Qualitätsmerkmal Vertrauenschutz Dienstag, 10. Mai 2016

Die Ringvorlesung „Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege“ des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und der Stiftung Universität Hildesheim, machte auch Halt an der Hochschule Osnabrück. Hier referierte Prof. Dr. Christof Radewagen (l.) zum Thema „Datenschutz in Pflegefamilien“. Joachim Glaum vom Landessozialamt berichtete über die Verteilung und den Umgang mit unbegleiteten, minderjährigen Ausländern. Mit dabei auch Organisatorin Anke Kuhls von der Universität Hildesheim.

Prof. Dr. Christof Radewagen referiert auf Ringvorlesung an der Hochschule Osnabrück über Datenschutz in Pflegefamilien

(Osnabrück, 9. Mai 2016) Die Ringvorlesung „Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege“ fand in ihrer dritten Auflage erstmals auch an der Hochschule Osnabrück statt. Die Veranstalter, das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und die Stiftung Universität Hildesheim, organisieren in diesem Jahr insgesamt acht Veranstaltungen zum Thema an niedersächsischen Hochschulen und Universitäten.

Zum Aspekt „Datenschutz in Pflegefamilien“ referierte Prof. Dr. Christof Radewagen, Experte für Handlungstheorien und Methoden der Sozialen Arbeit an der Hochschule Osnabrück. An den öffentlichen Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an. „Eltern, Kinder und Jugendliche die sich rat- oder hilfesuchend an das Jugendamt wenden, gestatten dessen Mitarbeitern oft tiefe Einblicke in intimste Angelegenheiten. Sie berichten zum Beispiel von Krankheiten, Gefühlen, Ängsten und Hoffnungen, offenbaren Wünsche oder geben räumlichen Zugang in ihre persönlichsten Bereiche“, gab Radewagen zu Beginn seines Vortrags zu bedenken.

Das erfordere, so der Experte, eine an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Betroffenen orientierte Hilfe, insbesondere einer tragfähigen Vertrauensbeziehung zwischen Betroffenen und Helfern. Dieser Ansatz einer lebensweltorientierten Sozialen Arbeit werde auch im 8. Kinder- und Jugendhilfebericht postuliert.

Eine Vertrauensbeziehung könne aber nur dann entstehen, so Radewagen weiter, „wenn die Helfer taktvoll und gegenüber unbefugten Dritten verschwiegen sind.“ Die Betroffenen dürften und müssten erwarten können, dass Jugendhilfefachkräfte, denen sie sich anvertrauten, Informationen nur dann weitergäben, wenn sie das den Fachkräften erlaubten oder eine Rechtsgrundlage diese dazu befuge. „Der Vertrauensschutz ist ein Qualitätsmerkmal der Jugendhilfe und gilt ausnahmslos auch im Bereich der Vollzeitpflege.“

„Die Vollzeitpflege geht in der Diskussion oft ein bisschen unter, obwohl annähernd gleich viele Kinder in Pflegefamilien wie in Heimen untergebracht sind“, begründete Joachim Glaum vom Landessozialamt, die Notwendigkeit einer öffentlichen Ringvorlesung.

„In der Pflegekinderhilfe ist einiges passiert, aber ganz vieles ist auch noch verbesserungsbedürftig, insbesondere rechtliche Fragen sind oft nicht geklärt,“ betonte  Anke Kuhls von der Universität Hildesheim.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Christof Radewagen

Telefon: 0541 969-3963
E-Mail: c.radewagen@hs-osnabrueck.de

Von: Isabelle Diekmann