Änderung von Namens- und Geschlechtseinträgen
An der Hochschule Osnabrück eingeschriebene Studierende und Bewerbende können anlassbezogen Änderungen von Angaben des Personenstandes, ihres (Vor-)namens oder Geschlechtseintrags beantragen.
Je nach Konstellation sind unterschiedliche Anträge zu stellen bzw. Nachweise vorzulegen.
Für inter*, trans* und/oder nicht-binäre Personen ergeben sich häufig besondere Herausforderungen und diskriminierende Situationen im Alltag und Arbeitskontext, da Menschen in ihrem Umfeld nicht immer angemessen, mitunter diskriminierend reagieren oder Verwaltungsvorgänge (noch) nicht auf die tatsächlich gelebte Geschlechtervielfalt angepasst sind.
Vor diesem Hintergrund erkennt die Hochschule Osnabrück den gewählten Vornamen und die gewählte Geschlechtsidentität bereits vor der amtlichen Änderung im Personenstand an, um das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zu wahren und Geschlechterdiskriminierung zu verhindern (eine Ausnahme ist die Ausstellung von Abschlussdokumenten).
Wenn Sie Ihren Vornamen und/oder Nachnamen amtlich geändert haben, zum Beispiel aufgrund von Heirat, Adoption, Scheidung oder nach gerichtlicher Änderung, können Sie beim Studierendensekretariat bei der für Sie zuständigen Studiengangs-Sachbearbeitung einen formlosen Antrag auf Namensänderung stellen.
Dies gilt auch für Personen, die Namen und/oder Geschlecht aufgrund eines Verfahrens nach § 4,5 TSG oder 45b PSG geändert haben bzw. auf Grundlage des bald in Kraft tretenden Selbstbestimmungsgesetzes, siehe https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-den-entwurf-zum-selbstbestimmungsgesetz--229610 .
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag den Scan/eine Kopie eines entsprechenden Nachweises (z.B. Heiratsurkunde, Personalausweis, Gerichtsbeschluss etc.) bei.
Ab Datum der Freigabe der Änderung wird der neue Name auf allen Hochschuldokumenten und Abschlussdokumenten sowie in allen elektronischen Systemen und der hochschulinternen Kommunikation aufgeführt.
Das Studierendendensekretariat veranlasst zudem (falls erforderlich) die Vergabe einer neuen E-Mailadresse sowie die Ausstellung einer neuen CampusCard (nur bei Namensänderung).
Bei einer Namensänderung aus Gründen der Eheschließung oder Scheidung können Zeugnisse grundsätzlich nicht nachträglich mit dem geänderten Namen ausgestellt werden.
Insgesamt orientiert sich die Hochschule Osnabrück bei Anfrage nach Namens- und Geschlechtsänderungen von Bewerbenden oder eingeschriebenen Studierenden weitestgehend an den Empfehlungen für Hochschulen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/Literatur/Literatur_Bildung/Name_Trans_Studierende.html.
Künftig sind vereinfachte Regelungen für eine Vornamens und Geschlechtsänderung durch das neue Selbstbestimmungsgesetz zu erwarten, welches aktuell noch nicht in Kraft ist, siehe https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-den-entwurf-zum-selbstbestimmungsgesetz--229610
Abhängig davon, ob bereits eine amtliche Entscheidung zu einer Änderung des Vornamens- und/oder Geschlechts geführt hat, bestehen für Sie folgende Möglichkeiten:
Variante 1: Offizielle/dauerhafte Namens- und/oder Geschlechtsänderung auf Grundlage einer amtlichen oder gerichtlichen Entscheidung:
Möchten Bewerbende oder Studierende ihren bürgerlichen Vornamen oder das offiziell eingetragene Geschlecht offiziell ändern und damit amtlichen Schriftverkehr oder Abschlussdokumente mit geändertem Namen und/oder Geschlecht erhalten, ist dafür (noch) ein amtliches Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG,https://www.gesetze-im-internet.de/tsg/) oder ggf. in Ihrem Fall nach § 45b Personenstandsgesetz https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/12/drittes-geschlecht.html erforderlich.
Erklären Personen gem. § 45 b Personenstandsgesetz gegenüber dem Standesamt offiziell einen anderen Vornamen und ein anderes Geschlecht, dann wird auf Basis diese vom Standesamt beglaubigten oder beurkundeten Erklärung aktuell eine Änderung im Personen- und Melderegister vorgenommen. Sie können dann unter Vorlage der gesiegelten Erklärung beim Bürgeramt einen neuen Personalausweis erhalten.
Was müssen Sie tun?
Wenn Sie Ihren Vornamen und/oder das Geschlecht bereits amtlich geändert haben, können Sie beim Studierendensekretariat bei der für Sie zuständigen Studiengangs-Sachbearbeitung einen formlosen Antrag auf Namensänderung stellen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag den Scan/eine Kopie eines entsprechenden Nachweises (neuer Personalausweis, Gerichtsbeschluss etc.) bei.
Variante 2: Vorläufige Vornamens- und/oder Geschlechtsänderung ohne amtliche oder gerichtliche Entscheidung:
Für interne Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Studium kann die Hochschule auch vor einer amtlichen Änderung den selbst gewählten Namen und das selbst gewählte Geschlecht einer trans*, inter* oder binären Person anstelle des amtlichen Vornamens und Geschlechts verwenden. Hierzu zählen alle Angelegenheiten, wie z. B. die Anrede in E-Mails, die Immatrikulation oder Führung von Hochschulunterlagen (ausgenommen ist die Erstellung von Abschlussunterlagen).
Was müssten Sie tun?
Um auch vor in Kraft treten einer amtlichen Änderung eine Namens- und Geschlechtsänderung in unseren Hochschul-EDV-Systemen durchführen zu können, benötigt die Hochschule von Ihnen zeitnah eine Erklärung, dass Sie zur Führung in den Systemen der Hochschule Osnabrück eine Änderung des amtlichen Vornamens und Geschlechts beantragen. Weiter bitten wir Sie um die Vorlage eines Ergänzungsausweises „dgti“ (https://dgti.org/ergaenzungsausweis.html ), den Sie unkompliziert unter dem genannten Link beantragen können. Ein solcher Ergänzungsausweis hat den Vorteil, dass er als Nachweis zusammen mit dem Perosnalausweis auch bei anderen Behörden vorgelegt werden kann.
Wenn Sie Ihren Vornamen und/oder den Geschlechtseinrtrag ändern lassen möchten, können Sie beim Studierendensekretariat bei der für Sie zuständigen Studiengangs-Sachbearbeitung einen formlosen Antrag auf Namens- und oder Geschlechtsänderung stellen. Bitte teilen Sie uns konkret mit, unter welchem Namen und Geschlecht Sie bei der Hochschule geführt werden möchten und reichen eine Kopie des dgti-Ausweises zusammen mit Ihrer Erklärung ein.
Ab Datum der Freigabe der Änderung wird der neue Name auf allen Bescheinigungen und Dokumenten (ausgenommen Abschlussdokumente) sowie in allen elektronischen Systemen und der hochschulinternen Kommunikation aufgeführt.
Das Studierendendensekretariat veranlasst zudem (bei Namensänderung) die Vergabe einer neuen E-Mailadresse sowie die Ausstellung einer neuen CampusCard.
Namensänderungen aufgrund von Heirat oder Scheidung:
Bei einer Namensänderung aus Gründen der Eheschließung oder Scheidung können Abschlusdokumente grundsätzlich nicht nachträglich mit dem geänderten Namen ausgestellt werden. Denn auf den Dokumenten muss der Name ausgewiesen werden, der zum Zeitpunkt des Studienabschlusses geführt wurde.
Vornamens- und/oder Geschlechtsänderung von inter*, trans* und/oder nicht-binäre Personen:
Hat die betroffene Person den rechtskräftigen Beschluss zur Vornamensänderung vom Amtsgericht erhalten, besteht nach § 5 TSG das Recht auf Nichtoffenlegung der Vergangenheit in der anderen Geschlechterrolle.
Ein neu ausgestelltes Zeugnis mit aktuellem Datum oder Datum der Rechtskraft würde zur einer Offenbarungspflicht führen.
Für die Ausstellung von Abschlussdokumenten (Abschlusszeugnis, Urkunde etc.) mit geändertem Namen und/oder Geschlecht benötigt das Studierendensekretariat in jedem Fall einen Nachweis über die rechtsgültige Änderung Ihrer Personendaten. Liegt keine amtliche Entscheidung oder ein entsprechender amtlicher Auszug aus dem Personenstandsregister vor, werden Abschlussdokumente gem. der mit Immatrikulation vorgelegten Ausweisdokumente ausgestellt.