Einschreibung/Immatrikulation an der Hochschule Osnabrück
Ein Studienplatzangebot liegt vor - wie geht es nun weiter?
Bewerberinnen und Bewerber oder Antragstellende, die ein Studienplatzangebot erhalten haben, erhalten von der Hochschule Osnabrück neben einer Informations-E-Mail ein Zulassungsschreiben (zulassungsbeschränkte Studiengänge) oder ein Informationsschreiben (zulassungsfreie Studiengänge) als digitales Dokument über das Online-Bewerberportal.
In diesem Dokument sind wichtige Informationen zu den individuellen Einschreibemodalitäten und einzuhaltenden Fristen für die Einschreibung hinterlegt. Lesen Sie sich dieses Schreiben unbedingt gründlich durch und halten Sie die dort genannten Nachweise möglichst als PDF-Datei für die online-Immatrikulation bereit!
Die Immatrikulation erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Hochschule. Im Rahmen der Online-Immatrikulation geben Sie dann die für ein Hochschulstudium erforderlichen Erklärungen ab und laden die im Zulassungsschreiben/Informationsschreiben genannten Dokumente hoch.
Die Hochschule behält sich vor, in Zweifelsfällen zur Überprüfung der gemachten Angaben amtlich beglaubigte Kopien oder die Vorlage von Originaldokumenten anzufordern.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu einigen wichtigen, durch die Hochschule in der online-Immatrikulation individuell von Ihnen abgefragten Erklärungen und Nachweisen. Diese variieren je nach Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang und den von Ihnen vorab im Bewerbungsportal gemachten Angaben.
Hier beschreiben wir Ihnen den gesamten Immatrikulationsprozess in Kurzfassung.
1. Annahme des Studienplatzes im Bewerbungsportal der Hochschule:
Nach Erhalt des Zulassungsschreibens/Schreibens zur Immatrikulation nehmen Sie bitte den Studienplatz über das Bewerbungsportal der Hochschule an.
2. Durchführung der Online-Immatrikulation über das Bewerbungsportal:
Geben Sie bitte alle erforderlichen Erklärungen ab und laden die im Zulassungsschreiben/Immatrikulationsschreiben benannten Dokumente/Nachweise hoch.
Liegen einzelne Nachweis noch nicht vor, reichen Sie diese bitte sobald wie möglich per E-Mail an die für Sie zuständige Studiengangs-Sachbearbeitung im Studierendensekretariat der Hochschule Osnabrück nach (Kontaktdaten siehe Zulassungsbescheid/Immatrikulationsschreiben).
Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Immatrikulation erst erfolgen kann, wenn alle erforderlichen Nachweise an die Hochschule übermittelt und die geforderten Beiträge/Gebühren entrichtet wurden. Werden durch die Hochschule Osnabrück festgelegte Fristen nicht eingehalten, kann Ihr Antrag auf Immatrikulation durch die Hochschule abgelehnt werden.
3. Meldung zur Krankenversicherung:
Kontaktaufnahme zur gesetzlichen Krankenversicherung, um die elektronische Krankenkassenmeldung an die Hochschule Osnabrück zu veranlassen, hier finden Sie detaillierte Informationen.
4. Vorläufige Einschreibung an in den beantragten Studiengang durch das Studierendensekretariat:
Das Studierendensekretariat der Hochschule (Immatrikulations- und Prüfungsamt) schreibt sie vorläufig in den Studiengang ein.
Sie erhalten eine E-Mailbenachrichtigung zu Einschreibung mit einem Hinweis zum Erhalt einer Hochschulkennung und einem Firstpasswort für das INTRANET der Hochschule.
5. Abruf der Zahlungsaufforderung im INTRANET der Hochschule - Zahlung des Semesterbeitrags und ggf. weiterer Gebühren
Bitte rufen Sie die Zahlungsaufforderung aus dem Postfach für Dokumente im INTRANET ab und kontrollieren Sie die Postadresse auf Richtigkeit. Liegt schon eine Semesteradresse vor, so können Sie diese im INTRANET eingeben. Sind Adressdaten nicht korrekt, korrigieren Sie diese bitte.
Bitte zahlen Sie den Semesterbeitrag für das erste Semester (und ggf. je nach Studiengang weitere, in der Zahlungsaufforderung benannte Gebühren) innerhalb der in der Zahlungsaufforderung angegebenen Frist.
6. Upload eines Fotos/Passbildes für die CampusCard
Ist der Semesterbeitrag gezahlt und wurden alle erforderlichen Nachweise für die Online-Immatrikulation hochgeladen, erhalten Sie eine Aufforderung zum Upload ihres Bildes für die CampusCard (Hochschulausweis). Der ServiceDesk der Hochschule Osnabrück erstellt Ihre CampusCard und verschickt diese an die von Ihnen angegebenen Postadresse.
7. Informationen zum Abruf des Deutschlandsemestertickets
Sie erhalten eine E-Mail mit den erforderlichen Informationen zum Abruf des Deutschlandsemestertickets (soweit der Studiengang dazu berechtigt). Informationen zum Deutschlandsemesterticket für immatrikulierte Studierende der Hochschule Osnabrück finden Sie hier.
Für den Zugang zum Studium an einer niedersächsischen (Fach-) hochschule müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen.
Nachfolgend sind die Bildungsabschlüsse benannt, die an der Hochschule Osnabrück den Hochschulzugang eröffnen. Entsprechende Nachweise sind bei der Online-Immatrikulation bei der Hochschule Osnabrück in das Bewerbungsportal hochzuladen.
Rückfragen zur Hochschulzugangsberechtigung richten Sie bitte rechtzeitig an das Studierendensekretariat der Hochschule Osnabrück.
Bildungsabschluss/Qualifikation | Beschreibung | Einzureichender Nachweis |
Allgemeine Hochschulreife | Erfolgreich abgeschlossene Abiturprüfung. | Abiturzeugnis |
Abschlüsse mit Ausweisung des Erwerbs der (ggf. fachgebundenen) Fachhochschulreife |
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zu einem Studium in der entsprechenden Fachrichtung. Ohne Fachbindung berechtigt die Fachhochschulreife zum Studium aller Fachrichtungen. | Abschlusszeugnis mit Ausweisung der (fachgebundenen) Hochschulreife.
Hinweis: Eine in anderen deutschen Bundesländern erworbene Fachhochschulreife wird in der Regel in Niedersachsen anerkannt, sofern nichts Abweichendes ausgewiesen ist. |
Fachhochschulreife bestehend aus schulischem und praktischem Teil der Fachochschulreife |
| Bescheinigung der zuständigen Stelle über den Erwerb der vollen Fachhochschulreife, wenn der schulische Teil und der praktische Teil der Fachhochschulreife zuvor separat erworben wurden. Sofern Ihr Zeugnis einen Vermerk trägt, dass der „schulische Teil der Fachhochschulreife“ erfüllt ist, muss zusätzlich ein praktischer Teil der Fachhochschulreife erfüllt sein, um eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Insgesamt müssen Sie einen Nachweis über die volle Fachhochschulreife erbringen. Es genügt nicht, Zeugnisse und Nachweise über die schulische und praktische Ausbildung separat vorzulegen. Je nach Bundesland wird die vollständige Fachhochschulreife von den dafür zuständigen Stellen bescheinigt. Bei Schulabschlüssen aus Niedersachsen stellt die Schule, bei der der schulische Teil der FH-Reife erworben wurde eine Bescheinigung über die vollständige Fachhochschulreife aus, wenn der praktische Teil der FHR entsprechend nachgewiesen wurde. |
Hochschulzugang in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung |
| Urkunde/Zeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung und Nachweis über eine sich der Ausbildung anschließende, mindestens dreijährige Berufstätigkeit im erlernten Beruf. |
Hochschulzugang zu einem Studium aller Fachrichtungen aufgrund einer abgeschlossenen, besonderen berufliche Vorbildung |
| Abschlussurkunde/Zeugnis
Bestätigung/Zertifikat über Fortbildungsabschluss
Bestätigung/Zertifikat über Fortbildungsabschluss |
Hochschulzugangsprüfung | Studieninteressierte, die keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, haben die Möglichkeit, über eine Hochschulzugangsprüfung (Z-Prüfung) abzulegen legen und damit den fachgebundenen Zugang zum begehrten Studiengang erwerben. Die Hochschulzugangsprüfung setzt sich aus einem allgemeinen und einem besonderen Prüfungsteil zusammen. Die Prüfungen des allgemeinen Teils finden bei bei den Institutionen der Erwachsenenbildung statt. Die Prüfungen des besonderen Teils werden an der Hochschule Osnabrück abgelegt. Weitere Informationen finden Sie hier . | Nachweis der bestandenen Hochschulzugangsprüfung an der Hochschule Osnabrück. |
Bewerberinnen und Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen bei der Bewerbung um einen Studienplatz besondere Hinweise beachten, diese finden Sie auf unserer Seite für internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber.
Wenn Sie von der Hochschule ein Studienplatz-Angebot erhalten haben, müssen für die online-Immatrikulation die im Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsschreiben genannten Dokumente möglichst im PDF-Format hochladen. In der Regel sind dies die Zeugnisse über den erreichten Schulabschluss (oder bei Masterstudiengängen der Hochschulabschluss) in Originalsprache sowie ggf. als Übersetzung in die deutsche Sprache.
Die Immatrikulation nimmt die Hochschule anhand der mit Online-Immatrikulation eingereichten Unterlagen und Nachweise vor. Diese Unterlagen müssen Sie bis Vorlesungsbeginn im Studierendensekretariat im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie für einen Abgleich vorlegen.
Studierende unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Eine Befreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich (private Krankenversicherung).
Für die Immatrikulation benötigt die Hochschule daher von einer gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Meldung darüber, ob eine gesetzliche Versicherung besteht oder nicht.
Zu diesem Zweck fordern die zugelassenen Bewerber*innen bitte ihre gesetzliche Krankenkasse auf, den Versicherungsstatus, den sie zu Beginn des Einschreibesemesters (01.09. zum Wintersemester bzw. 01.03. zum Sommersemester) haben werden, zu prüfen und an die Hochschule Osnabrück in elektronischer Form zu übermitteln. Daraufhin übermittelt die Krankenkasse den Versicherungsstatus im elektronischen Meldeverfahren direkt an die Hochschule Osnabrück. Die weitere Einreichung von Krankenversicherungsnachweisen in Papierform ist nicht erforderlich! Die Hochschule wird ihre Einschreibung gegenüber der Krankenkasse ebenfalls über das elektronische Meldeverfahren bestätigen.
Sollte während des Studiums die Krankenkasse gewechselt werden, muss die neue Krankenkasse auch eine entsprechende elektronische Meldung an die Hochschule übermitteln.
Die Absendernummer der Hochschule Osnabrück lautet: H0003107
Nähere Informationen zu den Themen:
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Familienversicherung
- Freiwillige Versicherung
- Beschäftigte Studierende
- Krankenkassenwahl
finden Sie in diesem Dokument. Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Die Immatrikulation in einen Studiengang der Hochschule kann gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Immatrikulationsordnung der Hochschule Osnabrück versagt werden, wenn die Bewerberinnen und Bewerber an einer Krankheit im Sinne des § 34 Infektionsschutzgesetz leiden oder bei Verdacht einer solchen Krankheit ein gefordertes amtsärztliches Attest nicht beibringen.
Im Zuge der Online-Immatrikulation müssen Sie angeben, ob bei Ihnen eine Krankheit im Sinne des § 34 Infektionsschutzgesetz vorliegt.
Sollte eine solche Erkrankung vorliegen, ist dies bei der online-Immatrikulation anzugeben. Anschließend prüft die Hochschule, ob es aufgrund dieser Erkrankung zu einer Gefährdung von Studierenden oder Beschäftigten der Hochschule kommen kann. Im Rahmen des von der Hochschule auszuübenden Ermessens müssen tatsächliche Ansteckungsgefahr und vorausichtliche Dauer der Erkrankung berücksichtigt werden.
Die Immatrikulation an der Hochschule Osnabrück kann gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Immatrikulationsordnung der Hochschule Osnabrück versagt werden, wenn die Bewerberinnen und Bewerber wegen einer Straftat gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit rechtskräftig verurteilt wurden, die Tat und die Verurteilung einem Verwertungsverbot noch nicht unterfällt und wenn nach der Art der begangenen Straftat eine Gefährdung oder Störung des Studienbetriebs zu besorgen ist.
D. h. Personen, die wegen einer Straftat gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit rechtskräftig verurteilt wurden, müssen dies bei der Online-Immatrikulation angeben. Sofern Sie angeben, dass Sie eine entsprechende Straftat begangen haben, setzen sich die Mitarbeitenden des Studierendensekretariats mit Ihnen per E-Mail in Verbindung. Es wird dann geprüft, ob nach der Art der begangenen Straftat eine Gefährdung oder Störung des Studienbetriebes zu besorgen ist.
Es müssen keine Verurteilungen angeben werden, die nach § 51 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) einem Verwertungsverbot unterfallen. Dies gilt bei Eintragungen über Verurteilungen, die im Register getilgt wurden oder zu tilgen sind. Ferner müssen keine Angaben zu Verurteilungen gemacht werden, wenn diese gemäß § 53 BZRG nicht zu offenbaren sind. Dies gilt bei Verurteilungen, die nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen sind, so z.B. bei Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten müssen ebenfalls nicht angegeben werden, sofern im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.
Personen, die bereits an einer anderen Hochschule in einem Bachelorstudiengang eingeschrieben sind, und sich in ein weiteres Bachelorstudium an der Hochschule Osnabrück einschreiben möchten, müssen dies bei der online-Immatrikulation angeben.
Gemäß § 11 der Immatrikualtionsordnung der HS Osnabrück können Studierende der HS Osnabrück nur in einen weiteren, zulassungsfreien Studiengang nur eingeschrieben werden, wenn das Studium beider Studiengänge gleichzeitig möglich ist.
Wenn bereits eine Einschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang besteht, ist eine Immatrikulation in einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang nur möglich, wenn der Studiengang das zuerst aufgenommene Studium sinnvoll ergänzt und ein gleichzeitiges Studium in beiden Studiengängen möglich ist.
Diese Bedingungen gelten auch, wenn zu einem bereits aufgenommenen Masterstudium eine Einschreibung in ein weiteres Masterstudium an der Hochschule Osnabrück beantragt wird. Bei der online-Immatrikulation werden Sie aufgefordert, eine Begründung für ein Parallelstudium abzugeben und eine Leistungsübersicht des zuerst aufgenommen Bachelor- bzw. Masterstudiums hochzuladen. Die Hochschule prüft dann, ob eine parallele Einschreibung ermöglicht werden kann.
Personen unter 18 Jahren müssen für die Einschreibung an der Hochschule eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter über die Zustimmung zur Aufnahme des Studiums im Rahmen der online-Immatrikulation hochladen, Die Einverständniserklärung ist zudem schriftlich per Post bei der Hochschule Osnabrück an die im Zulassungsbescheid/Informationsschreiben zur Immatrikulation angegebene Adresse einzureichen.