Zugangsvoraussetzungen
Institut für Duale Studiengänge (Campus Lingen)
Allgemein
Grundvoraussetzungen für die Aufnahme eines dualen Studiums am Institut für Duale Studiengänge (IDS) sind der Abschluss eines Studien(kooperations)vertrages mit einem Kooperationsunternehmen sowie der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung. Diese liegt vor, wenn die Studieninteressierten die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine berufliche Vorbildung nach § 18, Absatz 4 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes besitzen. Die konkreten Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen können den jeweiligen Ordnungen der Studiengänge sowie den nachfolgenden Ausführungen entnommen werden.
Ausbildungs- und praxisintegrierende Bachelorstudiengänge
Studieninteressierte, die sich für einen der fünf ausbildungs- bzw. praxisintegrierenden Bachelorstudiengänge am IDS einschreiben möchten, müssen neben der Hochschulzugangsberechtigung zudem einen Studienvertrag mit einem anerkannten Ausbildungs-/Praxisbetrieb nachweisen können, der in einem Kooperationsverhältnis mit dem IDS steht. Das Institut arbeitet bereits mit über 500 Partnerunternehmen zusammen und stellt Studieninteressierten, die Hilfe bei der Unternehmenssuche benötigen, gerne eine entsprechende Liste zur Verfügung (Anfragen können unter Angabe der Postadresse an betreuung-ids@hs-osnabrueck.de gestellt werden). Wer bereits einen Arbeitgeber gefunden hat, der noch nicht mit dem IDS kooperiert, kann sich unter der benannten E-Mail-Adresse ebenfalls gerne an das Büro für Studierenden- und Unternehmensbetreuung wenden. Dort wird zunächst geprüft, ob eine Kooperation generell möglich ist, bevor die weiteren Details mit dem jeweiligen Unternehmen besprochen werden.
Berufsintegrierende Bachelorstudiengänge
Für den berufsintegrierenden Bachelorstudiengang am IDS müssen Studieninteressierte nicht nur über eine Hochschulzugangsberechtigung, sondern ebenfalls über eine anerkannte und fachlich der Studienrichtung entsprechende Berufsausbildung verfügen. Darüber hinaus muss ein Studienkooperationsvertrag mit einem Praxispartner vorliegen, der den bereits bestehenden Arbeitsvertrag um die Unterstützung während des dualen Studiums ergänzt. Als Weiterbildungsstudiengang konzipiert, setzt der berufsintegrierende Bachelor des IDS somit eine bestehende Berufstätigkeit voraus, während der aktuelle Arbeitgeber als Partnerunternehmen aufgenommen wird.
Berufsintegrierende Masterstudiengänge
Um ein duales Masterstudium am IDS aufnehmen zu können, werden neben der Hochschulzugangsberechtigung zudem der Abschluss eines ersten Hochschulstudiums sowie eine in der Regel einjährige Berufserfahrung benötigt. Diese muss auf dem vorangegangenen Studium aufbauen und entsprechende Anforderungen bezüglich des Aufgabenniveaus erfüllen. Auch im Falle der beiden berufsintegrierenden Master ist am IDS ein unterzeichneter Studienkooperationsvertrag mit dem aktuellen oder zukünftigen Unternehmen als Kooperationspartner einzureichen, der den bereits bestehenden Arbeitsvertrag um die Unterstützung während des dualen Studiums ergänzt. Hilfestellungen bei der Unternehmenssuche werden auch zukünftigen Masterstudierenden gerne angeboten.
Beratung und Betreuung
Neben der Unternehmensliste und Hilfe bei der Suche nach einem Kooperationsunternehmen erhalten Interessierte im Büro für Studierenden- und Unternehmensbetreuung auch Antworten auf alle weiterführenden Fragen zur Bewerbung, den Studieninhalten oder sonstigen Anliegen. Detaillierte Informationen oder Beratungstermine können Sie über unser Kontaktformular anfordern oder telefonisch unter der 0591 80098-739, per E-Mail an betreuung-ids@hs-osnabrueck.de oder per WhatsApp unter 0173 9617182 anfragen. Zudem kann auf unserer Seite zum Bewerbungsprozess dessen konkreter Ablauf für einen ausbildungs- bzw. praxisintegrierenden Bachelor am IDS eingesehen werden.