Immatrikulations- und Prüfungsangelegenheiten
Immatrikulations- und Prüfungsangelegenheiten
Das Team des Studierendensekretariats berät Studieninteressierte und Studierende und weitere Mitglieder der Hochschule zu allen Fragen rund um die Themen Bewerbung und Zulassung, Einschreibung, Gebühren und Entgelte sowie zu Prüfungsangelegenheiten.
Die Mitarbeitenden der Studiengangs-Sachbearbeitung betreuen die Studierenden administrativ während des gesamten Studienverlaufs und helfen Ihnen bei Ihren Fragen gerne weiter.
Wir haben nachfolgend die wichtigsten Hinweise zu Immatrikulations- und Prüfungsangelegenheiten für Sie zusammengestellt. Weiterführende Informationen, Formulare und Anträge für immatrikulierte Studierende finden Sie in der Infothek im Intranet.
Immatrikulationsangelegenheiten
Bewerberinnen und Bewerber, die für ein Studium ab Sommersemester 2025 über das Bewerbungsportal ein Studienplatzangebot von der Hochschule Osnabrück erhalten haben, können den Platz innerhalb der im Zulassungsschreiben/Schreiben zur Immatrikulation genannten Fristen annehmen und sich online immatrikulieren.
Die Immatrikulation erfolgt ausschließlich online mit LogIn über das Bewerbungsportal der Hochschule. Im Rahmen der Online-Immatrikulation geben Sie dann die für ein Hochschulstudium erforderlichen Erklärungen ab und laden die im Zulassungsschreiben/Informationssschreiben genannten Dokumente hoch.
Auf der Seite Einschreibung- Hinweise zur online-Immatrikulation erhalten Sie Informationen zu wichtigen, durch die Hochschule in der online-Immatrikulation individuell von Ihnen abgefragten Erklärungen und Nachweisen. Diese variieren je nach Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang und den von Ihnen vorab im Bewerbungsportal gemachten Angaben.
Studierende an der Hochschule Osnabrück müssen für jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025 setzt sich wie folgt zusammen:
Studiengänge in Lingen und Osnabrück*:
Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro
Beitrag an das Studentenwerk: 93,- Euro
Beitrag studentische Selbstverwaltung: 13,- Euro
Deutschlandsemesterticket: 176,40 Euro**
Gesamt: 357,40 Euro (beachten Sie die Bankverbindung für die fristgerechte Rückmeldung)
*gilt nicht für die berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge "Ingenieurwesen-Maschinenbau", "Management betrieblicher Systeme", "Pflanzentechnologie in der Agrarwirtschaft", "Pflegemanagement", "Pflegewissenschaft" und "Physiotherapie (berufsbegleitend)" und sowie alle nichtkonsekutiven berufsbegleitenden Masterstudiengänge; diese zahlen den um das Deutschlandsemesterticket reduzierten Betrag von 181,- Euro und / oder ggf. die gemäß Gebührenordnung des Studiengangs zusätzlich zu zahlenden Beiträge.
**= Studierende, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen G, aG, H, Gl, B oder Bl besitzen, können vor der Entrichtung des Semesterbeitrages die Befreiung des Beitrages für das Deutschlandticket im Studierendensekretariat beantragen.
Beurlaubte Studierende
Beurlaubte Studierende zahlen für das Sommersemester 2025 einen um den Verwaltungskostenbeitrag reduzierten Betrag in Höhe von:
Studiengänge mit Deutschlandsemesterticket:
Standorte Osnabrück und Lingen: 282,40 Euro
Studiengänge ohne Deutschlandsemesterticket:
Standorte Osnabrück und Lingen: 106,- Euro
Informationen zur Rückmeldung, inkl. der Bankverbindung, finden Sie hier.
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters, zum Studienguthaben und zur Langzeitstudiengebühr sowie zur Möglichkeit des Erlasses der Langzeitstudiengebühr aufgrund einer unbilligen Härte finden Sie im Intranet.
Rückmeldung
Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich in folgenden Zeiträumen zurückmelden:
- 01. Mai bis 15. Juli für das Wintersemester
- 01. November bis 15. Januar für das Sommersemester
Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des aktuellen Semesterbeitrags (und gegebenenfalls der Langzeitstudiengebühren) auf folgendes Konto:
Bankverbindung
Hochschule Osnabrück
IBAN: DE90 2655 0105 0000 0787 90
BIC: NOLADE22XXX
Sparkasse Osnabrück
Verwendungszweck:
Zeile 1: HSOS und Ihre Matrikelnummer (Bitte ohne Leerzeichen) - Beispiel: HSOS1234567
Zeile 2: Ihr Name, Vorname - Beispiel: Muster, Maxi
Studierende, die an einer staatlichen niedersächsischen Hochschule eingeschrieben sind, verfügen über ein sogenanntes „Studienguthaben“. Dieses Studienguthaben ergibt sich für Bachelor-Studierende aus der Regelstudienzeit des gewählten grundständigen Studiengangs zuzüglich weiterer sechs Semester. Bei einer Regelstudienzeit von 6 Semestern ergibt sich also ein Studienguthaben von 12 Semestern. Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Studiengang.
Informationen zu den Auswirkungen der aufgrund der COVID-19-Pandemie beschlossenen Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit auf die Erhebung der Langzeitstudiengebühren finden Sie im Intranet.
Durch Vorstudienzeiten an einer staatlichen oder staatlich geförderten Hochschule in Deutschland vermindert sich das Studienguthaben. Wenn kein Studienguthaben mehr zur Verfügung steht, werden durch die Hochschule Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester erhoben.
Das Studienguthaben wird nicht verbraucht bei
- Beurlaubung
- Betreuung eines Kindes, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Pflege eines nahen Angehörigen, wenn die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen worden ist
- Tätigkeit als gewählter Vertreter in einem Organ (ggf. auch Gremium) der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks (findet höchstens für zwei Semester Anwendung)
- Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragen (findet höchstens für zwei Semester Anwendung)
Die Langzeitstudiengebühr wird nicht erhoben bei
- Beurlaubung
- Betreuung eines Kindes im Sinne von § 25 Abs. 3 BAföG, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Pflege eines nahen Angehörigen, wenn die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen worden ist
- Absolvierung einer in der Studienordnung vorgesehenen Studienzeit im Ausland
- Absolvierung eines in der Studienordnung vorgesehenen Studiensemesters.
Detaillierte Informationen, auch zu den rechtlichen Grundlagen, haben wir im Merkblatt Studienguthaben und Langzeitstudiengebühren für Sie zusammengestellt.
Wenn bereits Langzeitstudiengebühren anfallen, können bestimmte Umstände einen Erlass der Langzeitstudiengebühr aufgrund einer unbilligen Härte rechtfertigen. Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie im Intranet.
Beurlaubung
Studierende können ab dem zweiten Fachsemester für ein bis vier Semester aus wichtigem Grund beurlaubt werden (§ 10 Immatrikulationsordnung). Studien- und Prüfungsleistungen können während einer Beurlaubung grundsätzlich nicht abgelegt werden. Ausnahmen (z. B. Prüfungen bei einem freiwilligen Auslandssemester) sind in § 13 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung geregelt.
Auch im Urlaubssemester müssen sich Studierende zurückmelden, der Semesterbeitrag reduziert sich jedoch um den Verwaltungskostenbeitrag. Den aktuellen Semesterbeitrag für ein Urlaubssemester finden Sie unter dem Punkt Semesterbeitrag.
Anträge sind für das Wintersemester bis spätestens 15. Juli und für das Sommersemester bis spätestens 15. Januar schriftlich zu stellen. Weitere Informationen zur Beurlaubung erteilt das Studierendensekretariat unter E-Mail: servicedesk@hs-osnabrueck.de oder Telefon: 0541 969-7100.
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie im Intranet.
Exmatrikulation
Studierende können sich jederzeit durch einen schriftlichen Antrag über das Studierendensekretariat exmatrikulieren. Das Antragsformular finden Sie im Intranet. Die Exmatrikulation erfolgt – wenn nicht anders beantragt – in der Regel zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann nicht rückwirkend ausgesprochen werden.
Rückgabe der CampusCard, Erstattung des Semesterbeitrags
Studierende sind verpflichtet, die CampusCard bei Exmatrikulation an das Studierendensekretariat zurückzugeben. Erfolgt die Exmatrikulation vor bzw. bis innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn des Semesters, für das der Semesterbeitrag entrichtet wurde, wird dieser durch die Hochschule Osnabrück erstattet.
- Exmatrikulation zum Datum des Antragseingangs: Die CampusCard ist zusammen mit diesem Antrag an das Studierendensekretariat zurückzugeben
- Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters: Die CampusCard ist mit Ablauf des Semesters (31.08. für das Wintersemester; 28.02. für das Sommersemester) an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
- Exmatrikulation mit bestandener Abschlussprüfung: Die CampusCard ist mit Datum der letzten bestandenen Prüfung an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
Die CampusCard der Hochschule Osnabrück kann während des Studiums zugleich als Bibliotheksausweis genutzt werden. Bitte klären Sie unbedingt vor Ihrer Exmatrikulation in der Bibliothek, ob noch offene Gebühren zu begleichen oder entliehene Medien zurück zu geben sind. Wer weiterhin die Hochschulbibliothek Osnabrück nutzen möchte, kann sich gerne einen neuen Bibliotheksausweis gegen Gebühr in Höhe von € 5 ,- ausstellen lassen.
Studierende sind mit der Immatrikulation durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich auf Personenschäden, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen. Unfälle z.B. in der Freizeit sind nicht versichert. Da die Hochschule verpflichtet ist, Unfälle binnen drei Tagen nach Bekanntwerden zu melden, bitten wir Sie, Unfälle unverzüglich anzuzeigen.
Ihre Ansprechperson bei Unfällen:
Marie Bongartz
Studierendensekretariat, Gebäude AF, Raum AF 0012
Telefon: 0541 969-3139
E-Mail: m.bongartz@hs-osnabrueck.de
An der Hochschule Osnabrück eingeschriebene Studierende können anlassbezogen Änderungen ihres (Vor-)namens oder Geschlechtseintrags beantragen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Prüfungsangelegenheiten
Prüfungsanmeldung
Detaillierte Informationen zur Prüfungsanmeldung sowie dem Anmeldezeitraum finden Sie im Intranet.
Studierende müssen sich während des Prüfungsanmeldezeitraums über das Intranet zu den Prüfungen anmelden. Sie erhalten vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums eines jeden Semesters wichtige Informationen zum Anmeldeverfahren per E-Mail an Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse.
Eine gesonderte Prüfungsanmeldung gilt für das Institut für Duale Studiengänge. Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Instituts.
Weitere Informationen zur Anmeldepflicht finden Sie in § 12 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung in der aktuell veröffentlichten Fassung.
Prüfungszeitraum und Prüfungspläne
Den Prüfungszeitraum des jeweiligen Semesters entnehmen Sie bitte dem Punkt Prüfungszeiträume.
Detaillierte Prüfungspläne finden Sie nach Fakultäten geordnet im Intranet
Rücktritt von Prüfungen
Informationen zum Rücktritt von Prüfungen und weitere Regelungen des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung finden Sie ebenfalls im Intranet.
Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen
Informationen zur Anerkennung von benoteten und unbenoteten Prüfungsleistungen sowie Anrechnung von außerhochschulischer Kompetenzen finden Sie im Intranet auf den Infothekseiten des Studierendensekretariats.
Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen
Informationen zum Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung finden Sie im Intranet.
Archivierung von prüfungsbezogenem Schriftgut
Lehrende finden Informationen zur Archivierung von prüfungsbezogenem Schriftgut im Intranet.
Aus einer länger andauernden oder dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung resultieren für Studierende konkrete Nachteile, falls Prüfungen unter den in den Prüfungsordnungen vorgesehenen Bedingungen absolviert werden müssen. Ein Nachteilsausgleich dient dazu, Nachteile von behinderten oder chronisch erkrankten Studierenden im Vergleich zu Studierenden ohne entsprechende Einschränkung aufzuheben oder zu verringern. Es findet eine Anpassung der Prüfungsbedingungen mit dem Ziel, einen vorhandenen Nachteil auszugleichen, statt.
Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung haben Anrecht auf Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, sofern das Prinzip der Chancengleichheit eingehalten wird. Ein Nachteilsausgleich beinhaltet keine Anpassung der Prüfungsinhalte und darf nicht dazu führen, dass gegenüber Studierender ohne Nachteile eine Überkompensation erfolgt.
Umfassende Informationen zur Antragstellung finden Sie im Intranet.
Ansprechpartnerin für Nachteilsausgleiche im Studierendensekretariat der Hochschule ist Angela Schubert, a.schubert@hs-osnabrueck.de
Beratungsangebot
Der Hochschule Osnabrück ist die Vereinbarkeit von Studium und Sorgeverantwortung ein wichtiges Anliegen. Deshalb unterstützen wir Sie mit verschiedenen Maßnahmen dabei, Studium und Familie zu vereinbaren.
Die Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsbüros stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Familie zur Verfügung. Auf den Seiten des Gleichstellungsbüros finden Sie neben Ansprechpartnerinnen auch Informationen zu Themen wie Kinderbetreuung oder Wickelräumen an der Hochschule.
Ausweis „Studium und Familie“
Studierende mit Kindern oder mit Pflegeverantwortung können im Studierendensekretariat zudem den Ausweis „Studium und Familie“ beantragen. Dieser ermöglicht beispielsweise einen flexibleren Studienverlauf. Ausführliche Informationen sowie das Antragsfomular finden Sie im Intranet.
Ihre Ansprechperson für den Ausweis Studium und Familie:
Marie Bongartz
Studierendensekretariat, Gebäude CB, Raum CB 0008
Telefon: 0541 969-3139
E-Mail: m.bongartz@hs-osnabrueck.de