Informationen zur Mitteilungsverordnung (MV)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund der Änderungen der Mitteilungsverordnung (MV) zum 1. Januar 2025 derzeit keine Verdienstbescheinigungen für das Jahr 2024 erstellt werden können.
Gemäß den neuen Regelungen sind alle Mitteilungen nach der MV in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu übermitteln. Die Übermittlung der Daten für das Jahr 2024 wurde aufgrund der gesetzlichen Änderungen auf den 2. März 2026 verlängert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser neuen Fristen keine Ausnahme für eine Vorabausstellung der Verdienstbescheinigungen erfolgen kann. Die Verdienstbescheinigungen für 2024 können erst nach der vollständigen und korrekten elektronischen Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden erstellt werden.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die Umsetzung der neuen Regelungen aufgrund der kurzfristigen gesetzlichen Änderungen im letzten Jahr noch nicht vollständig softwaretechnisch realisiert werden konnte. Insbesondere ist die benötigte Schnittstelle zur elektronischen Übermittlung der Daten momentan noch in Entwicklung und wird voraussichtlich erst in den kommenden Monaten zur Verfügung stehen.
Wir bitten Sie, von Anfragen zur vorzeitigen Ausstellung der Verdienstbescheinigungen abzusehen. Diese können erst erstellt werden, sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind und alle erforderlichen Informationen vorliegen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass künftig keine Mitteilungen für Zahlungen erfolgen, deren Jahresbetrag unter der Freigrenze von 3.000 Euro liegt. Diese Zahlungen sind von der Mitteilungspflicht ausgenommen und werden daher nicht berücksichtigt.
Sobald die entsprechenden technischen Voraussetzungen erfüllt sind und alle notwendigen Daten vorliegen, werden die Verdienstbescheinigungen ohne weitere Erinnerung erstellt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für etwaige Rückfragen unter steuern@hs-osnabrueck.de selbstverständlich zur Verfügung.