Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
für hinweisgebende Personen
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße melden oder offenlegen, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit (bzw. ihrem Studium) an der Hochschule Osnabrück erlangt haben.
Die interne Meldestelle der Hochschule Osnabrück nimmt Informationen von Beschäftigten und Studierenden entgegen, welche in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (§ 2 HinSchG) fallen.
Dazu gehören unter anderem:
- Verstöße, die strafbewehrt sind,
- Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Vertraulichkeit der (elektronischen) Kommunikation und zur Sicherheit in der Informationstechnik,
- Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen,
- Verstöße gegen Vorschriften des Umweltrechts,
- Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.
Eingehende Meldungen werden von der internen Meldestelle vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie, dass die Ihrerseits gegebenen Hinweise bereits Informationen enthalten können, die zu einer Offenlegung Ihrer Identität führen oder auf andere Weise Rückschlüsse auf Sie als hinweisgebende Person zulassen.
Die hinweisgebenden Personen entscheiden selbst über das Ausmaß der Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten. Wenn hinweisgebende Personen ihre Kontaktdaten hinterlassen, erhalten sie spätestens sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Eingangsbestätigung.
Für die interne Meldestelle wurden die folgenden Meldewege eingerichtet:
- Meldung per E-Mail
- Meldung per Briefpost
- Meldung per Telefon
- persönliches Treffen
Die Meldestelle überprüft Hinweise auf Plausibilität und ergreift angemessene Maßnahmen. Sofern die Meldung nicht anonym erfolgte, erhalten Sie innerhalb von drei Monaten Informationen über die geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen.
Ihre Kontaktperson:
Herr Dennis Baum, Stabsstelle Datenschutzmanagement
Telefon: 0541 969 2553
E-Mail: meldestelle@hs-osnabrueck.de
Postadresse:
Hochschule Osnabrück
Interne Meldestelle
c/o Herr Dennis Baum
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
Bei Kontaktaufnahme per Brief kennzeichnen Sie Ihr Schreiben auf dem Umschlag bitte zusätzlich als vertraulich.
Die rechtliche Grundlage der Meldestelle bilden folgende Rechtstexte:
- die EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblower-Richtlinie“)
- das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)
Im Rahmen des Meldeverfahrens werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG.
Statt sich an die interne Meldestelle der Hochschule Osnabrück zu wenden, können Sie sich mit jedem Hinweis auch an die Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.