Informationen für verbeamtetes Personal / Professuren
Sie interessieren sich für eine ausgeschriebene Professur an unserer Hochschule, haben aber noch Fragen zum Berufungsverfahren, den Bewerbungsunterlagen oder der Vergütung? Nachfolgend haben wir für Sie hilfreiche Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten zusammengestellt. Sollten Sie Interesse an einer Stelle im Tarifbereich haben, dann hilft Ihnen die Seite mit Informationen für tarifliches Personal weiter.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Bewerbung!
FAQ
Um sich auf eine ausgeschriebene Professur an unserer Hochschule zu bewerben, senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte als eine zusammenhängende PDF per E-Mail an berufungen@hs-osnabrueck.de. Bitte geben Sie im Betreff die Kennziffer der ausgeschriebenen Stelle an, sodass wir Ihre Bewerbung problemlos zuordnen können.
Informationen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten können Sie hier einsehen.
Bewerbungsunterlagen sind so individuell wie Ihr Karriereweg und Ihre Persönlichkeit, aber es gibt ein paar Tipps und Hinweise, die wir mit Ihnen teilen möchten. Kurzum, Bewerbungsunterlagen enthalten typischerweise ein Anschreiben (1-2 Seiten, in denen Sie darlegen, wie Sie die Kriterien und Anforderungen der Stellenausschreibung erfüllen), einen tabellarischen Lebenslauf, eine Übersicht über Publikationen, Drittmittel und Lehrveranstaltungen sowie Zeugnisse. Detaillierte Hinweise finden Sie hier.
Berufungsverfahren sind mehrstufige, zeitaufwändige Prozesse. Hier kommen gesetzliche Anforderungen, insbesondere der Auftrag einer qualitätsgesicherten Bestenauslese, zum Tragen. Zudem prägen Professuren die Hochschule nachhaltig.
Aus Sicht der Bewerbenden beginnt das Verfahren mit der Bewerbung auf eine ausgeschriebene Professur und endet, im Idealfall, nach einem Gespräch und einer Probelehrveranstaltung mit einem Ruf, also dem Angebot, die Professur zu besetzen. Ausführlichere Informationen zu Berufungsverfahren an unserer Hochschule und den einzelnen Schritten finden Sie auf der Webseite des Berufungsmanagements.
Ja, Sie können den aktuellen Stand der laufenden Verfahren jederzeit hier einsehen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an berufungen@hs-osnabrueck.de. Bitte beachten Sie jedoch, dass im laufenden Verfahren nur sehr eingeschränkt Informationen mitgeteilt werden können.
Unsere Auswahlgespräche führen wir entweder in Präsenz an einem unserer Hochschulstandorte durch oder laden online zu einem Videogespräch per Zoom ein. Selbstverständlich erhalten Sie von uns die Adresse, Gebäude- und Raumnummer für den Präsenztermin oder den Link zum Online-Meeting.
An dem Auswahlgespräch sind in der Regel folgende Personen der Hochschule beteiligt:
- Mitglieder der Berufungskommission (interne und externe Professor*innen, ggf. weitere externe Mitglieder sowie Vertretungen der Studierendengruppe, WiMi-Gruppe sowie MTV-Gruppe)
- Gleichstellungsbeauftragte
- Ggf. Schwerbehindertenvertretung
- Berufungsmanagement
Das Gespräch kann ca. 45 Minuten bis eine Stunde dauern. In dem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, sich persönlich zu präsentieren und Fragen zur Hochschule, Fakultät, Professur, Anforderungen und Ausstattung zu klären. Über die Eckpunkte informiert Sie das Berufungsmanagement im Einladungsschreiben.
Das Format der Probelehrveranstaltung gestaltet sich von Fakultät zu Fakultät bzw. dem Institut für Musik unterschiedlich. Die Berufungskommission gibt das Format und die zu bearbeitende Thematik im Einladungsschreiben vor. Grundsätzlich geht es darum, dass die Bewerbenden in der Probelehrveranstaltung zeigen, wie ihre Lehre und Interaktion mit Studierenden sowie die Vermittlung des Fachwissens aussehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Berufungskommission erstellt nach den Auswahlgesprächen und Probelehrveranstaltungen einen Berufungsvorschlag und Berufungsbericht. Stimmen Fakultätsrat, Senat, Präsidium und Stiftungsrat dem Berufungsvorschlag zu, kann der Ruf durch den Geschäftsbereich Personal erfolgen. Die Details zur Ernennung/Einstellung werden im Rahmen von Berufungsverhandlungen mit dem Präsidenten und der Fakultätsleitung besprochen Die Einstellung neuer Professor*innen erfolgt in der Regel durch Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (§27 Nds. Hochschulgesetz). In Einzelfällen kann auch die Beschäftigung im Angestelltenverhältnis erfolgen. Weitere Informationen zum Ruf und zur Ernennung finden sie hier.
Auf der Grundlage des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes richten sich die Dienstbezüge von Professor*innen an der Hochschule Osnabrück nach der Besoldungsordnung W. Neben dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe W2 der Niedersächsischen Besoldungsordnung (NBesO) können Leistungsbezüge nach der Nds. Hochschulleistungsbezügeverordnung (NHLeistBVO) und der Richtlinie der Hochschule Osnabrück gewährt werden.
Weitere Informationen zur Besoldung erhalten Sie auf den Seiten des Nds. Landesamtes für Bezüge und Versorgung und des Hochschullehrbundes.
Alle ausgeschriebenen Professuren der Hochschule Osnabrück können Sie jederzeit auf unserer Webseite unter Stellenangebote einsehen.
Sollten Sie nicht alle Einstellungsvoraussetzungen erfüllen oder eine andere Fachrichtung vertreten, dann wenden Sie sich gerne per E-Mail unter haw-professur@hs-osnabrueck.de an uns. Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur HAW-Professur.
Weitere Informationen zur HAW-Professur an der Hochschule Osnabrück
Kontakt
Berufungsmanagement | Geschäftsbereich Personal | Beratung zur HAW-Professur |
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Anne Wensch | Sandra Sewöster | Dr. Christina Bergmann |