination
Dipl.-Kfm. (FH) Alexander Rupp
Raum: CH 0008
Caprivistrasse 30 A
49076 Osnabrück
Telefon: 0541 969-3210
E-Mail: a.rupp@hs-osnabrueck.de
Änderungen einer bereits erfolgten Modulbuchung (Storno, Reduzierung bzw. Erhöhung der belegten Modulanzahl in einem Semester) sind ausschließlich bis zu einem Monat vor Beginn der Lehrveranstaltungen möglich. Andernfalls sind die Modulgebühren in voller Höhe zu tragen.
Weiter zur Anmeldemaske (aktiv im Anmeldezeitraum für das Sommersemester vom 1. Dezember - 15. Februar und für das Wintersemester - im Zeitraum vom 1. Juni - 15. August)
Die Kosten pro Modul betragen 700 Euro. Weitere Kosten fallen nicht an. Das Teilnahmeentgelt umfasst die Bereitstellung von Lehrveranstaltungen und der Studienmaterialien, Betreuung durch die Studiengangkoordination und die Lehrenden und die Abnahme von Prüfungen.
Berufstätige können Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung (z.B. Weiterbildungsgebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten, Literaturausgaben etc.) als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme dazu dient, Kenntnisse im ausgeübten Beruf zu erhalten und zu erweitern, Aufstiegschancen zu verbessern oder sich geänderten beruflichen Anforderungen anzupassen.